Hallo zusammen,
ich möchte bei meinem 1994 Audi 80 das Airbaglenkrad gegen das klassische 3 Speichen Sportlenkrad austauschen. Weitere Airbags hat der Wagen nicht.
Ich weiß was es bedeutet, den Airbaig auszubauen, daher bitte keine Wertung oder Belehrung. Ich weiß auch, dass es zu diesem Thema schon unzählige Threads gibt, aber ich bin leider nach doch großer Recherche aus keinem schlauer geworden. Meisten durfte ich mir 20 Jahre alte Streitereien durchlesen…
Laut meinem Wissensstand geht das grundsätzlich immer noch, wenn es das Fahrzeug serienmäßig ohne Airbaglenkrad gab. Der Ausbau muss logischerweise durch Fachpersonal (schätze Audi) durchgeführt werden und dann mit entsprechendem Schreiben die Rückrüstung belegt werden. Kontrolllampe, Steuergerät, Lenkstockschalter etc. muss auch alles raus/geändert werden, ist mir klar.
Mit dem Beleg kann der TÜV das Airbag Lenkrad dann also austragen und das neue eintragen, welches immerhin auch original ist und so in der Baureihe vorkam.
Meine Frage ist nun bloß:
Reicht es, dass es den B4 vor 94 serienmäßig ohne Airbaglenkrad gab? Ist ja immerhin das selbe Auto.
Oder müsste meiner eben vor 94 gebaut worden und das Airbaglenkrad optional dazugewählt worden sein?
Ab 1994 war es nämlich Serienausstattung.
Vielleicht beantwortet das sogar schon meine Frage, da es in meinem Fall eben Serienausstattung ist.
Ich denke meine Frage ist verständlich formuliert. Vielleicht hat ja jemand schonmal Erfahrung gemacht.
Über konstruktive Kommentare würde ich mich freuen!
Viele Grüße