Nebelschlussleuchte ist erst ab 1992 PFlicht. Alle die Audis mit dem Baujahr oder jünger fahren müssen sich Gedanken machen. Der Rest kann sie komplett weglassen, daher ist ja auch die Kammer teilwese geschlossen.
Die Rückstrahler an der Stoßstange sind allerdings laut der Abe Pflicht.
Nebelschlussleuchten sind ab 01. Januar 1991 Pflicht und es gilt nicht das Baujahr sondern die Erstzulassung des Fahrzeugs.
Wurde ein Fahrzeug vor oben genannten Datum serienmäßig mit Nebelschlussleuchte ausgeliefert, darf diese nicht außer Betrieb genommen werden. Soweit die Theorie...
Die Rückstrahler können übrigens nicht nur vom TÜV moniert werden sondern sind praktisch ein bußgeldpflichtiger Verstoß gegen die allseits beliebte StVZO.