Schönes Fahrzeug - und genau in der Farbe, (Indigoblau Perleffekt, LZ5U) die ich lange gesucht, aber nicht zu einem (für mich) angemessenen Preis gefunden habe.
Btw.: Darf man erfahren, was Du dafür gezahlt hast?
Weiß jemand, ob ausschließlich der 2,8er also der AAH die gedämpfte Riemenscheibe hat?
Wenn ja, ob diese ebenfalls abfatzen kann und somit getauscht werden muss? Diese wird auch als Schwingungsdämpfer umschrieben.
Wie die Kollegen bereits schrieben,ist das tatsächlich ein Schwingungsdämpfer. Nur mit der Riemenscheibe hat das nichts zu tun, da die fest mit der Kurbelwelle verschraubt ist. Macht aber auch gar keinen Sinn, da der Keilrippenriemen selbst "Dämpfungseigenschaften" hat und zusätzlich ein Riemenspanndämpfer vorhanden ist.
In der ersten Motorengeneration ("schwerer Ventiltrieb") noch zweiteilig in Kombination mit der Riemenscheibe (s. hier), ab der zweiten Generation ("leichter Ventiltrieb") ein Bauteil (s. da) und nur noch im AAH verbaut.
Und ja - der AAH hat ab Werk ein ZMS. Ob das defekt ist oder aus "Kostengründen" mit einem Umrüstsatz auf EMS umgerüstet wurde, wirst Du nur herausfinden, wenn das Getriebe raus ist.
Mehr Infos zum Motor findest Du im Selbststudienprogramm SSP Nr. 128, wobei das den technischen Stand 10-1990 wiedergibt. Bei Deinem Motor wurde bereits einiges verändert.
Und nein - "AUDI Erwin" ist kein Forenmitglied.
Korrekt erwin.audi.com ist die Webseite von AUDI, wo es die originalen RLF zum kostenpflichtigen Download gibt. Ein absolutes MUSS, wenn man selbst schrauben will.
Nächstes Jahr spätestens muss ich an den Auspuff, hier werde ich jedoch auf zeitgenössisches "Tuning" zurückgreifen welches mit H ja erlaubt ist, so lange das Teil nach den ersten Jahren nach EZ raus kam.
Bei Abgasanlagen spielt die "10-Jahresregel" für zeitgenössisches Tuning keine Rolle.
[Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 STVZO; siehe Anhang]
Richtig ist aber die Verwendung des Begriffs "zeitgenössisch" statt des oft gelesen Begriffs "zeitgemäß". Das bedeutet streng genommen, dass z.B. Nachbauten der BBS-Räder von LENSO die Zuteilung eines H-Kennzeichens verhindern, weil zeitgenössisch "... aus der Zeit ..." bedeutet und nicht ".... sieht so aus wie aus der Zeit ...". Über Sinn und Unsinn dieser Definition muss man nicht streiten und wird von den meisten Prüfern auch locker gesehen, aber einen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines H-Kennzeichens mit diesen Nachbauten gibt es nicht.
Nur mal so als Anmerkung.