Also definitiver FAKT ist, das nachträglich Angebaute Teile, sei es Felgen, Fahrwerk, Schürzen oder Brülltüten etc. nach wie vor im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Es wird seitens des "TüF" nur Unterschieden in "Soforteintragen" und "Beim nächsten Mal Eintragen ändern lassen".
Ich habe meine Felgen nun knapp 1,5 Monate eingetragen, und musste die "Technische Änderung" sofort bei der Zulassungstelle nachtragen lassen.
Der einzige Unterschied zwischen neu und alt ist, es wird, sofern nichts gravierendes wie Motorumbau, nicht mehr im Brief vermerkt lediglich noch im Schein.