Punkte ab 2013
FAER - Das neue Fahreignungsregister:
Ab 2013 wird das Punktesystem in Flensburg geändert
Die Bundesregierung bzw. Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer haben für 2013 ein neues Punktesystem für Flensburg beschlossen.
Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis acht statt bisher 18 Punkte ansammeln.
Grund für die Reform des Punkteystems
Das neue Punktesystem soll gerechter und einfacher sein als das alte.
So gehört das alte System des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg zu den kompliziertesten Bereichen des Straßenverkehrsrecht.
Außerdem soll der Autofahrer auch im alten System schon die Anzahl der registrierten Verstöße bedrohlicher wahrnehmen als die Anzahl der erhaltenen Punkte. Dem wird dann Rechnung getragen.
Wie viele Punkte für welchen Verstoß ?
Für "schwere" Verstöße erhält man einen Punkt.
Das sind die Ordnungswidrigkeiten, für die man bisher 1 bis 4 Punkte ohne Regelfahrverbot bekommen hat.
"Besonders schwere" Verstöße führen zu zwei Punkten. Bisher bekam man dafür bei Ordnungswidrigkeiten 3 oder 4 Punkte sowie ein Regelfahrverbot und 5 bis 7 Punkte bei Straftaten.
Punkte bekommt man nur noch für Vergehen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen können.
Unerlaubtes Fahren in einer Umweltzone oder Straftaten wie Kennzeichenmissbrauch oder Beleidigungen im Straßeverkehr sollen nicht mehr mit Punkten bestraft werden.
Welche Abstufung gibt es bei den Punkten ?
1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen
4 bis 5 Punkte (Stufe gelb): Ermahnung mit Informationen über das Fahreignungssystem
6 bis 7 Punkte (Stufe rot): Verwarnung, eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar innerhal von 3 Monaten
8 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis
Vermutlich wird man - wie heute auch - nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und nach bestandener MPU frühestens nach einem halben Jahr eine neue Fahrerlaubnis bekommen können.
Wann werden Punkte getilgt ?
Schwere Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren getilgt, besonders schwere nach 5 Jahren und Straftaten nach 10 Jahren. Die Tilgungshemmung wird abgeschafft, also die Verzögerung der Löschung von Punkten durch andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Die Überliegefrist wird überflüssig, also reaktivieren gelöschter Punkte nach Bekanntwerden neuer Punkte.
Was passiert mit den alten Punkten ?
Die alten Punkte werden umgerechnet.
alte Punkte | neue Punkte |
1 - 3 | 1 |
4 - 5 | 2 |
6 - 7 | 3 |
8 - 10 | 4 |
11 - 13 | 5 |
14 - 15 | 6 |
16 - 17 | 7 |
18 | 8 |
Folgen des neuen Systems
Rund eine Million Personen weniger sollen in der Datei stehen, aber mit jährlich 500 (10%) mehr Entzügen der Fahrerlaubnis wird gerechnet.