Xenon im Audi 80

  • Hallo liebe Gemeine


    also es wird sicher ein Thema schon darüber geben


    aber es muss doch ein legal weg geben Xenon für den Audi 80 zu bekommen


    also ich habe gehört es soll für modelle unter bj. 2000 eine ABE geben für xenon zum nachrüsten ohne reinigungsanlage und LWR stimmt das und ist das legal eher nicht oder


    und dann habe ich in einer Ausgabe Audi Scene von 2003 gelesen da hat einer A6 xenon scheinwerfer verbaut in ein Audi 80 Cabrio aber man sieht kein unterschied zu den Scheinwerfern


    jetzt habe ich im internet geschaut und habe kein A6 gefunden der solche Scheinwerfer hat wie der Audi 80


    Kann mir bitte jemand helfen


    und bitte keine antworten wie geht nicht


    wäre schon nett wenn mir jemand sagen kann warum und wieso nicht




    Mfg Tony Mahony

  • Also beim nächsten mal SUCHE benutzten


    aber mal BT:


    Du bekommst es nicht zugelassen da Du eine scheinwerferreinigung brauchst und eine automatische niveuregelung oder automatische höhenweiten regelung.


    Und bitte Forenregeln lesen damit es ein entspanntes Forum bleibt! Danke


    MfG


    SouRkrauT

  • Hier nachzulesen, warum das a)technisch nicht einwandfrei lösbar is, und b) worin der Haken genau liegt: http://www.audi-80-scene.de/wi…php/Xenon_nachr%C3%BCsten


    Ich will die Vorredner nochmals zitieren: Es gibt keine legale Möglichkeit den Audi 80 und seine Derivate legal mit Xenon zu bestücken, nicht mit Brennern vom A6, nicht mit den DEs und nicht mit irgendwelchen H4/H1-Sockel Xenonbrennern.
    1. Der Lichtbogen der Gasentladung sitzt an völlig anderer Stelle, als die Glühwendel eines Halogenscheinwerfers. Somit stimmt der Brennpunkt der Linse bzw. des Reflektors und die Brechung der Streuscheibe nicht mehr: Ergo: Man blendet alle anderen Verkehsteilnehmer, sieht nichts mehr auf der Straße, aber leuchtet dafür den Eulen unters Gefieder.
    2. Da es niemals Xenon im Audi 80 gab, gibt es auch keinen Bauartgeprüften Scheinwerfer, und die Bauartprüfung beinhaltet auch, mit welchem Leuchtmittel er betrieben wird. Jegliche Änderung an den Reflektoren bzw. Linsen, Sockeln oder Streuscheiben führt zum Erlöschen der BE (Betriebserlaubnis) des FAHRZEUGS!
    Das hat auch nix damit zu tun, ob man ALWR und/oder SWRA verbaut, denn diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge die bereits mit Typgeprüften Xenonscheinwerfern ausgerüstet sind!


    Da dieses Thema schon mehrfach durchgekaut wurde, und immer zum selben Ergebnis geführt hat:


    [CLOSED]


    falls noch Diskussionsbedarf besteht, bitte hier weiterführen: Xenon-Umbau

    [b]

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