Servus,
dass mit dem Bestandsschutz ist schon richtig, aber nur so lange das Fahrzeug auf den
alten Halter läuft. Sobald du das Fahrzeug auf dich anmeldest und einen neuen Schein
bekommst, kann die Zulassungsstelle die alten Kennzeichen einziehen und dir die neuen
Kennzeichen zur Auflage machen. (Habe mittlerweile erfahren, dass es in den Bundesländern
unterschiedliche Verfahrensweisen gibt). Hatte Jahrelang das Problem mit meiner Winterhure
-jedesmal,
wenn ich im November neue Stempel haben wollte hatte ich eine Endlosdebatte mit meiner
Zulassungsstelle. Als ich die Grotte verkauft habe, musste der neue Halter EU-Kennzeichen
anfertigen lassen. Den "D"-Aufkleber brauchst du nur für Grenz
überschreitenden Verkehr mit den alten Kennzeichen.
Gruß
Karsten