Ich hab schon mal geschrieben, das es von Kreis zu Kreis unterschiede gibt. Das liegt im Ermessensspielraum der LRA/Zulassungsstellen.
Hab erst 2004 und 2005 zwei Fahrzeuge zugelassen und jeweils ein Kennzeichen mit 2 Zeichen nach den Stempeln (1 Buchstabe und 1 Zahl) in Engschrift bekommen, weil einfach kein breiteres Platz gehabt hätte. Der Chef der Zulassungsstelle hat mir sogar eines für paar Tage reserviert "obwohl das eigentlich nicht möglich" ist so seine Aussage. Hatte sogar selber die Wahl zwischen eben solcher oder LKR-Kennezichen, also zweizeilige mit kleiner Schrift.
Wenn man ein Gutachten für ein kleineres/kürzeres Kennzeichen besitzt und das auch im Brief eingetragen ist heißt es aber noch lange nicht das man auch eines bekommt. Es ist richtig das die einen Umbau - wenn im Rahmen der Kosten - bzw. vorallem einen Rückbau (z.Bsp. bei nachträglichen Umbauten) auf ein "normale" Kennzeichengröße verlangen können wenn es nicht original ab Werk ist (beispielsweise bei einem Importfahrzeug), aber das ist eben immer noch je nach Kreis verschieden.
Und Engschrift war schon bei den alten Kennzeichen mit DIN-Schrift nicht zulässig, wird aber dennoch von manchen Zulassungsstellen gestempelt oder gedultet. Verboten ist es nicht. Wenn kein kleines/kurzes Nummernschild eingetragen ist kann das LRA aber die Entstempelung und ummeldung auf ein normal-breites veranlassen.