Mahlzeit,
da es an der Zeit ist, das Fahrwerk meines B4 Avant mit Sonderausstattung Sportfahrwerk (1BE) zu überarbeiten, Originalteile aber entweder nicht mehr verfügbar oder "sündhaft" teuer sind, dachte ich an ordentliche Zubehördämpfer (Bilstein o.ä.) in Verbindung mit den Sportfedern von H&R 29893-1 (40 mm).
Auf der Webseite von H&R gibt es aber den Hinweis, "nicht für Fahrzeuge geeignet, die ab Werk bereits mit einem Sportfahrwerk ausgestattet sind."
Im Gutachten findet sich diese Einschränkung aber nicht. Eintragung dürfte deshalb nicht das Problem sein, zumal der Prüfer nicht weiß, ob das Fahrzeug als Sonderausstattung das Sportfahrwerk hatte.
Beim B3 Coupe mit werkseitig verbautem Sportfahrwerk gibt es diese Einschränkung übrigens nicht, lediglich den Hinweis, dass die Tieferlegung geringer ausfällt.
Da ich aber wissen wollte, warum es dieses Einschränkung beim B4 gibt, habe ich das gemacht, was eigentlich am naheliegensten ist. Bei H&R schriftlich angefragt. Die Antwort war sehr kurz und wenig aufklärend:
ZitatDa wir seinerzeit beim B4 keine Fahrzeuge mit werkseitig verbautem Sportfahrwerk überprüft haben, schließen wir diese Kombination aus.
Aha? Und warum steht das dann nicht im Gutachten?
Deshalb meine Fragen:
Hat Jemand diese "40mm Federn" bei einem B4 verbaut, der a.W. ein Sportfahrwerk hatte? Gibt es dazu positive oder negative Erfahrungen?
Danke!