Interesantes Thema.
Vor allem interessant, welche mutmaßlichen Weisheiten und Rechtskenntnisse hier verbreitet werden. Das hat mitunter sowas, als würde - sorry - ein Blinder über die Farben des Regenbogens referieren.
- Zivilfahrzeuge der Polizei tragen sogenannte Tarnkennzeichen, die auch auf andere Zulassungsbezirke lauten können.
- Die Anzahl und die Farbe der Sterne der Uniformschulterstücke haben keinerlei auf Maßnahmenkompetenz im Straßenverkehr.
- Das dichtere Auffahren und das Betätigen der Lichthupe sind Bestandteile der Anhaltezeichen. Außerdem mal den § 35 StVO durchlesen !
- Polizeibeamte sind auch nicht verpflichtet verbale Streicheleinheiten zu verteilen. Hauptsache der Angesprochene weiß sofort um was es geht, was hier offensichtlich der Fall war.
- Die Namen der Polizisten zun nichts zur Sache, sind im Prinzip austauschbar und stehen später auch auf dem Bußgeldbescheid.
- Einen solchen thread zu eröffnen, beinhaltet auch ein gewisses Risiko. Würde jemand von der bearbeitenden Dienststelle hier mitlesen (es soll ja sogar Polizeibeamte geben, die privat Audi fahren...) so würde ein Ausdruck der geschilderten Geschichte einen direkten Vorsatz der Geschw.-Überschreitung beweisen. Wofür ein mögliches Bußgeld erhöht werden könnte.