Bitte schließt den Thread und nehmt dem Typ den Führerschein und das Auto ab, sonst geh ich hier noch in die Luft!!! Das darf doch wohl echt nicht wahr sein, oder? Da will man helfen, fragt freundlich und der bekommt nicht mal sowas auf die Reihe...
Tüf bemängelt Bereifung!?
- Flo_no1
- Geschlossen
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O.k. schlecht formuliert... in dem neuen Schein kann man keine Eintragungen herauslesen, werden dort nicht mehr festgehalten
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Geduld ist eine Tugend.. oder so
Die ABE hat NICHTS mit deinem Schein zu tun!
Also du hast 3 Möglichkeiten:
1) In der ABE(Allgemeine Betriebs Erlaubnis), solltest beim Kauf deiner Felgen bekommen haben, ansonsten über Felgen Hersteller zu beziehen, nachgucken ob du die Reifenkombi überhaupt auf den Felgen fahren darfst, sollte das nicht der Fall sein, kannste dir neue Reifen kaufen.
2) Fährste mit altem und neuem Schein zum Amt und lässt das ganze eintragen, dann hat der TÜV auch nix zu meckern.
3) Du machst das mit den Winterreifen und die Cops ziehen dich beim nächsten mal ggf mal ausm Verkehr und du hast Pech.
Am Einfachsten wäre es natürlich den Prüfer zu fragen.. aber naja, jedem das seine.
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HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
Wie wird bei dir nichts eingetragen??? Was is das denn??? Davon will ich ne kopie sehen oOUnd hast du eine ABE oder ein Teilegutachten? Wenn du eine ABE hast dann müssen die nicht eingetragen werden, dann darfst du die einfach so fahren und die sind schon TÜV geprüft auf deinem Auto.
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ber ich glaube, wir haben nen neuen ForenTroll
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in dem neuen Schein kann man keine Eintragungen herauslesen, werden dort nicht mehr festgehalten
Sach ma Meister hast du heute zu heiß geduscht? Aus welchem Grund sollten denn die Eintragungen nur im alten Schein stehen?
Klär bitte für dich ab, ob du eine ABE oder ein Teilegutachten hast! ABE= Eintragungsfrei, Teilegutachten= EINTRAGUNGSPFLICHTIG! Zumal 18" immer Eintragungspflichtig ist beim 80ger.
Lass die Dinger eintragen und gut ist. Also fahr zum "TüF" und bitte einen Prüfer um eine Abnahme. Vergiss dabei aber bitte das atmen nicht.
Mich würde übrigends auch interessieren was für Fächer du Unterrichtest.wir haben nen neuen ForenTroll
Jap
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Lass die Dinger eintragen und gut ist.
wie man in den vorherrigen posts entnehmen kann, waren die wohl im alten schein eingetragen. wenn dem so ist, brauch er keine neue abnahme, sondern sollte dies beim straßenverkehrsamt berichtigen lassen. eingetragen ist einegtragen. denn wenn das so ist, ist das ein fehler des straßenverkehrsamts.
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Glaubste selber net!
Außerdem muss er sie neu abnehmen lassen, wenn er nichts mehr schriftlich hat. Denn wenn es eine ABE wäre, hätte er n Pickerl bekommen.
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@Mr. Burns: Ich glaub, deine Signatur bewahrheitet sich bei mir grad... Zum Glück muss ich um 18 Uhr in der Arbeit sein, dann muss ich den Schwachsinn hier nicht mehr lesen
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dann warte mal bis morgen früh, wer weiß was dann hier steht.
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Glaubste selber net!
Außerdem muss er sie neu abnehmen lassen, wenn er nichts mehr schriftlich hat. Denn wenn es eine ABE wäre, hätte er n Pickerl bekommen.
man weiß es nicht. der schreibt hier allerhand schund, und unseren fragen wird geschickt ausgewichen.
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"Lehrer" halt
Naja aber solche Leute wirst du in einem Forum immer wieder treffen, selbst wenn du dich aufn Kopf stellst, wird sich da nichts ändern.
Aber ich finde es krass, das mittlerweile nicht mal mehr gemeckert wird. Ich kann mich erinnern, vor geraumer Zeit habe ich die Aussage getroffen: "....doofster Spruch seit langem!"
Die Reaktionen gingen los von PN´s wie kann man nur, bis zu ich frag die Mods sowas sollte gesperrt werden.
Leider ist es aber immer noch Tagesordnung das soetwas geschrieben wird. Und wie es scheint, hat es sogar seinen Platz im normalen Ablauf erhalten.Schade.......
Ich meine nicht, das hier derbe Antworten fliegen, sondern das einfach Fragen kommen (an eine Community die helfen will!!!) und dieses so abwertend getan wird -> Pfui Spuck!
Sorry für den Offtopic, aber das musste sein!
lg
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Wollte mich eigentlich nicht einmischen und mir weiterhin den Arsch ablachen, aber in einem Punkt hat der nette Herr einfach Recht.
Im neuen Schein werden nachträglich verbaute Reifen-Dimensionen (also nicht original) nicht mehr aufgeführt, dafür erhält man jedoch einen Vermerk auf dem TÜV-Gutachten.
Ich denke zumindest, dass er das meinte...
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das widerspricht sich doch.
normal wird das, was auf dem tüv gutachten steht auch auf den fahrzeugschein übernommen. sonst würde bei mir immer noch der alte hubraum drinstehen, der ja auch falsch ist.
das war vorher der fall, obwohl ein gutachten vorlag. bei mir hat es das starßenverkerhsamt ohne murren übernommen, und in den neuen schein reingeschrieben.
das muß doch auch für reifen gelten. -
Danke JonezZ,
denn genau das hätte ich jetzt hinzugefügt!
Es wird in der Tat nur noch einen Reifengröße eingetragen. Man hätte darauf achten sollen, das man die nicht Serienbereifung einträgt!
Dann hätte man auch später keine Problem.
Allerdings sollten die früheren TÜV Berichte + die ABE eigentlich ausreichen, um das Fahrzeug TÜV abgenommen zu bekommen.Und wenn der Ton hier jetzt nicht freundlicher wird, setzte ich den Rotstift an!
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Na ganz Recht hat der Herr ohne "TÜF" damit nicht,bei der Änderung der Papiere von Schein und Brief auf Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 sollte man der Person beim Strassenverkehrsamt sagen,welche der zwei eingetragenen Originalherstellergrößen übernommen und im Falle von nachträglich eingetragenen Rad/Reifenkombi´s diese in der Zulassungsbescheinigung TEIL 1 miteingetragen werden sollen!War bei mir auch so,in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen sowohl die 17Zöller sowie die 18er mit Felgentyp (mein spezieller Fall mit ET-Nr.) sowie Reifengröße drinn!Sinnvoll wenn man zum "TÜF" oder hierzulande zum TÜV fährt!
Gruß...
EDIT:Warum bin ich eigentlich so langsam??Zwei Beiträge schon vor meiner Antwort !!>>SPASS<<
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außerdem kann es probleme bei einer kontrolle geben, wenn das nicht im fahrzugschein steht. ist ja dann ganz schön, wenn ein tüv gutachten vorhanden ist, aber eingetragen sind die damit nicht.
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