so, wie das hier geschildert wurde, ist die maßnahme und das bußgeld definitiv unverhältnismäßig.
es sei denn, du warst während der aufnahme unfreundlich, dann kanns sein, dass sie dir eins reinwürgen wollen....
stimmt auch nicht ganz. das es kein vu ist ist klar. nur wenn du nicht kooperativ zeigst, ändert das nichts daran das der "tatbestand" eines vu´s nicht gegeben ist. und somit das "vergehen" auch nicht als vu deklariert werden darf.
sie können dir allen anderen schmarrn aufdrücken. aber tatsache ist wo kein vu ist kann keiner draus gemacht werden.