Müsste ich dem Anwalt was zahlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte?
Auto verkauft Probleme mit dem Käufer
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Kommt auf deinen Vertrag an, aber in der Regel nicht.
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Tja, bei einigen Rechtsschutzversicherungen gibts so gewisse Klauseln, z.B. dass du erstmal ein viertel Jahr eingezahlt haben mußt und sie dann erst nutzen kannst. Kommt auch auf deas Datum der Eröffnung des Rechtsstreites an: Wenn du letzte Woche ne Anzeige gefangen hast und morgen schließt du ne Rechtsschutz ab, siehts genauso trübe aus, weil du ja ab morgen versichert wärst und nicht rückwirkend seit letzter Woche.
Mach dir aber wegen so einem A.... keinen Kopf. Mir tuts mehr Leid um den Audi, der ist jetzt in schlechter Gesellschaft.
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Yo, da hast du recht, ich hätte ihn nie verkaufen sollen. War ein sehr zuverlässiges Auto. Ich Fahr zurzeit mit einem Opel Corsa b´. Nach einer Woch gleich mit dem stehen geblieben und nach jeder Fahrt hab ich mega Rückenschmerzen .
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Hi
Also wenn du noch keine RS hast dann kannst das bei der sache vergessen. Aber wie die anderen schonsagten du verkaufst deinAuto ohne Garantie und gewährleistung, auf grund dessen bist du zu nichts verplichtet. Die Gesetzes lage sieht so aus gekauft wie gesehen, sobald er den vertrag unterschrieben hat und du die kohle hast und er vom hof rollt ist das geschäft rechtsgültig und er kann keine ansprüche mehr stellen!! -
Wenn juristische Laien in einem selbstformulierten Kfz-Kaufvertrag die Formulierung ?Ohne Garantie, gekauft wie gesehen? verwenden, bedeutet dies einen umfassenden Ausschluß der Gewährleistung. An solche Textpassagen seinen nicht die gleichen strengen Anforderungen zu stellen wie beispielsweise an Formularverträge, wie sie im professionellen Kfz-Handel verwendet werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Im dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein -DAV) mitgeteilt haben, stritten sich Käufer und Verkäufer über die Frage, ob für Mängel an einem verkauften Gebrauchtwagen gehaftet werden müsse. Der Käufer vertrat im Prozeß die Ansicht, die Vertragsklausel sei nicht als Ausschluß jeglicher Gewährleistung zu verstehen. Die Bamberger Richter meinten, man dürfe den Passus nicht streng juristisch bewerten, sondern müsse berücksichtigen, was die Beteiligten bei Vertragsabschluß hätten ausdrücken wollen. Die bezogen sich auf den allgemeinen Sprachgebrauch, der ?Garantie? mit Gewährleistung? gleichsetze. Dies bedeutete für das Gericht, den hier erkennbaren Willen beider Seiten, eine Haftung für alle nicht sichtbaren Mängel auszuschließen. In dem Urteil hieß es weiter, Verträge zwischen juristischen Laien dürften nicht den selben Anforderungen unterliegen wie Verträge, die auf ?Allgemeinen Geschäftsbedingungen? basieren.
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Also nochmal sag ihm einfach das du ned die Anlaufstelle seiner Probleme bist.
Und mach dir keinen Kopf, die Rechtslage is da viel zu eindeutig als das daraus ein Gerichtsstreit werden kann.
lg
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