Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

  • Der Bundesrat hat am 10.02.2017 eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen. Dabei wurde klargestellt, daß anders als bisher in der Praxis realisiert, eine Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen eigentlich immer schon möglich war und ab sofort auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.


    Das macht sicherlich Sinn, denn gerade Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden im Winter oft sowieso nicht gefahren.
    Und da seit letztem Jahr sogar die ersten B3 schon im "H-Alter" angekommen sind, dürfte das für diejenigen, die ihren Audi 80 nicht als Alltagswagen fahren, durchaus von Interesse sein. Mein B3 wird nächstes Jahr 30 Jahre alt und wird dann auch vom derzeit vorhandenen Saisonkennzeichen auf's H-Kennzeichen mit Saison umgemeldet.


    Eine kleine Einschränkung gibt es dabei noch. Bei der Kombi aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen darf das eigentliche Kennzeichen inkl. Städte-/Kreiskennung maximal aus 7 Stellen + dem H und + der Saison bestehen. Der Grund ist simpel: mehr paßt selbst auf ein normales/großes 52er Schild nicht drauf und Schmalschrift gibt's dafür nicht.

  • Danke für die Info, endlich mal eine brauchbare Neuerung. Mir wärs aber ehrlich gesagt lieber man würde das mit dem Wechselkennzeichen mal so umsetzen, dass sich daraus auch Vorteile für den Nutzer und nicht nur für die Staatskasse ergeben :cursing:


    Eine kleine Einschränkung gibt es dabei noch. Bei der Kombi aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen darf das eigentliche Kennzeichen inkl. Städte-/Kreiskennung maximal aus 7 Stellen + dem H und + der Saison bestehen. Der Grund ist simpel: mehr paßt selbst auf ein normales/großes 52er Schild nicht drauf und Schmalschrift gibt's dafür nicht.


    Das dürfte die wenigsten stören. Ein kurzes Kennzeichen wollen doch die meisten 8)
    Blöde Frage: Warum gibts keine Schmalschrift? Aus optischen Gründen?

  • Danke für die Info, endlich mal eine brauchbare Neuerung. Mir wärs aber ehrlich gesagt lieber man würde das mit dem Wechselkennzeichen mal so umsetzen, dass sich daraus auch Vorteile für den Nutzer und nicht nur für die Staatskasse ergeben :cursing:

    Amen.

  • Blöde Frage: Warum gibts keine Schmalschrift? Aus optischen Gründen?

    Zitat aus der Fahrzeugzulassungsverordnung Anlage 4: Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster
    der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für
    Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des
    Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom
    Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette
    Engschrift verwendet werden.


    Engschrift ist natürlich schlechter lesbar und daher nur aus den im Zitat genannten Gründen zulässig.


    Viele Grüße, Sascha.

  • ...da werden aus meiner Sicht erhebliche Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sein, man schaue sich nur mal die über 10% Zunahme an H-Zulassungen an.
    Wir werden mit Sicherheit eine Gegenberechnung zu erwarten haben
    Ich hab da so meinen Bedenken mit Dobrindt und Co. ;)

  • Aktuelle Auskunft des Straßenverkehrsamtes der Stadt Köln: Aktuell und sofort ist es noch nicht machbar.
    Der Beschluss des Bundesrates vom 10.02. ist allerdings existent, unmißverständlich und klar. Diverse Medien haben diesen Beschluss auch bereits publiziert und kommentiert. Da der Bundesrat allerdings nicht alleine Gesetzesänderungen beschließt, ist denkbar, daß z.B. ein Beschluss des Bundestages noch fehlt. Wenn dem so wäre, dann ist allerdings auch hier die Tendenz klar, da der Bundesrat ja festgestellt hat, daß es sich eigentlich gar nicht um eine neue Regelung handelt, sondern um eine Klarstellung einer im Prinzip immer schon bestehenden Möglichkeit, bei der es schlicht Fehlinterpretationen gab.
    Tendenz somit: es kommt, es kommt auch relativ zeitnah, nur wann genau ist noch nicht klar. Zum 27.03. könnte es allerdings knapp werden.
    Viele Grüße, Sascha.

  • ...da werden aus meiner Sicht erhebliche Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sein, man schaue sich nur mal die über 10% Zunahme an H-Zulassungen an.
    Wir werden mit Sicherheit eine Gegenberechnung zu erwarten haben
    Ich hab da so meinen Bedenken mit Dobrindt und Co. ;)


    Schon klar. Jedes Jahr mehr mehr mehr. Für den Bürger wird schon lange nicht mehr gehandelt.

  • ...da werden aus meiner Sicht erhebliche Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sein, man schaue sich nur mal die über 10% Zunahme an H-Zulassungen an.

    Über die finanziellen Auswirkungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer war sich der Gesetzgeber dabei vollkommen im Klaren:


    Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen
    Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.


    Eine kleine Einschränkung gibt es dabei noch. Bei der Kombi aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen darf das eigentliche Kennzeichen inkl. Städte-/Kreiskennung maximal aus 7 Stellen + dem H und + der Saison bestehen.

    Das wird wirklich spannend. Besonders bei Regionen mit drei Buchstaben kann es durchaus knapp werden bei der Ausgabe der Schilder. Das ist dann wohl die etwas andere Art der Regulierung. ;)



    Die Regelung bedeutet aber auch, dass das Fahrzeug während der Stillegungsphase nicht auf öffentlichen Straßenland stehen darf (also häufig einen kostenpflichtigen gut klimatisierten Stellplatz benötigt), die Versicherung weiter laufen sollte (ohne den Wagen nutzen zu können) und der Wagen sauber eingemottet werden sollte. Der Gegenwert mag sich bei mehreren Fahrzeugen und einer maximal halbjährigen Anmeldung durchaus aufaddieren. Ob oder ab wann es wirklich ein echter Mehrwert ist, sollte jeder genau nachrechnen.

  • Zitat von »gerd.gert« ...da werden aus meiner Sicht erhebliche Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sein, man schaue sich nur mal die über 10% Zunahme an H-Zulassungen an. Über die finanziellen Auswirkungen bei den Einnahmen der
    Kraftfahrzeugsteuer war sich der Gesetzgeber dabei vollkommen im Klaren:


    Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als
    Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen
    Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen
    bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.


    Zitat von »sisavo« Eine kleine Einschränkung gibt es dabei noch. Bei der Kombi aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen darf das eigentliche Kennzeichen inkl. Städte-/Kreiskennung maximal aus 7 Stellen + dem H und + der Saison bestehen.
    Das wird wirklich spannend. Besonders bei Regionen mit drei Buchstaben kann es durchaus knapp werden bei der Ausgabe der Schilder. Das ist dann wohl die etwas andere Art der Regulierung.


    Die Regelung bedeutet aber auch, dass das Fahrzeug während der Stillegungsphase nicht auf öffentlichen Straßenland stehen darf, die Versicherung weiter laufen sollte (ohne den Wagen nutzen zu können) und der Wagen sauber eingemottet werden sollte. Der Gegenwert mag sich bei mehreren Fahrzeugen und einer maximal halbjährigen Anmeldung durchaus aufaddieren. Ob oder ab wann es wirklich ein echter Mehrwert ist, sollte jeder genau nachrechnen.



    man kann aber auch alles schwarz sehen ^^ das is doch bei jeden Saisonkennzeichen so ;)
    in meinen Persönlichen fall bedeutet das, dass ich über den Winter gut 200 Spare. ich finds gut :P

  • man kann aber auch alles schwarz sehen ^^ das is doch bei jeden Saisonkennzeichen so ;)
    in meinen Persönlichen fall bedeutet das, dass ich über den Winter gut 200 Spare. ich finds gut :P

    Das H-Kennzeichen kostet für ein Jahr 191 Euro. Wo sparst Du bitte 200 Euro?


    Und ja, es ist bei jedem Saisonkennzeichen so, dass man einen Stellplatz braucht, der Wagen weiter versichert sein und für ein paar Monate Standzeit eingemottet werden sollte.

  • es sind nicht 200 sondern genau 191. das teilt man durch 12 macht 15,92€ im Monat Steuer sind bei 5 Monaten 79,60. was vorher 100 waren. für die Saison.


    und so ein H macht sich schon gewaltig bemerkbar bei der Versicherung zumal ich den Audi nur als 2 Wagen fahre im Winter und somit nachweisen kann das ich noch ein alltagsauto habe und den nur zum spazieren fahren nutze 8)

  • es sind nicht 200 sondern genau 191. das teilt man durch 12 macht 15,92€ im Monat Steuer sind bei 5 Monaten 79,60. was vorher 100 waren. für die Saison.

    OK, wenn Du den Wagen schon vorher mit Saisonkennzeichen bewegt hast, macht der Vergleich Sinn.


    und so ein H macht sich schon gewaltig bemerkbar bei der Versicherung zumal ich den Audi nur als 2 Wagen fahre im Winter und somit nachweisen kann das ich noch ein alltagsauto habe und den nur zum spazieren fahren nutze 8)

    Hier sehe ich nach meinen Erfahrungen kaum einen Unterschied, da ich eh einen Alltagswagen vorweise. Mehr ins Gewicht fällt das Einreichen von regelmäßigen Gutachten bzw. dem Auffrischen früherer sowie der Beleg der Laufleistung und getätigter Investitionen nebst Vorweisen eines abgeschlossenen, ordentlichen Stellplatzes usw.. Greade letzterer wird gerne zu einem ernsthaften Kostenfaktor.

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