Da ja bei dem ein oder anderem, hin und wieder mal, die Frage aufkommt: "Bei wem kann ich das eintragen lassen????", trage ich hier einmal meine Erfahrungen aus den letzten Wochen zusammen. (Ich beziehe mich jetzt nur auf TÜV, Dekra und GTÜ, da ich nur diese Unternehmen kenne)
Prüfzeugnisse:
1. Nicht eintragungspflichtig:
* Allgemeine Betriebserlaubnis
* Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
* EG-Typgenehmigung
* EWG-Betriebserlaubnis
* EWG-Bauartgenehmigung
2. Eintragungspflichtig:
* Teilegutachten
* Festigkeitsgutachten
* sonstige Prüfzeugnisse
* KEINE Prüfzeugnisse
Wer darf die HU machen???
-Generell darf ich zum TÜV, zur Dekra und zu GTÜ gehen.
Wer draf die Sonderabnahmen machen ???
- Wenn in dem Gutachten :" nach §19(3) der StVzO" steht, dürfen TÜV, Dekra und GTÜ die Abnhame durchführen
- Sollte in dem Gutachten aber :"nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVzO" o.ä stehen, ist man gezwungen zum TÜV (West) oder Dekra (Ost) zu fahren.
Änderungsabnahme/Anbauabnahme (sagen wir mal: simple Eintragung von nem Spoiler): nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 mittels Teilegutachten und falls vom Halter gewünscht auch für nicht eintragungspflichtige Fahrzeugteile mit Prüfzeugnissen (also mit ABE, EWG-Bauartgenehmigung usw). Wird durchgeführt von JEDEM aaP, PI oder aaS/aaSmT, also prinzipiell von jeder Überwachungsorganisation wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, und wie sie alle heißen.
Begutachtung (Einzelabnahme) gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO, mittels Teilegutachten, Festigkeitsgutachten oder GANZ OHNE Prüfzeugnisse, durchgeführt von Amtlich anerkannten Prüfern (aaP) oder Amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen (aaSmT) die in einer Technischen Prüfstelle (TP) arbeiten.
Das sind also im Westen die TÜVs und im Osten die Dekra, sonst keiner.
Der Unterschied besteht einerseits in der Art des Prüfzeugnisses bzw. dessen Inhalt, und desweiteren abhängig von 3 Punkten:
-Ändert sich die Fahrzeugart?
-Ist eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten
-verschlechtert sich das Abgas oder Geräuschverhalten
Trifft einer der Punkte zu, muss eine Begutachtung (also ne Einzelabnahme) nach §19 Abs 2 durchgeführt werden. Das ist im Regelfall aber aus dem Gutachten (sofern vorhanden!) ersichtlich, welche Art der Eintragung durchgeführt werden muss.
Und zum Schluss noch ein kleiner Tipp:
-Wenn ihr gezwungen seit, zum TÜV zu fahren, dann fahrt nicht in eine "TÜV-Station". Sondern geht in eine Werkstatt und macht da einen Termin zum TÜV. Meistens sind die Prüfer dort sozialer und vorallem viel freundlicher. Man kann mit ihnen einfacher und besser diskutieren.
Das sind zumindest meine Erfahrungen. Das ganze kann/soll natürlich gerne ergänzt werden.
Edit: Habe mal ein paar Sachen in die Liste eingepflegt, thx an mithras für seinen Beitrag und entschuldige bitte das ich etwas raubkopieren musste ( sein Beitrag steht weiter unten. habe Teile nur hoch kopiert damit sich nicht jeder duch den freed wühlen muss)