ZitatMal gucken ob dann vor Gericht das Gesetzt der Meinungsfreiheit in Kraft tritt
möchtest du mir diese Freiheit aussprechen?
der Großteil der rund 13.000 ´Rechten Straftaten´ jährlich sind Verstöße gegen den § 130 in Wort, Text und/oder Bild.
Gefolgt von Verbreitungen von verfassungsfeindlichen Bildern, Schriften, Reden ...
- nur der aller geringste Teil dieser Straftaten sind körperlicher Natur (Schlägereien, Todschlag, Mord usw.) oder Anschläge ...
Der §130 hebelt das Grundgesetz im Bezug Meinungsfreiheit in diesem Punkt übrigens aus:
der § 130 ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.
Das wurde seit 1994 des Öfteren von den Deutschen Gerichten festgestellt. Das letzte mal am 17.11.09 vom Bundesverfassungsgericht.
Das heißt, alles was den §130 betrifft gilt keine Meinungsfreiheit
Der § 130 ist ein politisches Gesetz, das -wenn es verfolgt- sehr rigoros und hart ahndet.
- was regelmäßig zu sehr exorbitanten Strafen führt:
ím Extrem in Österreich: ein Verstoß gegen BGBl. 25 wird mindestens mit 1 Jahr, maximal mit 10 Jahren ohne Bewährung bestraft ...
wirklich nicht empfehlenswert, hier irgendwelche Diskussionen in öffentlichen Foren anzustreben ...