Guten Abend,
nach vielen Reparaturen und einer Menge Zeit hat es mein B3 ohne Mängel durch den Tüv geschafft, Hin- und Rückfahrt aus eigener Kraft mit Kurzzeitkennzeichen lief auch super, der Wagen fährt einfach toll. Voller Vorfreude bin Ich am nächsten Tag zur Arbeit gefahren was auch problemlos ablief, als ich aber nach der Arbeit den Wagen einem Kollegen zeigen wollte ist er nicht mehr angesprungen.
Die Fehlerquelle lies sich auch recht schnell ausmachen - die Kraftstoffpumpe läuft nicht mehr. Sowohl beim Schlüsseldrehen auf Zündung als auch beim Anlassen tut sich da garnix.
Die Sicherungen sind alle ok. Die erste Fahrt durfte dann der ADAC beenden, irgendwas am Relais brücken wollte ich nicht unbedingt.
Jetzt wo es mal nicht geregnet hat hab ich mich gleich an die Fehlersuche gemacht. Überprüft hab ich jetzt (auf Anweisung anderer Beiträge hier mithilfe der Stromlaufpläne vom Etzold):
- Alle Sicherungen
- Kraftstoffpumpe arbeitet wenn manuell 12V drauf gegeben werden, auch wenn die entsprechenden Kontakte im Relais-Anschluss gebrückt sind
- Kraftstoffpumpenrelais schaltet wenn manuell 12V drauf gegeben werden
- Zündschlossschalter
- Durchgang der Leitungen vom Zündschlossschalter zum Sicherungskasten/Relais-Anschluss
- Masseverbindungen
Und nun das große Problem: alle oben genannten Teile machen ihren Job so wie sie sollen, nur schaltet das Relais im eingebauten Zustand nicht, der entsprechende Anschluss im Sicherungskasten bekommt keine 12V. Die Leitung, die laut Stromlaufplan dort hinführt aber schon, der entsprechende Stecker steckt gut und die Kontaktzungen sind nicht verbogen.
Diese Leitung (2,5mm^2, schwarz) versorgt laut Stromlaufplan Klemme 15, welche sowohl das Relais schaltet als auch im Kombiinstrument die ganzen Warnleuchten die bei Zündung angehen. Diese funktionieren einwandfrei, genau so wie der gesamte Rest der Elektrik.
Ich bin dankbar für jede weitere Idee, den Wagen mit frischem Tüv nach 2 Jahren restaurieren nicht fahren zu können ist pure Folter
Euch noch einen schönen restlichen Tag der deutschen Einheit