Was kann ich für diesen TOP Audi 80 bekommen und was für ein Modell ist es?

  • Ein Untermieter meiner Schrauberhalle, hat sich seit über einem Jahr nicht mehr gemeldet und seid dem auch keine Miete mehr bezahlt. Ich kann ihn auch nicht erreichen und möchte jetzt seinen Audi 80 (Automatik und SSD) verkaufen. Leider habe ich keine Papiere für das gute Stück. Aber die Karosse ist bis auf den rechten Kotflügel (kleiner Unfall) in einem sehr guten Zustand. Ich habe ihn gestartet, er sprang gleich an und ihn aus der Halle gefahren. Es ist eigentlich viel zu schade ihn zu schlachten, aber was soll ich machen...


    Ich selbst habe Erfahrungen mit Opel GT und Toyota MR2 w1 und wäre glücklich so einen Teileträger mit praktisch rostfreien Türen, Hauben usw. zu bekommen. Aber mit dem Audi 80 kenne ich mich nicht aus. Daher meine Frage, was könnte ich für das Auto noch verlangen und welche Leistung hat der Motor?

  • Auf die Frage, was man ( in dem Fall du) noch bekommt. Genau soviel, wie ein anderer bereit ist zu bezahlen. Ist also eher schwer einzuschätzen. Auf der anderen Seite ist ganz klar, das es nicht dein Fahrzeug ist und du ihn, rein rechtlich, nicht veräussern kannst/darfst. Das ist dir aber sicher selber klar.
    Zur Leistung. Normalsollte im Kofferraum (meist in der Reserveradmulde) ein Serviceaufkleber sein, aus dem u.a. der Motorkennbbuchstabe hervorgeht. Anhand diesem lässt sich die Leistung ermitteln.


    Das Modell ist ein Audi 80 B2 (Typ: 81) in der Grundausstattung. Baujahr sollte zwischen 81 und 84 liegen.

  • Ein dringender Rat:
    Hole dir über das Amtsgericht einen Beschluß. Nur weil der, wer weiß was mit dem Typen ist, selbst wenn der verstorben sein sollte, dann gibt es Erben ect.
    Du hast natürlich nach dem BGB ein Pfandrecht. Aber inwieweit du den Pfand veräußern darfst und wann?
    Laß dich anwaltlich beraten.
    Im jetzigen Zustand einfach verkaufen, machst du dich strafbar.

  • Danke für Eure Antworten. Im Mietrecht ist es so das man als Vermieter ein Jahre lang auf seine Kosten Möbel usw. einlagern muss, bevor man sie entsorgen kann. Wie genau es mit Autos ist, weiß ich nicht. Interessiert mich aber auch nicht. Mir fehlt seit 13 Monaten jeden Monat 100 € an Miete und ich werde den Wagen, so leid es mir auch um ihn tut, nicht noch weitere beherbergen. Ich könnte ihn natürlich auch unangemeldet auf die Straße stellen und verschrotten lassen. Nur wäre es schade um die Teile und auch um etwas Geld was ich dann wenigstens bekommen könnte.
    Sein Handy ist seit 13 Monaten aus, er wohnt nicht mehr da und ich habe auch keine neue Adresse bekommen. Wenigstens sein Vater weiß auch wo das Auto steht und hat sich auch nicht gemeldet. Ich habe mehrfach Geld (10 Cent) auf sein Konto überwiesen und im Betreff geschrieben er möchte sich melden usw. Irgendwann ist es mal gut.
    Leider waren Eure Antworten bisher aber wenig hilfreich.
    Wenn ich den Audi zerlegen würde und die Teile einzelnd verkaufe, könnte ich sicherlich mehr Geld raus bekommen. Aber ich habe weder Lust oder Zeit noch Platz dafür. Und wollte hier nur einen realistischen Preis für so ein Objekt bekommen. Ich denke mal 500 € müsste der Wagen doch wert sein. Oder?

  • Weis nicht ob das so rechtens ist .Mietrecht , Eigentum oder was für ein Recht auch immer , alles verschiedene Schuhe . Klar ist man sauer und da geht einen schon der Gedanke durch den Kopf . Ich würde in mit VB 1500,00 ansetzen , im Netz sind die teurer . Aber denke dran , Du bist 18 und Vereidigt und voll Verantwortlich was du tust . Die Warnung ist raus . Für mich ist das Thema hiermit beendet .

  • Mietrecht trifft hier nicht zu. Es ist Gewerbemiete. Hör auf den trotzigen zu spielen. Er hat sein Eigentum nicht rechtswirksam aufgegeben; es ist nicht dein Recht, egal wovon du das ableitest, das fremde Eigentum zu verwerten.
    Du kannst durch öffentlichen Aushang im Rathaus eine Art "Postzustellung" erwirken..... danach kannst du weiter denken.
    Hol dir rat vom Fachmann. Die erzielten 3.000€ könnten schnell in 30.000€ Verfahrenskosten / Geldstrafe enden.

  • Danke für die Einschätzungen und auch für die ganzen Warungen.
    @ Flaps
    Es ist keine Gewerbe Miete. Wir haben uns zusammen diese Halle gemietet, das sie einem allein zu teuer ist. Nun zahle ich aber schon seit 13 Monaten die Halle allein und kann es eigentlich nicht, höre mir jeden Tag das gezicke meiner besseren Hälfte an und brauche den Platz für einen anderen der sich an der Hallenmiete beteiligt.
    Es gibt für mich nur zwei Möglichkeiten. Entweder verkaufe ich das Auto oder ich stelle es abgemeldet an die Straße und schaue dann zu wie es verschrottet wird. Von letzterm hat keiner was und das hat auch nichts mit trotzig zu tun. ;)
    Und mal ehrlich, er hat über 3 Jahre immer pünktlich seinen Anteil an der Miete bezahlt und seit 13 Monaten nicht mehr, ist nicht mehr zu erreichen, war nicht mehr in der Halle (neues Schloß) und niemand meldet sich bei mir. Was kann man da wohl noch machen bzw. wie lange soll ich noch warten? Ich habe auch schon bei der Polizei gefragt ob sie mir über die Fahrgestellnummer etwas über seinen Verbleib sagen würden. Aber nein, das wollen sie nicht.
    Ich werde mir auch nicht noch Zusatzkosten wegen einem Anwalt oder so selbst aufs Auge drücken.
    Also was bleibt mir noch? Sollte er in z.B. 5 Jahren aus seinem Koma erwachen, habe ich für ihn das Auto an die Straße gestellt und fertig. Was dann damit passiert ist weiß ich nicht und muss mich auch nicht interessieren.
    Ich denke ich werde das Auto irgendwo für 700 € anbieten und dann ist es für mich erledigt. Danke noch mal für Eure preisliche Einschätzung :thumbup:

  • Ich wäre da extrem vorsichtig, du begibst dich da auf extrem dünnes Eis. Auch wenn du sauer auf deinen ehemaligen Kompagnon bist und finanziell vielleicht etwas in der Schieflage. Daraus ergibt sich noch lange nicht das Recht Gegenstände zu veräussern, die dir nicht gehören. Eine Anwaltliche Beratung kostet keine 100,-€ und ist im Vergleich der evtl. zu erwartenjde Geldstrafe ein Witz. Seine aktuelle Meldeadresse herauszufinden ist auch kein Thema und kostet (jedenfalls in Berlin) rd. 10,-€.
    Alt genug bist du, du solltest wissen, was du machst.
    PS.: Da du hier von mehreren Seiten aus über dein rechtswidriges Vorhaben unterrichtest wurdest, würdest du sogar vorsätzlich handeln. Denk nochmal darüber nach.

  • Die Frage ist halt auch wer kauft so ein Auto und mit der Hintergrundgeschichte und ohne Papiere?


    Selbst wenn man dem Käufer die Details über den ursprünglichen Besitzer verschweigt, kann man später vom Käufer wegen arglistiger Täuschung belangt werden.

  • Also so wie ich das sehe hast du nicht das Recht das Auto zu verkaufen,du machst dich damit STRAFBAR.
    Du musst über Gericht einen Räumungsklage einreichen und einen Räumungstitel erwirken,solange ist die Wohnung im Besitz des Mieters.
    Eigentlich hast du Dich schon Strafbar gemacht in dem du ohne Einverständnis in die Räumlichkeiten des Mietes vorgedrungen bist.Außerdem,selbst wenn Du das Auto verkaufst ist der Besitzer immer noch im Fahrzeugbrief Besitz und somit auch Rechtmäßiger Eigentümer.Aus meiner Sicht machst du Dir mit dem Verkauf keine Freunde,weder beim Käufer noch beim Besitzer,der Käufer zeigt dich an wegen Betrug und der Besitzer wegen Einbruch,Hausfriedensbruch und Diebstahl .
    Das wäre meine Meinung dazu,aber letztendlich kannst du mach was Du willst.

  • Gut ich war etwas voreilig,aber im Grunde steht ihr beide im Mietvertrag und selbst wenn er nicht mehr Zahlt geht sein Besitz nicht automatisch in deinen Über.Solange Du denn Fahrzeugbrief nicht hast brauchst Du über den Verkauf nicht nachdenken da alle wichtigen Teile wie Motor und Karosse eh nicht verwertbar sind,außer im Ostblock.
    Ich hatte nicht alle Beiträge gelesen

  • Ich finde es unpassend, nach dem Wert einer Sache zu fragen, ohne dass diese einem gehört und ohne dass einem selbst juristische Konsequenzen bekannt sind. Mich wundert auch, warum nicht das Naheliegendste unternommen wird, nämlich den Vorfall incl. aller Informatonen und Daten der Polizei zu übergeben und parallel einen Anwalt zu beauftragen. Wir hatten auf diesem Forum mindestens schon einmal das Thema, eine Schruberhalle zu betreiben, um sich so sein Hobby zu finanzieren. Der Punkt Vertragswerk, Rechtsschutz usw. war meist so abschreckend, dass der Fragesteller die Finger davon gelassen hat. Hinzu kam der Punkt, ab wann eine solche Tätigkeit noch privat ist und ab wann gewerblich oder teilgewerblich.


    Es mag schmerzhaft sein, aber Du hast eine sehr lange Frist verstreichen lassen und warst anscheinend nicht bei der Polizei oder hast einen Anwalt konsultiert und gefragt, was Du unternehmen darfst. Das Veräußern oder Schlachten dieses Fahrzeugs wird bestimmt nicht empfohlen. Vielleicht war oder ist der Untermieter gar nicht der Besitzer, womit sich die Sachlage noch einmal ändert. Irgendwo gibt es bestimmt einen Paragraphen oder Urteil, in welchem etwas von markwertgerechten Verkauf steht und was mit dem überschüssigen Gewinn zu geschehen hat. So lässt sich das beliebig fortsetzen und ohne das vorgenannte Vorgehen und mögliche Informationen, wie Du in Besitz des Fahrzeugs kommen kannst, würde ich es sein lassen und mein Geld zuerst abschreiben. Vielleicht gibt es einen rechtssicheren Weg, Besitzer des Fahrzeugs zu werden. Kurz und einfach dürfte dieser trotzdem nicht sein, aber er schützt vor Anzeigen, gegen welche man sich verteidigen muss. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dieses Forum ist keine Rechtsberatung.

  • Die Pol macht da nicht viel, ausser zu kontrollieren, ob das FZ in der Fahndung steht; ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.... ABER: Ich empfehle eine Vermisstenanzeige, bzw eine Aufenthaltsermittlung.
    Spekulieren wir mal weiter....
    Dein (Ex) Kumpel ist etwas zugestoßen; Corona bedingt, Autounfall, Herzinfarkt, was weiß ich... so gibt es dann gesetzliche Erben.... nun du erhälst von diesen Erben nicht nur deine 1.330€, sondern die entsorgen auch den Audi, oder aber schenken dir den sogar.
    Das setzt aber voraus, dass du dich kümmerst.
    In deinem Bundesland wird es Bürgerämter geben, die kannst du anschreiben oder aufsuchen. Oder suche im Internet nach Anschriftermittlung und dein Landkreis. Hierzu brauchst du 3 Parameter, Vor,- Nachname, geb Datum und zum Zahlen vermutlich eine Master / Visa Card (so geht das in BLn. für 5 €)
    Vgl die ausgeworfene Anschrift im Internet. Ist das eine JVA? Ein KHs?
    Im Zusammenhang mit der Vermißtenanzeige gehst du zum Amtsgericht und suchst einen Rechtspfleger auf, und beantragst die öffentliche Zustellung, in der du ihn aufforderst, den Wagen zu entfernen.
    Nach einer weiteren Frist, kannst du den wagen zum Verschrotten abholen lassen, ABER niemals an dem Auto dich bereichern, weder durch ein Schlachtefest, noch im ganzen verkaufen.
    Und mein gezeigter Weg geht ganz ohne Rechtsanwalt und Kosten.

  • Das Problem, welches der Fredsteller bekommt, wenn er die Sache einem Juristen übergibt:
    der ganze Scheiß kostet einen Haufen Geld, bei unklarem Ausgang. -> Gutes Geld, schlechtem hinterher werfen...


    Gibt es eigentlich einen schriftlichen Untermietvertrag? Wenn nein, würde ICH die Kiste
    auf die Straße stellen, fertig. Schade um das Auto, aber was soll's.

    Audi 80 B3 2,3E NG Frontfräse (Sommerspaßauto) :D

    KE-Jetronic :nono: Invent-Jetronic :thumbup:



    2X Audi A2 1,4 TDI BHC/AMF

    1X Audi A2 1,4 BBY



    Bart0.gif

  • Das Problem, welches der Fredsteller bekommt, wenn er die Sache einem Juristen übergibt:
    der ganze Scheiß kostet einen Haufen Geld, bei unklarem Ausgang. -> Gutes Geld, schlechtem hinterher werfen...


    Um es hart auszudrücken und das soll nicht sakastisch gemeint sein, dies nennt man Lehrgeld.


    Egal warum sich der Mieter nicht meldet oder regt, Möglichkeiten gibt es viele und nicht alle müssen negativ sein oder einen böswilligen Ansatz haben. Aber was ist bitte die Vertragsgrundlage? Gibt es überhaupt einen Mietvertrag? In meiner Welt stehen bzw. standen neben dem kompletten Namen und Vornamen, dem Geburtsdatum und -ort, der Adresse (Haupt- und/oder Nebenwohnsitzen) meist sogar die Nummer und Gültigkeit des zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Personalausweises noch das (letzte) Kennzeichen des untergestellten KFZ, Motorrads usw.. Dazu kommt bzw. kam die Kaution, welche meist höher ist als das, was bei Wohnungsmieten verlangt werden darf. Bei letztem Punkt fängt meist der Spaß an und jeder darf sich überlegen, ob er der Gegenseite vertraut. Ein Garagenmieter, welcher bei 100,00 Euro nicht locker drei Monate Kaution aufbringen kann, ist vielleicht nicht der richtige Mieter.


    Da selbst der mündliche Vertrag per Handschlag nach wie Gültigkeit hat, wäre ich bei meinen Aktivitäten etwas zurückhaltender und vorsichtig mit der Aussage, dass gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird. Der Weg zur Polizei dient der Fixierung eines wie auch immer gearteten Status quo. Wem der Weg auf die Wache zu lang ist, kann dies samt aller Information bei einer der Onlinewachen der Landespolizeien durchführen. Mehr als das Feedback, dass der Vorgang nicht in die Zuständigkeit der Polizei fällt und dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde usw. kann nicht passieren. Die Personalauskunft zum Mieter dürfte es nur über eine anwaltliche Anfrage geben.


    Ob ich den Wagen so einfach auf die Straße fahren würde? Eher nein, auch wenn ich dem Text und Fotos entnehme, dass ein Schlüssel zum Fahrzeug verhanden ist und dieses somit schon bewegt wurde. Warum nein? Selbst wenn der monatliche Mietzins ausstehend ist, ich voraussetze, dass eine ordentliche Kündigung samt mehrfacher Fristsetzung stattgefunden hat, darf eben nicht eigenmächtig geräumt werden. Das Verfahren dafür heißt Räumungsklage und greift eben auch bei Themen wie Garagen, Stellplätzen, Lagern usw.. Sollte durch die eigenmächtige Räumung Schaden an dem Fahrzeug entstehen, haftet der Vermieter für selbigen. An dieser Stelle wird es nun spannend, denn wenn der Vorgang vorab eher zivilrechtlichen Charakter hat, kann es an dieser Stelle ein strafrechtlicher werden. Und genau dafür hat man als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung, welche leider, wie diese Situation zeigt, ein wenig teurer ist. So klärt man dann auch, wie sich mittels der rechtssicheren Veräußerung des Audi 80 an sein Geld kommen lässt. Wie geschrieben, das dauert eben etwas länger und sollte nach Mietschulden, Anwaltskosten usw. Geld übrig bleiben, darf dieses nicht einfach behalten werden.


    Wie üblich bei solchen Fragestellungen viel Hypothese und wenig Input oder Antworten: Warum wird erst nach über einem Jahr ausstehender Miete reagiert und nicht sofort und nicht nach spätestens 3 Monaten die Kündigung ausgesprochen? Existiert überhaupt ein schriftlicher Mietvertrag und was steht darin? Ist man Besitzter der Halle und, wenn nein, hätte man einen Untermietvertrag abschließen dürfen? Dies lässt sich beliebig fortsetzen.

  • Nein es gibt keinen Mietvertrag, es ist alles nur mündlich mit einer drei monatigen Kündigungsfrist abgesproche worden.
    Ja die Schlüssel habe ich.
    Ich habe gestern eine Bekannte zum Arzt gefahren und wie es der Zufall will, kurz nach mir brauchte ein Polizist auch jemand zu dem Doc und wir kamen draußen ins Gespräch. Der will jetzt mal über die Fahrgestellnummer schauen was er machen kann.
    Ich schreibe Euch dann mal wie es weiter ging.
    Danke für Eure Mühe. :)

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