Hallo zusammen.
Bin jetzt durch die Aussage eines Arbeitskollegen verunsichert:
dieser meinte ich brauch keine AU beim Einbau eines KLR mehr machen lassen.
Es würde reichen wenn der KLR eingebaut wird und der Einbau von der Werkstatt
auf dem beigefügtem Zettel bestätigt wird.
Dann mit meiner aktuellen AU die ich vor knapp einem Jahr beim TÜV erhalten hab zum Straßenverkehrsamt
und eintragen lassen.
Vieleicht kann mich hier jemand in der Hinsicht aufkären....nicht das ich am Straßenverkehrsamt steh
und die wollen die zwei AUs haben anstatt der alten AU.
Für eure Hilfe bin ich seeehr dankbar
liebe Grüße