das widerspricht sich doch.
normal wird das, was auf dem tüv gutachten steht auch auf den fahrzeugschein übernommen. sonst würde bei mir immer noch der alte hubraum drinstehen, der ja auch falsch ist.
das war vorher der fall, obwohl ein gutachten vorlag. bei mir hat es das starßenverkerhsamt ohne murren übernommen, und in den neuen schein reingeschrieben.
das muß doch auch für reifen gelten.