..ik hab mich mal bei der polizei erkundigt, theoretisch kann man das mit den nebellampen machen, aba man muss einen wichtigen grundsatz für die eintragung des tfl beachten.
Nämlich was viele vergessen ist, das man eine max. Wat vorgabe hat, nämlich 5W...d.h selbst wenn man schafft irgentwelches lich so umzubauen das es richtig schaltet, ist es erst dann zulässig wenn mann es auf 5w reduziert bekommt, das wiederum heist wenn man es schafft die nebel lampen so stark abzuschwächen das es in etwa hinkommt dann darf man es über die nsw machen, oder man baut noch ne 2te fassung mit ein und klemmt die dann mit an