Schade nur, dass z.B. in meinem Fall inzwischen D3 in E2 umgeschlüsselt wird und mein Wagen damit je nach Region von Fahrverboten bedroht ist.
Aber mit Logik haben die Fahrverbote ja eh nichts zu tun.
Schade nur, dass z.B. in meinem Fall inzwischen D3 in E2 umgeschlüsselt wird und mein Wagen damit je nach Region von Fahrverboten bedroht ist.
Aber mit Logik haben die Fahrverbote ja eh nichts zu tun.
Aus welchem Grund wird es bei dir so gemacht?
Eigentlich müsste die Frage sein: warum wird D3 in E3 und nicht E2 umgeschlüsselt?
Mein 2.0E hat ab Werk Euro 1 und hat zusätzlich einen Oberland-Kat OM1-EU/50U, ABE KBA17139 bekommen.
Und Oberland bestätigt auf der Webseite, dass D3 E2 entspricht: https://www.oberland-mangold.de/de/mini-kat.html
Eigentlich müsste die Frage sein: warum wird D3 in E3 und nicht E2 umgeschlüsselt?
Mein 2.0E hat ab Werk Euro 1 und hat zusätzlich einen Oberland-Kat OM1-EU/50U, ABE KBA17139 bekommen.
Und Oberland bestätigt auf der Webseite, dass D3 E2 entspricht: https://www.oberland-mangold.de/de/mini-kat.html
Auf der Website steht ebenfalls, dass die Einstufung für die KFZ Steuer Euro 2 ist. Das dürfte zu einer Schlüsselnummer wie zum Beispiel 25 - 29 geführt haben, die eineindeutig Euro 2 ist und die nicht wie die Schlüsselnummer 30, D3, ist, die steuertechnisch betrachtet Euro 3 zugewiesen wurden.
ZitatEigentlich müsste die Frage sein: warum wird D3 in E3 und nicht E2 umgeschlüsselt?
Eine Frage der im Fahrzeugschein vermerkten Schlüsselnummer und daraus durchgeführten steuerlichen Betrachtung. D3 wird, so wie ich es sehe, steuerlich wie E3 betrachtet. Eine erneute Bewertung des Schadstoffausstoßes von D3 Fahrzeugen fand nach Einführung der Norm E3 anscheinend nicht statt.
Im Schein ist er als 25 aufgeführt, richtig, und würde somit auch dem Fahrverbot unterliegen. Die Frage ist, ob er das mit 30er Schlüsselnummer nicht auch täte. Falls nein, würde ich eine Umschlüsselung auf 30 anstreben, denn D3 ist ja erfüllt.
Ob die Auslegung der steuerlichen Zuordnung, d. h. D3 zu Euro 3, an allen Orten für die Einordnung zu Fahrverboten Gültigkeit haben wird, das wird niemand sagen können. Solltest Du D3 und eine Umschlüsselung auf die Schlüsselnummer 30 erreichen können, bedeutet dies aktuell zumindestens die Reduzierung der Steuerlast.
So groß sind die Unterschiede nicht beim Benziner. Euro 2 sind €7,36 pro 100 ccm, Euro 3 €6,75.
Aktuell zahle ich für zwei Liter Hubraum also €147,20.
Und wir haben ja auch gelernt, dass D3 unterhalb Euro 3 liegt und somit Schlüsselnummer 30 steuerlich gegenüber 25 keine Vorteile hätte. Wenn das Fahrverbot aber Fahrzeuge "bis Euro 2" umfasst und nicht "unterhalb Euro 3", würde D3 bedeuten, dass ich mich oberhalb von Euro 2 befände und fahren dürfte.
Und wir haben ja auch gelernt, dass D3 unterhalb Euro 3 liegt und somit Schlüsselnummer 30 steuerlich gegenüber 25 keine Vorteile hätte.
Selbst wenn der Vorteil nur gering ist, so gibt es den Unterschied und die steuerliche Wertung fasst Euro 3 - 6 in eine Klasse inklusive D3 und D4, die alle den gleichen Steuersatz haben. Hierbei handelt es sich um eine Feststezung des Bundesfinanzministeriums, die die Aufgabe der Erhebung der ihm unterstellten Bundeszollverwaltung, kurz Zoll, übergeben hat. Die Steuerfestsetzung selbst erfolgt so durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt.
ZitatWenn das Fahrverbot aber Fahrzeuge
"bis Euro 2" umfasst und nicht "unterhalb Euro 3", würde D3 bedeuten,
dass ich mich oberhalb von Euro 2 befände und fahren dürfte.
Das ist nur eine von verschiedenen Varianten, denn im Gegensatz zur Steuer, die eine Bundesangelegenheit ist (siehe oben) liegen Fahrverbote in regionalen Verantwortlichkeiten. Das grün-schwarz regierte Darmstadt hat eine Einteilung der Fahrzeuge anhand der Einteilung der Klassen aus der KFZ Steuer vorgenommen. Ob pragmatische Erwägungen dazu geführt haben oder die Anzahl der zu betrachtenden D3 Fahrzeuge schlichtweg zu vernachlässigenden ist, keine Ahnung. Trifft Letzters zu, dürfte der Weg bei anderen Städten ähnlich sein.
Leider glaube ich nicht daran, dass diese Maßnahme allein den gewünschten Effekt haben wird. Es wird also nicht lange dauern und die Latte wird höher gelegt. Dazu kommen dann Citymaut, Durch- und Einfahrtsverbote und so weiter und so fort.
Ich habe Oberland Mangold eben mal angeschrieben:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
ich fahre einen restaurierten Audi 80 2.0E, Baujahr 8/93. Ab Werk erfüllt der Wagen Euro 1 und hat 2016 zusätzlich einen Oberland-Kat OM1-EU/50U, ABE KBA17139 bekommen.
Steuerlich ist der Wagen korrekt mit 7,36 EUR pro 100 ccm als Euro 2-equivalent eingestuft.
Allerdings drohen zunehmend, z.B. in Darmstadt oder Frankfurt, Fahrverbote für Fahrzeuge "bis Euro 2" (und nicht "unterhalb von Euro 3"). Durch sein Alter von 26 Jahren ist noch kein H-Kennzeichen möglich.
Meines Wissens erfüllt der PKW nach Umrüstung die D3-Norm, die zwar nicht mit Euro 3 gleichzusetzen ist, aber über Euro 2 hinaus gehende Anforderungen enthält (z.B. für Stickoxyde). Damit wäre er rechtlich m.E. nicht im Bereich "bis Euro 2" anzusiedeln. Als D3-Fahrzeug müsste die Schlüsselnummer 30 lauten; eingetragen ist in der Zulassungsbescheinigung aber die 25 für Euro 2.
Ist unabhängig von der steuerlichen Gleichbehandlung der beiden Schadstoffklassen eine Einstufung von D3-Fahrzeugen in die Schlüsselnummer 25 statt 30 korrekt?
Falls nein, können Sie Unterlagen zur Umschlüsselung beisteuern?
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die Nachrüstung Ihres Fahrzeuges mit dem genannten Oberland Mini-Kat KBA 17139 // OM1-EU/50U erfolgt die Umschlüsselung in Schadstoffarm Euro 2 mit der Schlüsselnummer "0425". Fahrzeuge, bei denen zusätzlich das Geräuschverhalten vor der Umrüstung in den Fahrzeugpapieren nach 92/97/EWG bestätigt wurden, werden in "S-ARM EURO2, G92/97 umgeschlüsselt - Schlüssel Nr. ist "0426"
Eine Nachrüstung auf D3 / Schlüsselnummer 0430 ist leider nicht möglich.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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