Es handelt sich um die Faceliftscheinwerfer im B2 Coupé und Audi 90.
Ja und nein. Richtig ist,dass die von Dir genannten Fahrzeuge in der Liste aufgeführt sind.

Auf die Scheinwerfertypen, die ja durchaus vielfältig sind bei den ganzen Baureihen, wird da gar nicht eingegangen. Also für alle?
BenFranklinIII bezog sich auf den weiteren Listeneintrag, den er ja auch mitgeliefert hat:

Und dieser Eintrag wirft Fragen auf.
1. Was ist das für eine Zeitraumangabe? 1985-86 gehörte noch dem B2, 1987-1992 war B3. Wofür soll denn die Zulassung gelten? Ich verstehe "B3" aber das steht so da halt nicht. Zum Glück sind die 1985-86 in dem anderen Eintrag dabei.
2. Wo hat denn ein Audi 80 B3 H1-Lampen? Ein Audi 90 hat diese Lampen für das Fernlicht. Also muss die Zulassung zwangsläufig für die Breitband-Doppelscheinwerfer gelten. Könnte man ja anhand der E-Nummern herausfinden.
3. Warum nur Audi 90, nicht Coupé? Die haben dieselben Scheinwerfer drin.
Ich sehe im Prinzip kein Problem darin, die H1 auch in die Coupé (Facelift) / Cabrio / B4-Doppelscheinwerfer einzusetzen. Nur ist da noch keine offizielle Zulassung vorhanden. Und für H4 wäre das noch schick.
Gruß
Christian