Kat austragen lassen

  • Guten Tag,

    Kurz zu mir:

    Ich fahre einen 80er B3 1.6l 51kW Motorcode PP


    Das Auto ist ja mit dem "Sparvergaser" also den Pierburg 2EE ausgestattet.

    Dieser hat dann akute Probleme gemacht weshalb ich mich dazu entschieden habe einen "neuen" zu kaufen und zu verbauen. Leider merke ich jetzt, dass dieser nicht gut abgestimmt ist und es anscheinend wirklich niemandem mehr gibt, der diesen Speziellen Vergaser abstimmen kann.


    Deshalb kann ich nun auf die Idee auf 2 Weber 40mm DCOE umzubauen.


    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:


    Für den Umbau auf Weber muss der Kat raus.

    Ist es möglich den original Verbauten G Kat austragen zu lassen?

    Weil es gab ja auch den RN welcher ja genau der gleiche Motor war nur mit dem Keihin-I-Vergaser und ohne Kat. Dieser hatte ja dann 55kW war aber 1/1 der gleiche Motor.


    Und mein PP läuft auf Euro 1

    Und der RN meines Wissens auch


    Und ja ich weiß der Umbau ist auch nicht der sinnhafteste und billigste, aber davon mal abgesehen würde ich gerne mal wissen ob es überhaupt machbar ist.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hat dein Auto zufällig ein H-Kennzeichen?


    Wenn ja, dann kann der soweit ich weiß einfach raus.

    das kann ich mit nicht vorstellen, TÜV und AU laufen bei H-Kennzeichen weiter es gilt weiterhin die gleiche Schadstoffklasse Euro 1 bedeutet meistens U-KAT bei den Benzinern, die gab es -so meine ich- 1986 bei den ersten B3 auch schon

  • das kann ich mit nicht vorstellen, TÜV und AU laufen bei H-Kennzeichen weiter es gilt weiterhin die gleiche Schadstoffklasse Euro 1 bedeutet meistens U-KAT bei den Benzinern, die gab es -so meine ich- 1986 bei den ersten B3 auch schon

    Ich habe den Post von OP nochmal richtig durchgelesen. Stimmt schon, alles was Serienmäßig eingebaut war, muss auch drin bleiben! Nur nachträglich eingebautes darf man soweit ich weiß mit H-Kennzeichen wieder rausschmeißen.

  • Es ist auch Käse, dass der Kat bei Doppelwebern raus muss 8o


    Leider muss der Kat, wie schon geschrieben, drin bleiben. Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist nicht erlaubt. Anders wäre es, wenn der G-Kat mal nachgerüstet gewesen wäre. Einmal eingetragenes Zeug kann man auch wieder austragen.

  • Zitat
    Und wie bekommt man einen Weber und einen G-Kat eingetragen?

    Ich würde den fragen, der es dir "einträgt".

    Nebenbei, auch einen 2EE Vergaser bekommt man sicher noch zum laufen..

    Selbst wenn, im Vgl. zum Einspritzer, es sich um eine komplizierte Technik handelt.

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