Oft ist das Eine Vorschrift = Geboten oder aber auch 'Erlaubt', die
Vernunft kann aber auch eine anderslautende Entscheidung nahelegen.
In diesem Falle nicht, da sind Vorschrift und Vernunft deckungsgleich.
--Es ist verboten am Hilfsrahmen Reparaturschweißungen vorzunehmen !
--Es ist nicht sinnvoll, an einem Hilfsrahmen zu schweißen. Wenn die
Korrosion soweit fortgeschritten ist, daß ein Mängelbericht zu erwarten
ist, dann hat der Rahmen einen Zustand erreicht, wo er ausgetauscht
gehört.
Gründe:
a)Ist er an einer Stelle schlecht, dann ist er an anderen Stellen nicht besser.
b)Es gibt Stellen, die sind als Reparaturschweißung quasi nicht vernünftig erreichbar. Zudem sind die doppellagig.
c)Reißt ein Hilfsrahmen an einer solche Stelle, dann kann eine Schwinge
quasi führungslos werden, bzw. taucht ein Hinterrad 'von jetzt auf
gleich' im Radkasten ab, was sehr gefährlich ist. Vorzugsweise paßiert
soetwas, wenn Druck auf dem Rahmen ist, was bei schneller Kurvenfahrt
paßiert.
d)Ein hinterer Hilfsrahmen kostet relativ so wenig, daß auch aus
finanzieller Sicht überhaupt keine Verlockung besteht, Dummheiten zu
machen.
Hab ich aus einem Mini-Forum 
und mMn am Falschen Ende gespart, da kann man gleich mit 20 Jahre alten Reifen hrumfahren, weil das Profil noch ausreichend ist.