Hm... jo in den SLP steht für Norwegen und Schweden, dann gibts noch das Stadtfahrlicht für Großbritannien.
Wo steht denn, dass das in Deutschland verboten ist? Meine Nebler vorne haben nicht mal ein E-Zeichen
Hm... jo in den SLP steht für Norwegen und Schweden, dann gibts noch das Stadtfahrlicht für Großbritannien.
Wo steht denn, dass das in Deutschland verboten ist? Meine Nebler vorne haben nicht mal ein E-Zeichen
wer sagt das deine nebler erlaubt sind?
Original Audi, mir wurscht dass die keine E-Zeichen haben
also sind us heckleuchten samt blinker auch kein problem? sind ja auch orginal audi...
Legal ist es nicht. Ich sag mal so... bei den Scheinwerfern vorne mache ich mir nicht so Gedanken. Besonders bei den NSW. Da musste dich erstmal runterbücken.
Hinten ist es wieder so eine andere Sache, wenn dir da einer reinkracht und dann später rauskommt, dass die kein E-Zeichen hatten, ists schlecht. Abgesehen vom Preis, ist das der Grund, weshalb ich auf die Avant Leuchten ausgewichen bin.
Für meine Stoßstange vorne gibts allerdings keine deutschen NSW. Außerdem sehen die US Dinger einfach affengeil aus... genauso und nicht anders will ich das haben Und mit TFL noch dazu, noch besser
Ich bin gespannt ob ich mit den NSW durch den TÜV komme. Sonst muss ich die jedesmal ausbauen und den Schalter gegen nen Blindstopfen tauschen... genauso wie viele immer die US Leuchten für den TÜV gegen deutsche tauschen.
Original Audi, mir wurscht dass die keine E-Zeichen haben
Das ist leider nicht ganz richtig, die Bauteile müssen wenn dann schon Bestandteil der Fahrzeug ABE für Deutschland sein.
Das ist leider bei den US-Teilemn nicht der Fall.
ZitatUS-Teilemn
US-Teile was?
Die NSW nimmt mir keiner mehr! Und wenn ich sie jedesmal für den TÜV ausbauen muss!
In meinem Schein steht auch "E * Ausnahmegenehmigung erforderlich: Warnblinkkontrolle 2x grün". Die ABE habe ich noch nie nirgendwo gesehen oder gehabt. Bei der Zulassung wurde ich gefragt, beim TÜV wars egal, seit 20 Jahren. Vielleicht bekomme ich ja ne ABE, immerhin passen da keine anderen NSW rein und es sind die originalen von Audi.
Und jetzt konzentrieren wir uns bitte wieder auf das TFL in den Neblern.
Und jetzt konzentrieren wir uns bitte wieder auf das TFL in den Neblern.
Was nicht zugelassen ist. Auch wenn es deutsche Nebler mit E-Zeichen sind. So ist das E-Zeichen doch spezifiziert als Nebler E-Zeichen.
Deswegen bekommt man (legal) auch kein Xenon in Scheinwerfer die für H7, H4, DE oder sonstwas geprüft und zugelassen wurden.
Wie wäre es mit nem Widerstand für die Tagfahrlichtfunktion der Abblendscheinwerfer? Dann werden die Reflektoren nicht so belastet. Ist zwar auch nicht wirklich legal, aber wen juckt das? Sowas kann man bestimmt realisieren... Nur hab ich leider von Relais und sonstiger etwas anspruchsvolleren Elektrik absolut keine Ahnung. Da wäre dann mal der Kleinheribert gefragt *grins*
Jo, Abblendscheinwerfer oder Nebler. Und bei mir käme das definitiv in die Nebler.
Wie gesagt, laut SLP kommt da das, hier schon angesprochene, TFL Relais rein. Anscheinend dimmt das nicht... man kann ja auch ein anderes Relais nehmen das dimmt. Die Frage ist, obs nicht zu heiß wird? Keine Ahnung
Also das Relais hat die Bezeichnung J 188 mit vier Kontakten: 8/87, 4/86, 6/85, 2/30 (Kontakt auf Steckplatz 12/Kontakt auf Relais)
Also ein stinknormales Relais...
Das ist leider nicht ganz richtig, die Bauteile müssen wenn dann schon Bestandteil der Fahrzeug ABE für Deutschland sein.
Das ist leider bei den US-Teilemn nicht der Fall.
meine US Rückleuchten von Hella haben ein Deutsches E Prüfzeichen.
Auch die Blinkerecken?
..ik hab mich mal bei der polizei erkundigt, theoretisch kann man das mit den nebellampen machen, aba man muss einen wichtigen grundsatz für die eintragung des tfl beachten.
Nämlich was viele vergessen ist, das man eine max. Wat vorgabe hat, nämlich 5W...d.h selbst wenn man schafft irgentwelches lich so umzubauen das es richtig schaltet, ist es erst dann zulässig wenn mann es auf 5w reduziert bekommt, das wiederum heist wenn man es schafft die nebel lampen so stark abzuschwächen das es in etwa hinkommt dann darf man es über die nsw machen, oder man baut noch ne 2te fassung mit ein und klemmt die dann mit an
5 Watt? Also Standlicht? Das glaube ich nicht... jedes LED TFL ist heller. 5 Watt bringen doch gar nichts.
Da geb ich an Stefen recht. Die TFL Leds sind so hell, das man fast kein Abblendlicht mehr braucht.Die blenden wie die Sau. Und da schreibt auch kein Hahn danach.
Hab grad mal nachgemessen, das TFL des neuen voll LED scheinwerfers von audi verbraucht ca 30W.
Das is aber auch wahne hell
eine LED hat nicht so eine hohe Leistungsaufnahme.
Da reicht schon 1W bei den großen um in den Augen weh zu tun, und mal davon abgesehen, leuchten die auch nicht in alle Richtungen, sondern deren Licht wird meist nach Vorn gelenkt durch ihre Bauart.
Desweiteren P = U * I, die wenigsten LEDs laufen mit 12V oder mehr Volt
TRS_Gerli des was du da sagst, ist definitiv quatsch!
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für ?Running Light?) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel
Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen fünf Watt und 21 Watt) oder LEDs.
R87 ECE sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor
ne 2. fassung darfst du auch nicht einbauen!
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