TRESER Rücklichter

  • Nebelschlussleuchte ist erst ab 1992 PFlicht. Alle die Audis mit dem Baujahr oder jünger fahren müssen sich Gedanken machen. Der Rest kann sie komplett weglassen, daher ist ja auch die Kammer teilwese geschlossen.


    Die Rückstrahler an der Stoßstange sind allerdings laut der Abe Pflicht.

    Nebelschlussleuchten sind ab 01. Januar 1991 Pflicht und es gilt nicht das Baujahr sondern die Erstzulassung des Fahrzeugs.


    Wurde ein Fahrzeug vor oben genannten Datum serienmäßig mit Nebelschlussleuchte ausgeliefert, darf diese nicht außer Betrieb genommen werden. Soweit die Theorie...



    Die Rückstrahler können übrigens nicht nur vom TÜV moniert werden sondern sind praktisch ein bußgeldpflichtiger Verstoß gegen die allseits beliebte StVZO. ;)

  • das Treser auch Hella hergestellte Einheiten für B3 Limo vertrieben hat, gut, hab ich jetzt gelernt. Das Hella auch selbst die Leuchten veräußert hat, so kannte ich das. OK.
    Das die ABG Nummern eines Herstellers, hier Hella, dann gleich sind dürfte klar sein, kenne ich durchaus so, ist üblich, man denke mal an die Kosten des Herstellers zum Produkt unabhängig vom Vertriebsweg.


    Neben den Prägungen Firmenlogo des Herstellers S für "Seimar" bzw. eben "Hella":
    Das Seima aber andere E Prüfzeichen haben bzw. ABG sehe ich an meinen Mustern.
    Augenscheinlich erste Unterschiede E1 = Hella, E3 = Italien = Seima, weitere Detailunterschiede in den Prägungen der E Nummern, Seimar z.B. tragen vereinheitliche E Nummer äußere Leuchte mit R-S1 2A und z.B. gefolgt 49400, Hella hier auf Leuchtenkammern R-S1 und 2A einzelne E Zertifizierung ( R = Schlußleuchte, S1 = Bremsleuchte, Zusammenfassung also R-S1 = Schlußleuchte/Bremslicht, 2A = hintere Blinkleuchte, vgl. obiges "Treser" Gutachten von Hella.


    Das die NL " Kammer" bei Hella kein E Zeichen trägt, sollte so sein, sonst macht der Hinweis einer zusätzlichen NL Leuchte keinen Sinn, im Unterschied zu Seima, wo dieser Leuchtenteil ein E Zeichen trägt. F00 49402, F für Nebelleuchte.


    Und... das die Färbungen zwischen Herstellern unterschiedlich sind sehe ich hier bestätigt, sehe ich auch an meinen Mustern. Ebenso, wie die obere Abschlußkante Anschluß Karosse, die ein etwas anderes Fugenbild ergibt. Bin ja nicht blind.


    Warum man besser die Rückstrahler anbringen sollte dürfte auch klar sein. Das die ebenfalls eine E Zeichen tragen sollten. Außerdem gibt es genügend andere Fahrzeuge / Rückleuchteneinheiten, bei denen die Verwendung seperater Reflektoren inzwischen Standard ist und somit durchaus dem Prüfingenieur oder dem Wachmann auffällt bzw. bekannt sind. Wie ich zufällig weiß, sind die Rückstrahler "Treser" denen des Coupes 81/85 aus der Stoßstange gleich, allerdings dann ohne diesen "schönen" Aufbaurahmen, tragen sogar die gleichen "sorgenfreien" E Nummern.

  • Warum war dann in dem Hella Set original eine zusätzliche NSL dabei.
    .

    Die Qual der Wahl :dance:


    Audi 90 bj89 136ps original 650tsd Km
    Audi 90 bj90(7A) ca.190ps original 212tsd Km
    Audi 90 bj91 133ps original 255tsd Km
    Audi Coupe bj91 133ps original 240tsd Km hat jetzt einen neuen chef
    Audi Coupe Bj93 150ps original 220tsd Km
    Audi Coupe bj94 175ps original 125tsd Km
    +Golf 3 bj96 75ps lastesel er ist von uns gegangen

  • Ich kann jetzt nur für die B3 Treserleuchten antworten


    Wurde ein Fahrzeug vor oben genannten Datum serienmäßig mit Nebelschlussleuchte ausgeliefert, darf diese nicht außer Betrieb genommen werden. Soweit die Theorie...


    Zitat aus den Montagehinweisen:
    "Aus technischen Gründen muß bei den schwarzen Rückleuchten auf die Nebelschlussleuchte verzichtet werden. Sollte Ihr Fahrzeug eine Nebelschlussleuchte gehabt haben, so ist deren Kabel abzuisolieren und blindzuschließen."


    Vllt war in dem Hellagutachten die Vorgabe für die NSL dabei, bei den Treser ist sie nicht mit drin oder sie lag bei für Leute die unbedingt eine haben wollten ? Keine Ahnung habe das Gutachtewn von Hella nicht vorleigen;)
    Tüv meinte nur damals zu mir ich sollte alles von der NSl wegbauen, dann würde auch keiner Fragen stellen, da ja alles was am Auto verbaut ist..funktioneren muss.


    schrauberelend die Seima, die du hast, sind die auch 4teiligen auf deinem Profilbild oder hast du auch einen Satz 3teilige Leuchten von Seima?

  • die sind 4 teilig.


    EDIT: Trotzdem finde ich das glaubhafte Zitat sehr merkwürdig. Möglicherweise auch abhängig vom Ausstellungsdatum des Gutachtens und der angesprochenen gesetzlichen Vorschrift zur NL ?


    Man lernt nieh aus...


    Bei mir mußte ich zwangsweise, aus zeitlich versetzten Fremdverschulden, einmal war ich selbst der Honk, die Blinkerecken ersetzen. Aufgrund der schwierigen "Einzel-Beschaffungssituation" habe ich dann Hella Blinkerecken eingesetzt. Kann damit durchaus leben.


    Honk = niemals auf die Idee kommen, die Leuchteneinheiten innenseitig zu reinigen und anschließend mit Druckluft sauber/trocken zu pusten... ganz schlechte Idee :golly:


    EDIT: Gibt hier auch schon ähnliche Diskussionen zum Thema wie ich gestern kurz überflogen habe, so wie verstanden B4 Limo zum Bleistift.

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