Hi alle Spezialisten, leider über Sufu nix gefunden. Möchte mein nachgerüsteten Kat rausschmeißen und wollte fragen ob jemand weiß ob das so einfach geht. Im Motorraum scheint auch eine Art steuergerät dafür zu sitzen mit Anschluss an kühlwassertemperatur. Audi 80 cabio 2.3 bj 91. Danke schonmal
Nachrüst Kat ausbau
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Ein Kat (egal ob original oder nachgerüstet) hat kein Steuergerät.
Wenn du im Motorraum nachgerüstete Unterdruckschläuche und einen Kühlwassertemperatursensor hast, wird das wahrscheinlich ein Kaltlaufregler sein, der deinen NG von werksmäßig EURO1 auf EURO2 oder D3 bringt.Der ist einmal mit Kühlwassertemperaturgeber verbunden und einmal mit der Ansaugstrecke. Wenn der Motor kalt ist, führt der KLR Falschluft zu, um das Gemisch abzumagern und den Katalysator schneller aufzuheizen.
Warum willst du das Teil rauswerfen?
Das System kann man komplett entfernen, also Sensor raus und neuen Kühlwasserschlauch rein bzw. die Stelle mit einem Rohr überbrücken sowie die Unterdruckschläuche entfernen und die dann offenen Anschlüsse an der Ansaugbrücke mit Stopfen wieder abdichten.
Streng genommen ist es Steuerhinterziehung, wenn du den originalen Kat, oder ein nachgerüstetes Abgasreinigungssystem entfernst, ohne das zu melden. -
Was heißt hier streng genommen? Wenn das gemacht wird, erlischt die ABE des Fahrzeugs. Es gibt keinen Grund das Ding auszubauen.
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Wenn das gemacht wird, erlischt die ABE des Fahrzeugs.
Da wär ich mir nicht so sicher§19
Zitat(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
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3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die BE wurde damals auf Grundlage der EURO1 Einstufung erteilt, also besitzt das Fzg. mit dieser Abgaseinstufung auch eine Betriebserlaubnis.
Wenn ich jetzt auf EURO2 aufrüste und nach zwei Jahren mein Abgasverhalten dadurch verschlechtere, dass ich den KLR wieder entferne und deswegen wieder auf EURO1 zurückfalle, hab ich das Abgasverhalten im Vergleich zur erstmalig erteilten BE ja nicht verschlechtert.
Ich erhalte allerdings einen Steuernachlass wegen Verbesserung des Abgasverhaltens, die gar nicht mehr verbaut ist -> Steuerhinterziehung.Es gibt keinen Grund das Ding auszubauen.
Wenn das Teil dauerhaft Falschluft zuführt, weils defekt ist, ersetzte ich es entweder oder ich werf das Ding raus. Das muss dann natürlich gemeldet werden. -
Oder man lässt das ding drin und setzt es außer Betrieb damit es so aussieht als ob
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Ich wollts nicht sagen, sonst gibts wieder Ärger
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Er bekommt eine Aga und da will ich kein kat davor . Und der Grund warum der kaltlaufregler rausfliegt ist die Beschaffenheit der Schläuche und der sehr unprofessionelle einbau ja Unterdruck war angeschlossen nur hab ich kein kaltlaufregler gefunden war auch nicht am Wasser angeklemmt nur Temp. Sensor und 30 und 31 und der besagte unterdruck am ansaug aber der ist schon dicht gemacht
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Er bekommt eine Aga und da will ich kein kat davor .
Und warum soll der Kat nachgerüstet sein?
Oder hat der auch noch einen Mini-Kat verbaut?
Wenn der (originale) Kat raussoll, kannst den rein von der technischen Seite gesehen einfach ausbauen, solange du die Lambdasonde in dein Kat-Ersatzrohr einsetzt.
Wenn du damit im öffentlichen Straßenverkehr fährst, bekommst eben Probleme, wenn du ohne Kat erwischt wirst. Spätestens zur nächsten HU/AU musst du wieder einen einbauen. Aber das bleibt natürlich alles dir überlassen. -
Was heißt hier streng genommen? Wenn das gemacht wird, erlischt die ABE des Fahrzeugs. Es gibt keinen Grund das Ding auszubauen.
Stimmt. Wenn der KLR raus genommen wird, erlischt streng genommen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Eintragung der Zulassungsstelle müsste entfernt werden, damit die Betriebserlaubnis bestehen bleibt, da die Beamten ausschließlich der Ist-Zustand interessiert. Wenn etwas verändert wird, dass sich auf die Steuer auswirkt nehmen die es sehr genau, da es auch eine Umschlüsselung des Types zur Folge hat. Die Steuerhinterziehung kommt da nur noch als "zuckerl" oben drauf.
Bei sowas wie Felgen ist das was anderes, da gilt der Zusatz im Schein nur als Genehmigung zusätzlich zu den originalen Größen auch andere zu fahren.Audi Cabriolet ohne Kat gab es nicht und wird es auch nicht geben. Falls du den Kat entfernst erlischt die Betriebserlaubnis und wenn du glaubst das wird nicht bemerkt dann irrst du. Die Karre wird extrem stinken ohne Kat, das fällt den Polis schon auf.
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Das würde ja bedeuten der hat nen mini kat gegen den originalen getauscht ? Macht für mich kein Sinn aber der Vorbesitzer hat da einiges hingepfuscht:) dachte der wäre ohne kat orginal weil der kack mini kat drin ist haha oder er war irgendwann mal defekt mhhh danke schonmal. Dann besorg ich mir n originalen. Ahjadaß Fahrzeug war ein Jahr abgemeldet und der Vorbesitzer wollte es für sich herrichten aber als Student kein Geld.
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Das würde ja bedeuten der hat nen mini kat gegen den originalen getauscht ?
Eher unwahrscheinlich, aber ich blick sowieso nicht durch, was bei dir wo verbaut oder nachgerüstet istOriginaler Kat (der nicht entfernt werden darf):
Mini-Kat (der nur entfernt werden darf, wenn du die Steuereinstufung wieder umschlüsseln lässt):
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Eher unwahrscheinlich, aber ich blick sowieso nicht durch, was bei dir wo verbaut oder nachgerüstet istOriginaler Kat (der nicht entfernt werden darf):
Mini-Kat (der nur entfernt werden darf, wenn du die Steuereinstufung wieder umschlüsseln lässt):
Mir schon klar wie gesagt was der Vorbesitzer damit vorhatte weiß ich nicht war ein Jahr bei im gestanden unangemeldet und er hat dann verbastelt und ja der kat fehlt ist nur mini kat drin
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Hier geht es um den KLR, im Titel als Nachrüst Kat bezeichnet.
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Könnte auch ein Metallkat verbaut worden sein vom Vorbesitzer?
Irgendwie ist das alles recht verwirrend formuliert. Gibt es Bilder vom aktuellen Stand wie es unter dem Auto aussieht mit der Bastelei des Vorbesitzers?
Die BE wurde damals auf Grundlage der EURO1 Einstufung erteilt, also besitzt das Fzg. mit dieser Abgaseinstufung auch eine Betriebserlaubnis.
Wenn ich jetzt auf EURO2 aufrüste und nach zwei Jahren mein Abgasverhalten dadurch verschlechtere, dass ich den KLR wieder entferne und deswegen wieder auf EURO1 zurückfalle, hab ich das Abgasverhalten im Vergleich zur erstmalig erteilten BE ja nicht verschlechtert.Es gibt keinen Weg zurück
Das Auto wird umgeschlüsselt auf Euro2 bzw. D3 je nach Motor und verbauter Lösung. Von Euro2 auf Euro1 wird dich niemand mehr umschlüsseln, weil damit das Abgasverhalten verschlechtert wird. -
Na ich glaube der Threadersteller sollte schon wissen um was es hier wirklich geht.
Dennoch sehr verwirrend beschrieben, was steht denn eigentlich für eine Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren und ist da irgendwas in den Zusatzeintragungen von einer Umrüstung erwähnt?
Ansonsten wären ein paar Bilder echt hilfreich sonst gibt das hier nur wilde Spekulationen.
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"Sollte"
Es geht um ein Teil im Motorraum, eine Art Steuergerät, Unterdruckschläuche... Also KLR. Wenn ich es weiter richtig verstehe, befindet sich unter dem Auto gar kein KAT mehr.
Kann man mal machen.
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