Auffahrunfall, was soll ich tun?

  • moin,


    heute morgen hatte ich mit meinem Cab nen Auffahrunfall. Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer sind hin. zum glück nicht mehr. passt da der scheinwerfer vom normalen b4 rein? beim nebelscheinwerfer weiß ich, dass die vom cabrio anders sind.


    nun habe ich noch ne rechtliche frage. wir haben keine bullen gerufen, weil die frau zur prüfung musste und ich mir die 35? sparen wollte weil ich aufgefahren bin. wie soll ich mich jetzt verhalten? es war auf ner landstraße und vor ihr hat ein idiot plötzlich gebremst weil er wenden wollte. bei ihr ist nur der lack etwas ab von der stoßstange. ein schuldeingeständnis habe ich natürlich nicht unterschrieben. der idiot der gebremst hat steht als zeuge bereit.


    sollte ich mich mit ihr einigen und ihren schaden selber reparieren oder meiner versicherung bescheid geben? wie läuft das mit dem hochstufen wenn ich schuld habe? habe ich überhaupt schuld? ne verkehrsrechtschutz habe ich nicht.



    gruß

  • Grundsätzlich ist das alles Käse. Bei einem Unfall, selbst bei der kleinsten Lapalie, ist die Rennleitung zu verständigen!
    Wenn du das nicht machst, kann das ganz schön in die Hose gehn!



    Lg


    Nein. Nur bei Unfällen mit höherem Sachschaden und/oder Personen/Wildschaden! (oder unklarer Unfallursache, offensichtliche Fahruntauglichkeit)
    Sonst bekommste ne Strafe. Dennoch würde ich das Prüfen, da das Wenden auf Landstraßen verboten ist!


  • Eben genau das nicht. Du musst einen Schaden nur der Polizei melden, wenn du den Halter nicht antriffst (Stichwort Fahrerflucht) oder eben oben geschriebene Rahmenbedingungen vorliegen. Wenn ich einem hinten drauf fahre, und der nen Kratzer in der Stoßstange habe, brauche ich keine Polizei. Und wer sie dann dennoch ruft, kann unter umständen (meistens) ne Strafe bekommen (Ordnungsgeld)

  • So kannte ich das auch, dass bei kleinen Schäden die Bullen nicht gerufen werden müssen. Mal sehen, was die Versicherung sagt und ob ich die Stoßstange der Dame vllt selber reparieren darf, wenn sie dem zustimmt. Oder wirds für mich billiger, wenn ichs über die Versicherung regele? wie weit wird man bei sowas hochgestuft? bin grad sf3

  • Lass dir von der geschädigten die Schadenskosten mitteilen und dann kannst du ja selber entscheiden ob du den schaden aus eigener tasche bezahlst oder der versicherung meldest. Wenn nur die stoßstange neu lackiert gehört ist das nicht all zu teuer denke müssten max. 300? ( Fachwerkstatt) reichen. Dann würde ich den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

    Audi Cabrio Typ 89 2,3E Bj:92 nur für den Sommer
    Audi 90 2,3E Bj: 90 für den Winter (Verkauft)
    Audi QP Quattro Bj: 89
    Vw Golf IV 1,4 16v Bj: 98 für die Frau

  • Eben genau das nicht. Du musst einen Schaden nur der Polizei melden, wenn du den Halter nicht antriffst (Stichwort Fahrerflucht) oder eben oben geschriebene Rahmenbedingungen vorliegen. Wenn ich einem hinten drauf fahre, und der nen Kratzer in der Stoßstange habe, brauche ich keine Polizei. Und wer sie dann dennoch ruft, kann unter umständen (meistens) ne Strafe bekommen (Ordnungsgeld)


    Also ich weiß es alt anderst. Ein Bekannter von mir hat beim Ausparken ein Fahrzeug gestreift, Schramme mit vll. 200 ? schaden. Mit dem Bestitzer des anderen Fahtzeuges hat er sich so ohne Polizei geeinigt.


    Seine Versicherung verweigert aber die Zahlung, da kein Unfallbogen der Polizei vorliegt!


    lg

  • Einen schaden von 200? würd ich eh nicht der versicherung melden sondern aus eigener tasche zahlen.kommt billieger.

    Audi Cabrio Typ 89 2,3E Bj:92 nur für den Sommer
    Audi 90 2,3E Bj: 90 für den Winter (Verkauft)
    Audi QP Quattro Bj: 89
    Vw Golf IV 1,4 16v Bj: 98 für die Frau

  • Du hast die möglichkeit, bei den meisten versicherungen zumindest (nachfragen), den schaden innerhalb 1 jahres selbst zu bezahlen, dann erübrigt sich das mit der Hochstufung. Das heisst, deine versicherung würde den schaden erstmal übernehmen und du musst innerhalb eines jahres den betrag zurückzahlen. Frag aber mal nach bei deiner versicherung, wie das genau läuft. Denn dann wirst du normalerweise nicht hochgestuft!


    Vielleicht kann man auch mit dem Bremser redern, sich den schaden zu teilen...

    Ein Auto kann man nicht wie einen Menschen behandeln, ein Auto braucht Liebe!


    1-2-4-5-3, die einzige musik die wirklich anmacht^^! :sgenau:

  • Na das ist klar ich rede ja vom eigenen Fahrzeug nicht vom Firmenwagen. Beim Privatwagen würde ich die 200? selber zahlen den wenn ich so einen betrag über die versicherung abrechne ist mich der schaden teurer gekommen als er ist.

    Audi Cabrio Typ 89 2,3E Bj:92 nur für den Sommer
    Audi 90 2,3E Bj: 90 für den Winter (Verkauft)
    Audi QP Quattro Bj: 89
    Vw Golf IV 1,4 16v Bj: 98 für die Frau

  • Bei wieviel Prozent bist du denn gerade? Für den Fall, dass es definitiv deine Schuld war und du eh gerade bei 140% bist, kannst du es auch über die Versicherung laufen lassen, diese dann kündigen und die Versicherung auf z.B. deinen Vater neu als Zweitwagen abschließen. Fängst halt wieder bei 140%, nicht die feine Art, aber möglich. Andernfalls, wie bereits erwähnt, den Schaden rückwirkend der Versicherung bezahlen, damit du nicht hochgestuft wirst. Dafür hast du ein halbes Jahr Zeit.
    Wenn der Schaden tatsächlich so gering ist, wie du annimmst, ist es wahrscheinlich am günstigsten, wenn du selbst zahlst. Unter der Stoßstange kanns natürlich noch mal anders aussehen... wenn sie zum Gutachter geht, wirds ziemlich sicher teuer.
    Vor diesen ganzen Überlegungen sollte jedoch die Schuldfrage geklärt werden. Wenn euer "Zeuge" einfach so auf der Landstraße bremst und wenden will, siehts doch gar nicht so schlecht für dich aus :)


    Die Bullen kommen bei so "Lapalien" bei uns gar nicht erst. Du kannst da anrufen und sie wimmeln dich genervt ab. Müsstest dann lügen und sagen, hier gibts Verletzte, oder du fühlst dich nicht im Stande weiterzufahren ^^ Unfallabwicklung ohne Polizei stellt übrigens kein Problem dar. Du rufst deine Versicherung an und schilderst den Unfall. Gibt es Unklarheiten, musst du evtl. noch mal einen Bogen ausfüllen, da brauchst keinen Bericht von der Pozilei.

  • Gabs ab nem bestimmten Baujahr oder zb im RS2 Serie.


    Sieht so aus:




    sind recht teuer und von der lichtausbeute hab ich schon von vielen gehört, die soll sogar schlechter sein...sieht halt frischer aus und sind xenon fähig wenn ich mich ned täusche.

    Ein Auto kann man nicht wie einen Menschen behandeln, ein Auto braucht Liebe!


    1-2-4-5-3, die einzige musik die wirklich anmacht^^! :sgenau:


  • sind recht teuer und von der lichtausbeute hab ich schon von vielen gehört, die soll sogar schlechter sein...sieht halt frischer aus und sind xenon fähig wenn ich mich ned täusche.


    Nein sind sie nicht. Keine weitere Diskussion darüber..Xenon ist nicht erlaubt.

  • Der Audi 80 hatte noch nie Scheinwerfer mit Xenonfreigabe!!!


    Wenn das auf dem von dir geposteten Bild deine Scheinwerfer sind, hast du die sogenannten V6 Scheinwerfer (für Stoßstangenblinker).


    Hier haben die Streuscheiben (Gläser) die Nummer 895 941 115 für links und 895 941 116 für rechts.
    Die Nummern auf jedenfall bei deinem Teilefachmann nochmal mit dem Schlüssel vergleichen lassen. Da gibts nämlich auch wieder unterschiede ^^


    Kosten beide ca. 150- 160 ?.


    lg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!