Hallo zusammen.
(es geht um den B4 Avanti 1,6i von '93 Mkb: ADA)
War wegen MiniKat beim STV-Amt und in unserer Zulassungsbescheinigung Teil I steht u.a. folgendes:
*ausn.gen.erf.abw.v.par.50abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündels entspr. nicht richtl. 76/756/ewg i.d.fass.84/7/ewg
(§50 und Richtlinie 76/756: dort wird Position und Einstellung der Scheinwerfer geregelt)
Ausnahmegenehmigung?! Hab' ich nicht und war beim Kauf auch nix dabei!
Die Dame vom Verkehrsamt war überrascht, hat das aber mal "übersehen" mit dem Hinweis, das ich keinen TÜV bekäme, wenn's einem Prüfer auffiele und dass so'ne Ausnahmegenehmigung hier 150 Mücken kostet
erste Idee:
war ja für'n Italien-Export gebaut und kam dann irgendwann wieder nach Deutschland - die funzeln da wohl anders...
? habe aber normale Hella-Scheinwerfer verbaut, Art.Nr. 44481 und -82 stimmen für DE, also
zweite Idee:
ist das ein Eintrag für z.B. nachträglich eingebaute Tuning-Scheinwerfer?
(dann kamen die vllt. wegen Verkauf wieder raus und der Eintrag blieb vergessen)
Lange Rede, kurzer Sinn:
kennt den Spruch jemand aus seinem FZ-Schein?
Gruß