wie is das nu eig mit den tönungsfolien wennman die rundum anbringen will was darf, was nich ???

tönungsfolien rundum..!??!
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Vorne nich, hinten schon. Punkt.
Ausnahme: zugelassene und typgeprüfte vordere Scheiben (E-Prüfzeichen!), die getönt sind. Gabs z.b. im US-Passat 35i.greetz
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und wieso fahrn denn soviel damit rum.. z.B rundum chromolux, riskieren die alle punkte in flensburg?
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Scheinbar...
Seit dem 1.10.2004 (soweit meine Infos) is das tönen der vorderen Scheiben vollkommen verboten. Davor wars mit Folien, bzw. mit "fluten", möglich, die Scheiben bis zu 26% zu tönen.
Ausnahmen sind hierbei: Werksseitige Colorverglasung
Aber wenn du jetz hergehst, un die dunkle Chromolux vorne wie hinten ranmachst, riskierst 80? und 2 Punkte.greetz
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hhhm.. achso denn lass ich das ganz...
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mhh meines wissen her darf man hinten und vorne tönen und vorne und vordere seitenscheiben garnicht bzw. duch einzelabnahme beim tüv. naja ich klach mal wieder für was es alles abnahmen gibt lol....
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Hmm waren bestimmt Russen die du gesehen hast die vorne alles zu hatten
Ich weiß auch das man nur Hinten darf, vorne nur bis zu einer bestimmten % zahl. Aber warum willst du komplett rum!? Ich finde sowas ehrlich gesagt nicht so schön, wenn's so ein geiles Blau ist wie bei den ganzen Mercedesen, dann ja
das sieht ja so derbe geil aus bei denen
Ansonsten ist das doch blöd wenn du nachts nichts siehst...
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vorne darfs du definitiv gar nichts auf die Scheiben kleben! absolut verboten! alle die so rum fahren warten auf Punkte.
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Leute, es gibt Folien, die darfst du auch an die vorderen Seitenscheiben kleben. Ansonsten bleibt dir nur das Fluten.
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die folien gibts definitiv nicht! hab meine ja erst tönen lassen! und mich da schlau gemacht!
en bekannter von mir ist beim tüv und der hat auch gesagt das es da nix gibt was de drauf machen darfst! -
Scheinbar...
Seit dem 1.10.2004 is das tönen der vorderen Scheiben vollkommen verboten. Davor wars mit Folien, bzw. mit "fluten", möglich, die Scheiben bis zu 26% zu tönen.Beinhaltet natürlich, dass das heute Nicht mehr geht. Nicht 10%, nicht 5%... nix. Ausdiemaus.
80? und 2 Punkte für jeden ders Versucht!Na? Wer will?
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nee danke hab schon 4 punkte...
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also ich habe des bei uns anders gehört und zwar das man die fahrer und beifahrer scheibe bis zu 93% tönen darf ab diesem jahr. Und es fahren erstaunlich viele bei uns jezz rum die, die scheiben so getönt haben ab diesem Jahr
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Das wäre allerdings wirklich ARG krass...
Ich hab jetzt etwas rumgesucht, und hab ein Schreiben vom KBA aus den Tiefen des Internets gefischt.Zitat:
"Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden)."Und weiter habe ich von einem Fachmann gelesen, dass es mit einem Besonderen Gutachten (Lichtdurchlässigkeitsmessung) möglich sein soll, der Scheibe eine neue Bauartgenehmigung zu erteilen... allerdings sollen das 1200? Pro Scheibe sein.
Alles sehr windig, ich würde da keinen Piep drauf geben, sondern nur auf das, was das KBA sagt, sogar der TÜV is nur ein Überwachungsverein, und Falscheintragungen sind ja leider Gang und Gäbe... das KBA is hier die Entscheidende Insitution, genauso wie bei Xenon-Nachrüstungen, oder Lasierten Leuchten.greetz
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also wie gesagt vorne die scheiben darfste nicht tönen! weiß du wie dunkel 93% ist??? da siehste ja mal garn nix mehr durch!!! und im dunkel schon zweimal nicht, kannst ja mal aufmeinen Bilder schaune, da siehste wie dunkel ich glaub 80% sind, und im dunkel siehste da auch schon nix mehr!! ist definitiv nicht erlaubt! klebst dir ja auch nix auf die Windschutzscheibe, oder willste die auch mit 93% tönen?
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Die meisten Folien wo es auf dem Markt gibt sehn sowieso so scheiße aus das das auto damit verunstaltet wird. Zudem gibts ja die ganzen farbigen Folien die noch dreisster und noch beschissener aussehen. Nen Keil vorne Lass ich mir ja noch gefallen aber sonst....
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ich finds bei meinem eig ziemlich cool,.. ist aber halt geschmacksache! finde aber das es ganz gut passt
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Leute Leute, ich werde echt mischugge hier. Das Tönen mit Folie ist auf den vorderen Seitenscheiben Legal, allerdings nur mit speziellen dafür zugelassenen Folien.
Diese gibt es definitiv. Damit sind aber keineswegs alle Folien gemeint. Wer suchet, der findet. Ansonsten verhält es sich meines Wissens nach folgendermaaßen:Fluten hinten 100 %
Seitenscheiben bis zu den vorderen Türen 100%
Seitenscheiben vorne bis 80 %
Frontscheibe 50%.Das ist fakt. Ich gebe euch gerne Telefonnummern zum Fluten, dort könnt Ihr euch nochmal beraten lassen.
Mein Nachbar hat die vorderen Scheiben legal mit Folie beziehen lassen. Es kommt auf den Verdunklungsfaktor der Folien an
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