Rechtliche Frage: Fahrzeug und Brief werden nicht herausgegeben..

  • HI, ich stell die frage mal hier bei euch, evtl hatte jemand schon mal so nen fall.


    Ne bekannte von mir hat mir heute geschrieben dass sie ein problem hat. Folgender Sachverhalt:


    Sie ging anfang des sommers nach Mallorca als Animateurin, in der zeit hat sie sich jetzt mit ihrem Freund zerstritten und getrennt. Ihr freund hatte ihr 7000 euro für ein auto geliehen, dass sie von anfang an in Raten (unregelmässiger betrag) zurückgezahlt hat. Das ganze ist auch schriftlich festgehalten.


    So, in 3 tagen kommt sie zurück und musste nun erfahren, dass der Sturkopf ihr weder den Fahrzeugbrief (in dem Sie als letzter halter eingetragen ist) noch das Fahrzeug aushändigen will. Das Fahrzeug steht in seiner garage und der Brief liegt in seiner Wohnung. Er ist also im Besitz von beidem.


    Sie hat bis jetzt schon 4000 Euro bei ihm abgezahlt (schriftlich belegbar) und es stehen eben noch die 3000 aus. Er will das geld aber komplett, sonst rückt er die sachen nicht raus. An der vereinbarten ratenzahlung würde sie festhalten, er ist aber auf einmal nicht mehr damit einverstanden. (is ja klar, verletzte gefühle etc^^, kennt man ja)



    Mich würde interessieren, wie denn da die rechtslage ist? Den brief kann ich mir grad noch vorstellen, dass er einbehalten darf bis der volle betrag beglichen ist. Aber den wagen auch??


    evtl weis einer von euch mehr, bin für jeden rat offen.


    danke euch

    Ein Auto kann man nicht wie einen Menschen behandeln, ein Auto braucht Liebe!


    1-2-4-5-3, die einzige musik die wirklich anmacht^^! :sgenau:

  • Wenn alles schriftlich (und unterschrieben von beiden Beteiligten) festgehalten wurde, muss der Vertrag über die Ratenzahlung grundsätzlich auch so beendet werden, wie er begonnen wurde. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit wäre nur dann möglich, wenn beide Vertragspartner sich schriftlich darüber einigen.


    Ich werd dir das später (nachm Abendessen) mal alles mit den zugehörigen Artikeln und §§ belegen... Würd mich auch selbst interessieren wie die Rechtslage nun genau ist, muss das ja selbst ständig machen :wacko:


    Bis später..!

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    '92 B4 Limo 2.3E quattro | olivgrün matt | BN-Pipes | Schlechtwegefahrwerk | Winterbitch
    '87 E30 2-Türer 328i 24V | diamantschwarz metallic | Sommerspaßgerät
    '95 B5 Limo 2.6 quattro | silber | Eisenmann ab Kat | 18" AVUS | KW Gewinde | Daily Driver

  • ^^ das klingt doch schon mal gut. problem kann evtl sein, dass für die ratenzahlung bis jetzt kein fester betrag festgelegt wurde...


    sie hat allerdings hier dann geringfügiges einkommen, sollte also anspruch auf nen anwalt haben oder seh ich das falsch?


    laut ihrer aussage verdient er sehr gut....fals es wichtig sein sollte


    danke dir

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  • Eine wichtige Information wäre noch, wie Sie das Fahrzeug während dem Ratenzahlungszeitraum nutzen darf.
    Wenn keine "regelmäßigen" Raten vereinbart wurden (ich geh mal davon aus, dass weder ein regelmäßiges Zahlungsdatum noch ein regelmäßiger Betrag vereinbart wurden?), könnte es schwierig werden, da Er dann normalerweise die "letzte" Rate von 3000? im Gesamten verlangen kann.


    Nenn mal bitte alle Infos, die Du hast... Danke.

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  • Wie gesagt, sie war ja jetzt paar monate ausser landes. davor war der wagen auf sie zugelassen und sie hat ihn genutzt wie ihren eigenen. also volle freiheit.


    ob ein festes datum festgestetzt war, kann ich grad ned sagen. aber ich frag nach. der betrag war ned fest, da ja in einer beziehung das ganze weniger schlimm ist, aber wie gesagt, das kennt man ja^^. isses vorbei, dann wird gezickt.


    Sie hat ihm auch angeboten, ihr das bereits gezahlte geld (4000 euro, abzüglich 1000 euro verschleiss) zu geben und ihm dann den wagen zu überlassen. bis jetzt gabs aber noch keine antwort von ihm.



    is so ein typ, der jetzt sogar das geld für IHR geburtstagsgeschenk zurück fordert und sie nicht in die wohnung lässt damit sie nach ihren sachen schaun kann....

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  • Lief der Kaufvertrag auf deine Freundin?
    Dann könnte man ne Anzeige bei der Polente anstreben, denn a) ist sie die Käuferin, b) ist sie die Halterin... ergo auch die Eigentümerin. Das nennt sich dann wohl Unterschlagung...
    Wer hier wem Geld geliehen hat, um den Kauf zu finanzieren ist dabei mMn nicht relevant. Halterdaten bzw. Versicherungsnehmerdaten kann man ja von der zuständigen Zulassungsstelle bzw. Versicherung erfragen, zusammen mit dem Kaufvertrag -sofern der auf ihren Namen lief- is das eigentlich relativ wasserdicht, um so wieder der Karre habhaft zu werden.
    Fragt aber Sicherheitshalber nochmal bei der zuständigen Polizeidienststelle nach.
    Achja, etwas vorsicht is geboten, denn Sie is als Halterin immer noch Haftbar für das Auto, wenn der holde Ex also nen Crash provoziert, is Sie die Gelackmeierte!!



    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Der Kaufvertrag läuft auf sie^^. Den tipp zur polizei zu gehen hab ich ihr auch gegeben.


    Der Wagen ist seit sie im ausland ist abgemeldet. Wenn dann müsst er ihn auf sich anmelden...

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  • Hab meine VSV leider in der Arbeit. Wenn ich morgen vormittag Zeit hab, schau ich nach.

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  • Ja is kein problem, wär super von dir wenn de mal kucken kannst. Dann hat se evtl wenigstens ne grundlage die se ihm um die ohren haun kann. vielleicht reicht das ja schon.


    Top Support hier. danke^^

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