Rechtliche Hilfe beim Gebrauchtwagenverkauf

  • Hey Leute!


    Hab ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes: Vor wenigen Wochen habe ich zusammen mit einem guten Kumpel einen Golf 3, Bj. 97, Rentnerfahrzeug, 1. Hand mit 51.000 km und absolut mängelfrei gekauft. Wir wollten ihn baldmöglichst und gewinnbringend weiterverkaufen, was wir auch taten.
    Nachdem er in ebay für 2709 ? rausging, traten schon die ersten Probleme bzw. Unklarheiten auf. Der Käufer gab nur ein Gebot ab und war erst 2 Tage in ebay registriert, sprich Erstgebot und keine Bewertungen. Das alles war ja nicht weiter schlimm, der Kauf im Auktionshaus war ja schließlich bindend. Nachdem endlich Kontakt zum Käufer hergestellt werden konnte, wurde der Abholungstermin dreimal verschoben und das Auto mit einem letzten Ultimatum nach 2 Wochen (!) abgeholt. Die Frau, die den Wagen kaufte kam mit ihrem Mann. Sie sagte uns, sie hat sich das Auto nach der Farbe gekauft (weinrot metallic) und dass sie keine Ahnung von Autos habe, was man auch in dem Gespräch deutlich merkte...
    Ihr Mann sah sich den Motor an, worauf ich später zurückkommen werde, Zitat: "Okay gut, schwitzt nicht und verliert kein Öl, läuft auch schön ruhig."


    So weit so gut dachten wir uns, als wir das Geld bar in der Hand hatten.


    Jedoch traf nach wenigen Tagen eine e-mail der Käuferin ein. In dieser Stand, dass sie den Wagen in einer Werkstatt durchchecken lies, woraufhin sie eine Rechnung von über 250 ? erhielt. Diese sollten wir bezahlen. Natürlich taten wir das nicht, außerdem beinhaltet unser Kaufvertrag keine Teilemängelhaftung. Es wurden außerdem nur unnötige Reperaturen durchgeführt, z.B. Federbeinlager, Querlenker usw., was definitv NICHT nötig gewesen wäre. Bei meinem Audi sind die Querlenker usw. hinüber, was man deutlich merkt, dies war beim Golf überhaupt nicht der Fall, aber das spielt hier jetzt keine keine Rolle...


    Wir dachten uns, jetzt wäre endlich Ruhe, bis vor 3 Tagen mehrere e-mails kamen, in denen uns die von der Werkstatt gelinkte Käuferin mitteilte, dass sie den Wagen zurückbringen möchte, um uns Anwaltskosten zu ersparen.
    Wir denken uns nun, wir werden einfach nicht mehr auf e-mails oder Anrufe der Käufer antworten. Ob dies der richtige Weg ist, weiß ich momentan nicht...



    Daher meine Frage: Wie sollen wir vorgehen?!


    Lg gabbamaxi



    -------------Hinzugefügt vom Audi-80- Scene-Team------------------


    Threadtitel geändert!
    Bitte demnächst passenden Titel wählen.
    Danke



    Sam
    Moderator
    Technik Team

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    '92 B4 Limo 2.3E quattro | olivgrün matt | BN-Pipes | Schlechtwegefahrwerk | Winterbitch
    '87 E30 2-Türer 328i 24V | diamantschwarz metallic | Sommerspaßgerät
    '95 B5 Limo 2.6 quattro | silber | Eisenmann ab Kat | 18" AVUS | KW Gewinde | Daily Driver

    Einmal editiert, zuletzt von Sam ()

  • Einfach Ignorieren ist der falsche weg wenn ihr wirklich laut Kaufvertrag keine Teilemängelhaftung habt dann würd ich das der Frau mal deutlich sagen ich denke mal das sie denn wagen einfach nicht mehr haben will und versucht so ihn wieder los werded.


    Wen sie dann wirklich mit Anwalt kommt würd ich mal bei Ibay anrufen die können dir dann bestimmt weiter helfen denn der Kauf wurde ja über Ebay gemacht somit stecken die auch mit drin.

  • Hey,


    Bin zwar kein Meister in dem Fach, aber folgendes:


    Zitat

    Kaufvertrag keine Teilemängelhaftung

    -> Schonmal sehr gut, sollte euch davon befreien die Werkstattrechnung bezahlen zu müssen.


    Private Ebay Auktionen haben ja immer drunter stehen: Keine Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht etc. pp. Ich hoffe ihr hattet solch eine Klausel bei Ebay mit drin und könnt das auch beweisen, durch Screenys oder fordet von Ebay eine offiziele und von Ebay "beglaubigte" Kopie der Auktion an.


    Wenn das alles der Fall ist, kann die Frau oder ihr Mann euch garnichts. Sollte das ganze zu einer Anzeige kommen, nehmt euch nen Anwalt, verhandelt wird das ganze wohl eh nicht, ihr seid soweit ich das rauslesen kann im Recht, die Anwaltskosten werden dann wahrscheinlich auch von dem Ehepaar getragen werden müssen. Wenn die bei euch ankommt, bleib sachlich, erkläre ihr das in Ruhe und weiße Sie dezent auf die Mehrkosten einer Anzeige für Sie hin. Ich glaube kaum das sie das auf sich nehmen wird und wenn doch, siehe oben.


    Generell würde ich eine ordentliche Email zurückschicken und ihr das erläutern, alles was danach kommt nicht mehr beachten. Also nicht auf eine große Diskussion einlassen.


    Hoffe konnte dir ein bisschen helfen ;)


    ?: Achja, weiße sie auch daraufhin, sofern du noch so eine "Abschlussemail" verfasst, das alle weiteren elektronischen und klassischen Anschreiben von deiner/eurer Seite aus ignoriert werden, da der Sachverhalt klar ist.

  • Änder bitte mal den Titel.


    Ich würde als Käufer auf arglistig verschwiegenen Mangel klagen ;) Dann müsstest du nachweisen das alles okay war mit dem Auto.


    Aber die haben sich doch das Auto angeguckt beim Kauf, im Kaufvertrag sind alle Mängel aufgelistet, beim Fahren kamen auch keine Mängel auf? Warum dann zur Werkstatt damit fahren?


    Sag dem Käufer, du nimmst das Auto nicht zurück, gekauft wie gesehen, alle dir bekannten Mängel stehen im Kaufvertrag, das Auto ist gebraucht und wurde Privat verkauft. Mit Anwalts & Gerichtskosten wollen die dich bestimmt nur einschüchtern, wenn die das Auto nicht haben wollen, sollen die es verkaufen.



    Wie lange ist der Käufer jetzt eigentlich mit dem Auto gefahren? Es kann ja sein das er alles kaputt gemacht hat wegen falscher Fahrweise? Also ich gehe davon aus das du zu 99% recht hast und dir nichts passiert. :)


    Viel spaß mit der Provision du Opa abzocker :P


    UND TITEL SINNVOLL ÄNDERN BITTE

  • Man findet aus der HP des ADAC vielleicht Tipps dazu.


    Vor allem: war das AUto bei ATU? :phat:

    Bestimmt, so, wie sich das anhört...Federbeinlager.....Querlenker... :whistling:


    Machen die ja immer wieder gerne, wie in deren Werbung ja schon gesagt wurde:" Kostet doch nicht die Welt!" :D


    Aber zum Thema:
    Ich würde Sie auch auf die Teilemängelhaftung hinweisen, wahrscheinlich ist das wieder der klassische
    "Ich-muss-die-Artikelbeschreibung-nicht-gründlich-durchlesen"-Fall. :dash:


    Ist mir auch schon passiert, habe dann den Käufer auf den Garantie-Ausschluss aufmerksam gemacht und danach war Ruhe.

  • Soweit schon mal danke an alle!


    Werde jetzt eine Abschlusse-mail verfassen, in der ich viele eurer Ratschläge einbinde.


    @ Konsi: Wie sollte ich den Titel ändern?! Habs versucht, wusste aber nicht wie :thumbdown: :D

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  • So, das wäre meine abschließende e-mail an die Käuferin.


    Würde mich über Verbesserungvorschläge freuen!



    Sehr geehrte Frau (_____),

    Von unserer Seite aus besteht kein Grund zu weiteren Verhandlungen oder Ähnlichem. Die ebay-Anzeige sowie der Kaufvertrag besagen, dass nach dem bindenden Kauf, sprich ihrem Gebot im Auktionshaus, keinerlei Recht auf Nachverhandlungen, Garantieanspruch oder Sachmängelhaftung besteht.
    Dass es keine Einigung gibt, muss ihnen nicht Leid tun. Schließlich haben wir uns bereits schriftlich, durch den Kaufvertrag, auf die oben stehenden Bedingungen geeinigt.
    Des weiteren kann von einem ?versteckten Schaden?, der nicht zu beheben war, keine Rede sein, da dies keinen Sinn ergibt.
    Wenn sie das Fahrzeug nicht mehr haben wollen, brauchen sie es nur weiterverkaufen.
    Außerdem haben auch wir bereits juristischen Rat herangezogen, der uns bestätigt hat, dass wir sicher im Recht sind. Wir möchten sie auch noch auf die entstehenden Mehrkosten einer Anzeige gegen Sie aufmerksam machen.

    Wir weisen sie daraufhin, dass alle weiteren elektronischen und klassischen Anschreiben von unserer Seite ignoriert werden, da der Sachverhalt klar ist.


    Mit freundlichen Grüßen

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  • Übrigens die haben überhaubt kein Recht dazu einfach in die Werkstatt zu fahren alles machen lasen und dir dann die Rechnung zu schicken sowas müssen die vorher mit dir Absprechen wenn das nicht der fahl war haben die auch kein Recht das Geld von dir zu verlangen.

  • FETT -> Rechtschreibfehler

    Durchgestrichen -> Weg damit


    Unterstrichen -> Umformulieren



    Hab nochn paar kleine Sachen geändert. Aber auch in deinem Schreiben wird alles deutlich.. wenndes nochnet abgeschickt hast kannst das ja übernehmen ;)


    Grüße ;)

  • Natürlich haben die ein Recht dazu mit ihrem Auto in die Werkstatt zu fahren, und das durchchecken zu lassen. Nur leider können die dann bei kleineren Mängeln, wie ausgeschlagenen Buchsen nicht auf versteckte Mängel im eigentlichen Sinne pochen, und von dir eine Begleichung irgendwelcher Werkstattrechnungen einfordern. Der Privatverkäufer an sich ist schließlich a) zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet und b) selbst als Fachmann wie z.b. Tüvprüfer von Beruf oder Mechaniker immer noch rechtlich der Privatverkäufer... siehe Punkt a)


    Keine Gewährleistung, keine Sachmängelhaftung, gekauft wie gesehen. Pech gehabt für den Käufer. Selbst wenn es nicht explizit in der Auktion stand, zumindest in den Kaufverträgen die man so bekommt steht das mit drin, und ist selbst wenns nicht drinsteht zusätzlich noch gesetzlich geregelt und allgemein angewandte Praxis. Die Werkstattrechnung können die sich also ans Knie binden. Probefahrt haben die scheinbar auch keine gemacht, wo sie die Chance gehabt hätten z.b. den TÜV vor dem Kauf drübergucken zu lassen... sind alles Fehler vom Käufer, nicht vom Verkäufer.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
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  • danke soweit an alle.


    .......ne, hab die email noch nich geschickt. werd auch nochn bissl was ändern ;) danke ;)


    geb euch dann bescheid :thumbup:


    lg gabbamaxi

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