Moin moin,
vor rund einem Monat habe ich mir meinen ersten Audi 80 gekauft, viel Zeit an ihm geschraubt und ihn über den Tüv gebracht - nur damit 16h nach der Anmeldung am nächsten Morgen eine Frau bei ihrer Automatik R mit D verwechselte und meinen Audi zu Klump fährt.
Schade drum - Schließlich habe ich in meinem ersten Thema Hilfe zum Motorlauf und dem Vergaser bekommen und konnte alle Probleme beseitigen - Nur nützt das nun nicht mehr viel. Viel Zeit und Geld investiert... Trotzdem war die Hilfe top! ![smile :)](https://www.audi-80-scene.de/forum/core/images/smilies/emojione/263a.png)
Ich muss auf das Versicherungsgeld warten und möchte mich nicht beirren lassen: Ich will Audi 80 fahren.
Das ist ein PP Motor gewesen - Somit schaue ich nach einem PP.
https://www.ebay-kleinanzeigen…-typ89/774915131-216-3012
Der hier steht allerdings nicht weit von mir - Da ich dann die Neuteile nicht umsonst verbaut haben möchte, würde ich diese dann in den neuen 80er umpflanzen. Wisst ihr, ob sich die Bremsen, Federn etc. vom 69PS Modell von denen des 90PS Modells unterscheiden? Dann würde ich auch zu dem 90PS Motor nicht nein sagen.
Ganz nach Motto: Aus 2 mache 1.
Liebe Grüße und Frohes Fest!
Alles anzeigen
MEIN TIPP:
als Beteiligter im
Straßenverkehr bist du völlig unschuldig und du kannst dir einen
kostenlosen Reparatur Kostenvoranschlag anfertigen lassen z.B. beim
TÜV, DEKRA oder beim einem privaten Kfz.-gutachter. Und sollte die
Kfz.-reparatur grenzwertig sein - frage bei der gegnerischen
Versicherung unbedingt nach, wie viel %te die Versicherung zum Grenzwert mehr
auf-bezahlt.
In der Regel bis zu 30% mehr. Hier die 130% Regelung:
https://www.google.de/search?q…0&ei=ojVFWpDqJKrBXtWMqqgP
Was ist die 130-Prozent-Regel – Die 130%-Regelung leicht und verständlich erklärt:
Voraussetzungen zur Schadensregulierung nach der 130%-Regelung
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:
- die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
- als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist,
muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem
Zeitpunkt des Schadensereignisses, weitergenutzt und versichert werden - die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
- als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine
Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht,
dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte - eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im
Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte
Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der
bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens
sach- und fachgerecht durchgeführt wurde - sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen keine vollständige
Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die
130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann
allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen
Gerichtsurteile zur 130%-Regelung
Die 130%-Regelung wurde als Sonderregelung zur Wahrung des
Integritätsinteresses des Geschädigten eingeführt. Genau wie auf Seiten
der Versicherer gibt es auch zahlreiche Geschädigte, die versuchen die
Reparatur von, vor allem alte Fahrzeugmodelle, auf Kosten der
Versicherung im Rahmen der 130%-Regelung abzuwickeln. So wird nicht
selten versucht, die 130%-Grenze durch die Reparatur mit Gebrauchtteilen
einzuhalten oder die Reparatur des Fahrzeugs erfolgt nicht so, wie im
Gutachten vorgegeben. Diese und viele weitere Möglichkeiten, um doch
noch die 130%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, sind teils rechtens
und durch entsprechende Gerichtsurteile als „salonfähig“ eingestuft.
Andere Versuche die 130%-Regelung
in Anspruch nehmen zu können werden hingegen von den Gerichten
abgewiesen. Für Geschädigte, die ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten
Unfall behalten und instand setzen möchten, sind daher zwei
Vorgehensweisen ratsam:
- Nach schweren Unfällen, die einen möglichen Totalschaden des Autos
zur Folge haben, sollten sich die Geschädigten sofort nach dem Unfall
Gedanken darüber machen, ob eine Reparatur des Fahrzeuges für sie in
Frage kommt. - Ein unabhängiger Sachverständiger solle immer hinzugezogen werden.
Wer sich auf das Gutachten der gegnerischen Versicherung verlässt, hat
von vornherein schlechte Karten, dass das Gutachten so erstellt wird,
dass die 130%-Regelung zur Schadenabwicklung in Frage kommt. - Bestehen von vornherein Zweifel, ob die Reparatur des Fahrzeuges
innerhalb der 130%-Grenze ohne „Tricks“ oder kostenersparende Maßnahmen
durchführbar ist, sollte auf jeden Fall ein Rechtsbeistand hinzugezogen
werden. Die Gesetzeslage ist insgesamt und insbesondere bei Sonderfällen
nicht immer ganz eindeutig, sodass ein Rechtsanwalt hilfreich ist, um
böse Überraschungen und möglicherweise langwierige Prozesse mit der
gegnerischen Versicherung von vornherein zu vermeiden.
https://ihr-gutachten.com/ratg…d-verstaendlich-erklaert/
Selbst das OLG Frankfurt warnt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen…“
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780
Zum Ratgeber
https://ihr-gutachten.com/
Am Besten du sucht nach einem passenden
Rechtsanwalt, der sich auf das Straßenverkehrsrecht spezialisierte -
denn in der Regel, zahlt die generische Kfz.-versicherung auch deinen
Verkehrsrechtsanwalt.
Und lass dir ein
Ersatzfahrzeug von der generischen Versicherung zusagen – wenn du
aber ein Zweitfahrzeug hast, bekommst du kein Ersatzfahrzeug gestellt
und wird auch nicht bezahlt.
Diese Verkehrssache sieht für dich recht gut aus.
Und solltest du keine passende Reparaturwerkstatt finden, so rufe dort an, wenns keiner macht, er macht alles wieder gut:
http://karosseriebau-ibele.de/
Solche Kfz.-sachschäden - wie Oben geschildert - habe ich bereits alle durch und abgehakt - ein Fahrzeug,
wegen dessen verschrottet, habe ich bisher noch nie müssen. Hier ein Video darüber:
Und da blutete mir das Herz:
Unfallbilder Audi 80 & Opel Tigra vom Samstag 09. Juli 2011
https://youtu.be/7dz7qeAHQIc
Ein junger Mann hat während seiner PKW-Fahrt telefoniert und ungebremst ins rechte Heck reingefahren.
Das Fahrzeug wurde wieder repariert.
MfG