Angenommen ich würde diese haben wollen. Ich weiß das es keine Pflicht ist bei unserem Asiaten leuchtet auch nichts und der ist von 2009.
Ich möchte einfach abwägen wie viel Mehraufwand das wäre.

Anhängekupplung
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???? da wir dir der Fachmarkt helfen können, Werkstätten etc.
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Wenn du das eh durch eine Werke machen läßt, ist es doch egal ob die was zerschneiden-
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Ich überlege Sie selber zu montieren wenn das machbar ist. Die hintere Stoßstange hatte ich aber noch nie weg und ich meine die war auch noch NIE weg.
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Das einzig Wahre ist m.M.n. die originale AHK von Westfalia. Die ist so unsichtbar, dass ich seinerzeit bei der Abholung meines Firmenwagens beim Händler gedacht habe, die hätten sie bei der Bestellung vergessen.
Die hat auch eine zulässige Stützlast von 75 kg.
Deswegen habe ich auch eine ganze Zeit für meinen Avant gezielt nach einer gebrauchten Originalen gesucht und nichts gefunden. Dann habe ich einfach selbst eine Suchanzeige bei Kleinanzeigen aufgegeben und hatte innerhalb kürzester Zeit drei oder vier Angebote. Gekauft habe ich dann eine komplette einschl. originalem Kabelbaum für 180 EUR.Hier gibt es die Montage- und Bedienungsanleitung dafür, als Orientierung auch für Zubehörteile interessant. Die Angaben zur Eintragung sind aber nicht mehr aktuell.
Das Blinkrelais muss immer getauscht werden wegen der zusätzlichen Blinkleuchten (Leistung!). Das Relais hat auch einen einen zusätzlichen Anschluss für die Blinkerkontrollleuchte des Anhängers. Dafür muss aber auch eine zusätzliche "Birne" im KI eingesetzt werden.
Das die Kontrollleuchte nicht mehr vorgeschrieben ist, wusste ich auch nicht. bei meinen modernen Fahrzeugen (das aktuellste aus 2017) ist die immer noch vorhanden.Beim Original kommt auch noch ein Relais zur Abschaltung der Nebelschlussleuchte bei Anhängerbetrieb in den Zusatzrelaisträger unter der Rücksitzbank.
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Zitat
Die grüne Blinkleuchte ist in jedem KI vorhanden ? Welches Relais muss dann getauscht werden ?
Getauscht werden müsste das Blinkrelais. An dem neuen Relais ist ein Kabel dran, das ist für die Birne im KI. Die Fassung für die Birne ist die gleiche, mit der auch die Airbag Lampe festgehalten wird. Fassung gibts bei Audi Tradtion.Im KI gibt es ein ungenutztes Feld bei den Kontrollbirnen, hinten auf der Platine mit Klebefolie geschlossen. Pfeil nach links und rechts, mit Strich in der Mitte, oder so.
Einer meiner Audi hats, der andere net.Die Birne im Ki leuchtet dann, wenn mehr als 2 Blinkerbirnen als Verbraucher anliegen....
Wie schon geschrieben, kleines Schmankerl...
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AHK ist weder nachweispflichtig des Handwerkes, noch Eintragungspflichtig, noch ist die "Zweite" grüne Blinkkontrollleuchte noch Pflicht.
Achte auf neue Schrauben und das Drehmoment.
So pauschal ist diese Aussage nicht korrekt. Die Anhängerkupplung muss eine EU-Zulassung haben, um eintragungsfrei zu sein. Liegt jedoch keine EU-Zulassung vor, muss diese durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Für alte Anhängerkupplungen wie zum Beispiel von Westfalia liegt eben eine solche Zulassung nicht vor, da die Richtlinie erst seit den 2000er Jahren existiert und für alte Modelle dürfte sich der Aufwand, eine solche Zulassung nachzuziehen, kaum gelohnt haben. Somit wäre eine Abnahme notwendig, für welche natürlich auch die entsprechenden Herstellerunterlagen benötigt werden. Bei den aktuell gefertigten Anhängerkupplungen liegt die Zulassung dagegen meist, aber nicht immer, vor. Es kann also auch sein, dass nach wie vor eine Abnahme notwendig ist. -
Angenommen ich würde diese haben wollen. Ich weiß das es keine Pflicht ist bei unserem Asiaten leuchtet auch nichts und der ist von 2009.
Ich möchte einfach abwägen wie viel Mehraufwand das wäre.
Es ist streng genommen ein eheblicher Mangel, wenn die Leuchte nicht geht. Prüft halt i.d.R. kein Tüvler.Bei deinem 2009er ist ein Steuergerät drin, dass der Blinker schneller im KI blinkt um dir eine Fehlfunktion aufzuzeigen.
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Das Auto ist Baujahr 2007 und gekauft haben wir diesen 2009. Ich meine eine Leuchte im KI nicht am Stecker. Blinker und Leuten am Träger gehen alle.
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Somit wäre eine Abnahme notwendig,
Wenn, wäre bei den von mir genannten Westfalia-Kupplungen nur der ordnungsgemäße Anbau durch einen aaS oder aaP gem. Montageanleitung zu bestätigen.
Eine Eintragung, so wie in der Montageanleitung beschrieben, ist zumindest bei meinem Avant (MJ 1995) nicht erforderlich, da die AHK Bestandteil der Typgenehmigung und in den alten Fahrzeugbriefen bereits eingetragen sind, auch wenn keine AHK ab Werk montiert war.Diese Felder gibt es in den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil II nicht mehr.
Den Hinweis "...falls werkseitig montiert ..." finde ich schon "spannend". Wie sollte denn der Eintrag des nachträglichen Einbaus aussehen? Und wer kann nach fast 30 Jahren noch sagen, ob es sich um eine (ordentlich) nachträglich montierte AHK oder eine AHK ab Werk handelt?
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Das ist ja kein Problem für den TÜV wenn der eine Abfrage bei Audi macht mit der FIN bekommt er alles was Werksseitig verbaut wurde bzw. wie der Wagen bestellt wurde. Habe ich für meinen S6 auch obwohl da Fehler drin sein können da die wohl Händisch eingetragen wurden. ich wunderte mich damals das bei mir angeblich 19 Zoll Felgen ab Werk drauf gewesen wären was es damals jedenfalls nicht gab. Geht ja alles über CODES.
Ich glaube auch nicht das so was der TÜV bei so alten Fahrzeugen noch macht. -
... ich wunderte mich damals das bei mir angeblich 19 Zoll Felgen ab Werk drauf gewesen wären ....
Das liegt daran, dass ein Teil der PR-Codes, insbesondere bei den Rädern/Reifen, neu belegt wurde, was immer wieder zu "Verwunderung" führt.
Bei meinem Cabrio waren ab Werk Stahlräder 6J x 15 ET 37 drauf - PR-Code C4Z. Aktuell wären es mit dem Code aber Leichtmetallräder 6 1/2J x 17. Statt der werksmäßigen Reifen 205/60 R15V (PR-Code H0P) sollen "Ganzjahresreifen 215/55 R17 94H (NAR) Rollwiderstandsoptimiert" montiert gewesen sein.
Die Abfrage zur Ausstattung a.W. mit den Codes können nur VAG-Betriebe machen (oder man selbst über ErWin), wobei in letzter Zeit zu den Codes kein Klartext mehr hinterlegt ist, weder im VAG-System noch bei ErWin.
Liegt vielleicht daran, dass sie so ihre "Fahrzeugurkunden" besser verkaufen können.Und würde mich schon wundern, wenn eine Prüfstelle jemals eine Abfrage zur Ausstattung machen würde, aber wer weiß?
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Ich glaube das würde die Prüfstelle nur machen wenn die Reifen so gar nicht wirklich auf das Auto passen würde. Die Prüfer sind ja auch nicht doof und wissen das auf dem Audi 80 vom Werk her keine 19 oder 20 Zoll montiert gewesen sein können.
Aber lustig war das schon als ich Audi danach gefragt habe ob ich diese Reifen auf dem Auto fahren dürfe weil das ja so hinterlegt wurde. Hätte ich doch nicht nachgefragt und wenn die Polizei gefragt hätte, hätte ich denen das vorgelegt
Ich habe das noch kostenlos bekommen damals.
Ich habe jetzt diese Anhängekupplung von Brink. Nur werde ich aus den Daten nicht ganz klug. Was ist da denn die Stützlast ? 50 kg
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Was ist da denn die Stützlast ? 50 kg
Steht doch da.
"vert.(cal) load" = vertikale Last = Last von oben nach unten = Stützlast = 50 kgSchreib halt die Fa. Brink an, ob Du noch Unterlagen bekommen kannst. Wer weiß, ob die überhaupt für Dein Fahrzeug zugelassen ist.
Ein PR-Code als Begründung für die verwendeten Reifen? Um auf die Idee zu kommen, muss man aber schon ziemlich "weltfremd" sein.
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Gute Idee, aber die kommt vom Audi-Klaus und daher gehe ich davon aus das diese schon aus einem Audi 80 ist weil er mich gefragt hat für welches Auto.
Was mich noch interessieren würde.
Es gibt Starre und Abnehmbare Anhängerkupplungen und verschiedene Stützlasten. Die Starren gibts von 50 - 75 kg und auch die Abnehmbaren von 50 - 75 kg.
Die Frage ist nun wo ist bei grad bei den Abnehmbaren der Unterschied damit eine davon 75 und die andere nur 50 kg Stützlast tragen darf. Grad oft bei den Frontis gibts diese Unterschiede. Bei den Quattros was ich gesehen habe ist die immer bei 75 kg ich denke weil der eine stabilere Achse hat. Aber beim Fronti ist das nicht nur das generell Abnehmbare nur 50 kg haben sondern es gibt auch welche mit 75 kg. Da ich ja in der Hauptsache Räder bzw. E-Bikes damit transportieren möchte wären 75 kg natürlich besser gewesen als 50 kg.
Wobei bei unserem Asiaten haben wir auch immer 2 E-Bikes drauf gehabt obwohl der auch nur 50 kg darf weil wir damals dachten das der Träger ja 60 kg darf.
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Also ich weiß jetzt das meine Kupplung 75 kg tragen darf. Leider hat der Halter für den Anschluss eine heftige Beschädigung durch den Transport erlitten. Nicht die Kupplung selber und dabei hat es das Blech wo die Elektokupplung dran ist verbogen. Ist alles auch schon wieder grad und der Anschluss muss eh erneuert werden.
Komisch ist das die Kupplung selber wie Neu aussieht und darauf steht eine Wellenlinie und ein F-4212 was als ABG-Nr. in der Anbauanleitung drin steht.Nun fehlt mir aber die Kennzeichnung die immer auf den Anhängerkupplungen dran steht. Der Schotthändler soll jetzt eine Eidestattliche Versicherung abgeben damit ich so was bestellen kann. Find ich schon ziemlich heftig und auch sinnlos, denn für so ein Deckel macht man sich ja nicht strafbar.
Der wird mir so was sicher nicht ausfüllen. Jemand eine Idee wie ich an diesen Deckel komme für die AHK ?
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Also ich weiß jetzt das meine Kupplung 75 kg tragen darf.
Die 75 kg Stützlast der Anhängerkupplung sind nur ein Teil der Rechnung. Relevant wäre, ob dies auch die Werte deines Fahrzeugs oder deines Anhängers sind, da die maximal zulässige Stützlast immer der kleinste Wert ist. Ein Blick in den Schein oder Brief macht somit durchaus Sinn, um Überraschungen zu vermeiden.
Der wird mir so was sicher nicht ausfüllen. Jemand eine Idee wie ich an diesen Deckel komme für die AHK ?
Früher haben auch die Prüforganisationen solche Plaketten angefertigt. Da ich schon länger kein fehlendes Typenschild mehr hatte, weiß ich jedoch nicht, ob es diesen Service noch gibt. Ansonsten einfach zu einer Werkstatt deines Vertrauens gehen und diese die Erklärung ausfüllen lassen. Ist doch kein großer Akt zu bescheinigen, dass das Schild fehlt sowie dies mit Unterschrift und Stempel zu beeidigen.
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Anhänger werde ich damit eh nie ziehen sondern der ist eh nur für Fahrräder am Heck.
Das Fahrzeug wo der her ist bereits verschrottet. Die Kupplung hat einen D-Wert von 9,5 KN wobei mir noch fehlt was ich mit diesen Angaben überhaupt anfangen soll.
Du meinst wenn ich die AHK verbauen lasse würde mir das ne Werkstatt unterzeichnen ? Ich wollte die eigentlich selber verbauen.
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Scheint wohl heute üblich zu sein, dass ein fehlendes, unleserliches oder beschädigtes Typenschild mittels eidesstattlicher Erklärung beim Hersteller zu beantragen ist - von der Fachwerkstatt!
Bei Westfalia gibt es das auch und kostet die "Kleinigkeit" von 49,- EUR Servicegebühr zzgl. 5,50 EUR Porto inkl MwSt.
Ohne Typenschild dürfte es vermutlich Schwierigkeiten bei der nächsten HU geben?
Ist doch kein großer Akt zu bescheinigen, dass das Schild fehlt sowie dies mit Unterschrift und Stempel zu beeidigen.
Mit der Bescheinigung, dass das Typenschild fehlt, ist es aber nicht getan:ZitatNach unserem jetzigen Wissen weist die Anhängekupplung weder Fehlfunktionen noch Beschädigungen auf und war zudem in keinem Unfall einbezogen. Die Kupplung befindet sich in einem ordentlichen, verkehrssicheren und unveränderten Zustand.
Der Wortlaut in der Erklärung der Fa. Brink ist ähnlich.
Ich glaube, da werden die meisten Werkstätten abwinken. Ich würde das jedenfalls nicht unterschreiben, schon gar nicht, wenn das Teil vom Schrott kommt.In einem Beitrag weiter oben ist das Typenschild doch zu sehen. Oder gehört das zu einer anderen Kupplung?
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