Moin Leute,
bräuchte mal dringend eure hilfe!
Laut TÜV Prüfer habe ich nur ein Festigkeitgutachten und kein Teilegutachten, und seit 2009 blabla darf man Felgen nur mit Teilegutachten eintragen.
Da bin ich anderer Meinung!
1. Hab ich: Gutachten über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern
2. hab ich: Prüfbericht-Nr351-779-97-FBTP über Rad-Reifen-Umrüstungen (Sonderräder CR 75 u. CR 90) der Fa. CR Autodesi.....
da steht zB:
Art: Fahrwerksumrüstung Räder/Reifen
Sonderräder CR 75 u. CR 90
reifengröße und so
Und auf nem Weiteren Zettel steht dann sogar ne Tabelle: Verwendungsbereich der Sonderräder Cr 75 (reifengröße und so) und Cr 90 (reifengröße und so) inder mein Coupe Aufgeführt ist.
Die eine Spalte mit der Überschrift: ABE-Nr bzw. EG-Nr. und dort drunter steht : E251,/1 bzw. e1*92/53*0002*.. E399,/1 F889
Was ist 2.? Etwa kein Teilegutachten?
Darf ich Teile des Prüfbericht hochladen oder verstoß ich da gegen irgendetwas?
Nu krieg ich das Coupe net auf die Staße bis ich 18 bin:( Könnt grad nen Besen fressen...
Danke schonmal!