Ausnahmegenehmigung für Scheinwerfer

  • Hallo zusammen.
    (es geht um den B4 Avanti 1,6i von '93 Mkb: ADA)
    War wegen MiniKat beim STV-Amt und in unserer Zulassungsbescheinigung Teil I steht u.a. folgendes:


    *ausn.gen.erf.abw.v.par.50abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündels entspr. nicht richtl. 76/756/ewg i.d.fass.84/7/ewg


    (§50 und Richtlinie 76/756: dort wird Position und Einstellung der Scheinwerfer geregelt)


    Ausnahmegenehmigung?! Hab' ich nicht und war beim Kauf auch nix dabei!
    Die Dame vom Verkehrsamt war überrascht, hat das aber mal "übersehen" :hail: mit dem Hinweis, das ich keinen TÜV bekäme, wenn's einem Prüfer auffiele und dass so'ne Ausnahmegenehmigung hier 150 Mücken kostet :grumble:


    erste Idee:
    war ja für'n Italien-Export gebaut und kam dann irgendwann wieder nach Deutschland - die funzeln da wohl anders...


    ? habe aber normale Hella-Scheinwerfer verbaut, Art.Nr. 44481 und -82 stimmen für DE, also


    zweite Idee:
    ist das ein Eintrag für z.B. nachträglich eingebaute Tuning-Scheinwerfer?
    (dann kamen die vllt. wegen Verkauf wieder raus und der Eintrag blieb vergessen)


    Lange Rede, kurzer Sinn:
    kennt den Spruch jemand aus seinem FZ-Schein?


    Gruß

  • Ich hab zwar ne limo aber bei mir steht sowas nicht.


    Würde sagen --> lass es austragen


    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden


    Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Das Auto hat wohl keine Leuchtweitenregulierung. Diese war in DE ab 1990 Pflicht, Dein Re-Import hat keine weil in IT damals noch nicht vorgeschrieben. Dann macht auch der Eintrag mit der Sondergenehmigung Sinn. Wenn der Herr Plakettenkleber im Rahmen der HU die Leuchtweitenregulierung prüfen will und findet keine wird er leicht säuerlich und klebt keine Plakette. Damit dass nicht passiert war da diese Sondergenehmigung in den Papieren.

  • Ich glauber eher, das hängt mit den Streuscheiben zusammen.
    In fast jedem Land Europas gab es zu der Zeit andere Regelungen.
    Kann mich schwach an den Zirkus damit erinnern...



    Greez


    Bernd

    B4 Limo 2,8 Quattro - der Bolide ist verkauft
    B4 TDi 1,9 Chiptuned - Winterfräse und Alltagshure
    Cabrio NG vulkanschwarz - Schönling auf 18"
    Audi A4 B5 2,5 TDi Quattro - fast Vollausstattung

  • ok, danke für die Kommentare


    - austragen lassen will ich wohl gerne :S


    - Art.Nr. steht auf der Streuscheibe, sollte also eigentlich i.O. sein


    - Leuchtweitenregler hat der tatsächlich nicht, das könnt's sein


    ...ließe sich ja nachrüsten, werde mich auch mal beim TÜV informieren, die müssen's ja wohl abnehmen/bestätigen
    (übrigens hat der gerade frischen TÜV über 'ne Audi-Werkstatt bekommen - ich will den Wagen aber demnächst ummelden)


    Gruß

  • also ein kumpel von mir hatn 2er us golf gti, auch ohne el lwr und hat die ainfach austragen lassen.. alles kein problem.. auch nich mit den grünen


    ...hatte der auch so'n Spruch da stehen? Austragen einfach so auf Zuruf beim STV-Amt oder mit 'nem Kommentar vom TÜV?


    Beim ummelden juckt das ja keinen! Die sehen ja nicht die Karre sondern nur den Zettel vom Tüv!


    ...und eben den Schein mit dem blöden Text - und ein "Pingelkopp" besteht dann vielleicht auf diese Sondergenehmigung auf'm oder zum TÜV-Zettel, weil...ist ja "erforderlich" :(


    Wie geschrieben, werd' mich auch mal schlau machen beim TÜV...

  • Hab ja auch nen Avant TDI von 1993, Reimport Italien.
    Ohne Leuchtweitenregulierung.
    Eintrag Im Schein: FZ o. Leuchtweitenregulierung:AUSN.:Erforderlich Mitzuf.Ausn.Gen.Gem.$70 STVZO (Leuchtweitenregulierung)
    Landesamt für Strassenbau und Verkehr.
    Hat beim TÜV noch nie Probleme gegeben.

  • Hatte früher nen Reimport B4 aus Belgien, auch ohne LWR, und die Eintragung lautete:


    Abw. v. §50 ( 8 ) STVZO: Leichtweitenregelung fehlt. Ausnahmegenehmigung d. RP Tuebingen AZ: 27-13/4250 ert.


    hat weder auf der Zulassung, noch beim TÜV irgendjemanden gestört.
    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • bei zulassung interessiert,grad beim ummelden eh nur der HU-stempel im fahrzeugschein,wenns den net gibt,dann halt prüfprotokoll,aber auch nur um zu sehen,wielang plakette gilt ;)


    mitzuführen war bis letztes jahr halt noch AU-bescheinigung,die aber eh immer vorzeigbar sein musste,is aber mit letzter tüv-umstellung eh entfallen

  • man muss auch nicht gleich eine el.LWR einbauen, es tut auch eine mechanische. Es macht schon Sinn wenn der Wagen halt vollgepackt ist blendet man den Gegenverkehr.
    Aber es müssten eh automatische LWR verbaut werden, ich würde mal behaupten 90% ändern nichts an der Leuchtweite egal wie beladen das Auto ist...

    Audi 80 1.8S Typ89 90PS MKB: PM
    17Zoll Musketier | Supersport ESD | KW40/40 | BeckerGPS+Pioneer, 2Subs,2Amp, DSP
    Audi S4 Avant 2.2T C4 230PS MKB: AAN
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    Audi A6 2.0T C7 252PS

    Moderator
    Moderation für:
    "Scene Exclusiv"

  • Eintrag in den Papieren lassen!!!!!!!!!!!!!
    Sonst gibt es beim nächsten TÜV die rote Karte (erheblicher Mangel),
    weil das Fahrzeug keine LWR hat, obwohl diese, dem Baujahr nach,
    Vorschrift war! (ab Bj.91)


    MfG Chris

    Audi 80 B3 2,3E NG Frontfräse (Sommerspaßauto) :D

    KE-Jetronic :nono: Invent-Jetronic :thumbup:



    2X Audi A2 1,4 TDI BHC/AMF

    1X Audi A2 1,4 BBY



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