oder bier trinken.. beruhigt die nerven... aber dann nich mehr fahren
EDIT: Rothaus
oder bier trinken.. beruhigt die nerven... aber dann nich mehr fahren
EDIT: Rothaus
Interesantes Thema.
Vor allem interessant, welche mutmaßlichen Weisheiten und Rechtskenntnisse hier verbreitet werden. Das hat mitunter sowas, als würde - sorry - ein Blinder über die Farben des Regenbogens referieren.
- Zivilfahrzeuge der Polizei tragen sogenannte Tarnkennzeichen, die auch auf andere Zulassungsbezirke lauten können.
- Die Anzahl und die Farbe der Sterne der Uniformschulterstücke haben keinerlei auf Maßnahmenkompetenz im Straßenverkehr.
- Das dichtere Auffahren und das Betätigen der Lichthupe sind Bestandteile der Anhaltezeichen. Außerdem mal den § 35 StVO durchlesen !
- Polizeibeamte sind auch nicht verpflichtet verbale Streicheleinheiten zu verteilen. Hauptsache der Angesprochene weiß sofort um was es geht, was hier offensichtlich der Fall war.
- Die Namen der Polizisten zun nichts zur Sache, sind im Prinzip austauschbar und stehen später auch auf dem Bußgeldbescheid.
- Einen solchen thread zu eröffnen, beinhaltet auch ein gewisses Risiko. Würde jemand von der bearbeitenden Dienststelle hier mitlesen (es soll ja sogar Polizeibeamte geben, die privat Audi fahren...) so würde ein Ausdruck der geschilderten Geschichte einen direkten Vorsatz der Geschw.-Überschreitung beweisen. Wofür ein mögliches Bußgeld erhöht werden könnte.
Auf jeden fall, hast du den Jackpot geknakt. Saubere Leistung.......
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 600 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen. -----------
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mein cheff hat mir sowas auch schon erzählt, allerdings hat er nicht überholt, die Polizei war auch hinter ihm und ist ziemlich dicht aufgefahren, mein cheff wie er ist giebt halt Gas... (war aber ebenfalls Zivil Polizei) ging auch so aus wie bei dir nur ned so teuer.
Ich weis ja nicht ob das funktioniert, aber wenn der hinterman so drängelt selbst wenn es die Polizei, die muss ja auch ihren sicherheitsabstand einhalten ob du da nicht was machen kannst, wobei du da wenig glück hast die sind ja eh immer zu zweit. könntest ja sagen du hast dich bedrängt gefühlt oder sowas...
seitdem ich die geschicht da von meinem cheff gehört hab fahr ich wenn hinter mir einer drängelt und mein er müsste so dicht auffahren das ich seine scheinwerfer im rückspiegel nichtmehr sehe, nur so schnell wie erlaubt, oder so schnell das es nicht zu teuer wird, dann bei der nächsten haltestelle rechts ran und dann hinterher, wenn er dann mal hält zur rede stellen ob ihm klar sei das ich ihn wegen tränglerrei dran kriege (sag ich halt so obs so einfach ist weis ich nicht) dann sind die auf einmal ganz ruig !
gegen Drängler hilft eigentlich ganz gut mit dem linken Fuß einfach nur den Bremslichtschalter auszulösen Und wenn er es eilig hat, dann wird der schon überholen, da gibts keinen Grund irgendwo ran zu fahren.
gegen Drängler hilft eigentlich ganz gut mit dem linken Fuß einfach nur den Bremslichtschalter auszulösen Und wenn er es eilig hat, dann wird der schon überholen, da gibts keinen Grund irgendwo ran zu fahren.
kann als nötigung bis zu gefählichen eingriff in den Straßenverker gewertet werden....
Doppelte NSL aufdrehn und gut ists.
Doppelte NSL aufdrehn und gut ists.
kann auch bei dir als nötigung bis zu gefählichen eingriff in den Straßenverker gewertet werden....
ich tip kurz auf uide bremse das die lampe angeht und entweder er überholt oder hält abstand...
Doppelte NSL aufdrehn und gut ists.
Toll
Dann werde ich zwar auch angehalten, weil man die nur bei sichtweite unter 50m einschalten darf, aber vermutlich immer noch billiger, als mit überhöter geschwiindigkeit gemessen zu werden.
Bevor hier noch mehr so glorreiche Ideen erscheinen, ich steh ja zu meinem fehler, bitte ich aber noch mal die Mods darum, diesen Thread zu schließen.
Wenn der Anhörungsbogen kommt, werde ich natürlich alles versuchen, um die Strafe möglichst gering zu halten. An großen erfolg denke ich dabei zwar nicht, aber versuchen kann man es.
Man kann auch diverses altes McDoof Verpackungsmaterial ausm Schiebedach dumpen :D....
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