Moin moin,
das ist ein Thema, was mich schon seit einiger Zeit beschäftigt...
Ich bin absoluter Verfechter von gelbstichigem/gelbem Licht, da es sehr angenehm ist, Blendeffekte sich stark in Grenzen halten, und die Ausleuchtung gerade bei hoher Luftfeuchtigkeit/Regen/Nebel/Schnee wesentlich besser ist....
Nu steht ja in der StVZO, dass nach vorn gerichtetes Abblendlicht "weiß" zu sein hat.
Allerdings gibt es heutzutage massenweise "Xenon-Look" Birnen mit ordentlichem Blaustich, die dank E-Prüfzeichen zulässig sind...
DIe Dinger sind bescheiden was die Ausleuchtung angeht, aber da sagt keiner was, weil die meisten davon ja ne Zulassung haben...
Wie ist das bei gelbstichigen Birnen?
Die wenigen richtig stark gelblichen Birnen mit Zulassung wurde die Produktion eingestellt, wie z.b. die Flösser Gold, man krigt auch keine Restbestände mehr...
Das gelblichste was ich bisher gefunden habe, sind Osrams All Season und Narva Contrast+, die beide meiner Meinung nach aber nur weiß mit minimalstem gelbstich sind... Für meinen Geschmack nicht zufriedenstellend....
Jetzt habe ich mir mal Spaßeshalber so gelbe Glaskolbenüberzieher besorgt, wie sie teilweise in französischen Autos verwendet wurden...
Bekommt man auch jetzt noch bei einem eBay Laden der Enten Teile verkauft, dort steht allerdings auch direkt, dass die ohne Zulassung sind...
Mit normal weißen Phillips Standardbirnen drunter wirkt das Licht schon wesentlich gelber, nicht so gelb wie die gelben Original Nebelscheinwerfer, aber schon auffällig gelb.
--> Wo ist die Grenze, dass das Licht als "zu gelb" bezeichnet wird? Liegt das im Ermessensbereich des Polizeibeamten/Tüv-Prüfers oder wem auch immer?
Wäre das auf der Fahrerseite denn schon zu gelblich?
Was blüht einem, wenn ein Polizist einen anhält, und sagt die Lichtfarbe ist nicht i.o.?
Verwarnung, Bußgeld, erloschene Betriebserlaubnis (bei einem Unfall z.b.?)?
Ist das genauso schlimm wie verbotener Xenonnachrüstkit Schrott oder 100w Birnen?
Wird da irgendwie unterschieden (schließlich hat das gelbere Licht keine EInflüsse auf Blendwirkung und Leuchtstärke, im Gegenteil, es blendet weniger), oder ist das alles sowas wie "Änderungen an geprüften Lichttechnischen Anlagen" und kostet ordentlich Bußgeld + Punkte?
Würd mal gern eure Meinungen dazu hören...
mfg Andi