..eigentlich wollte ich es hier nicht verraten , aber mein
Geburtsjahr ist 1960 ...
Klima , Nuttenplüsch , 41000 km ..
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Alter , der ist wirklich chic !!!
Leider nur der kleine Fünfzylinder ...
Und hat er tatsächlich procon ten ,
wie es in der Annonce steht ?Grüße aus Wuppertal
Der PS ist vielleicht sogar der perfekter abgestimmte Fünfzylinder, da der Drehmomentverlauf idealer ist. Im direkten Vergleich ist der NG natürlich schon stärker, aber der PS ist genau so ein Top-Motor. Ihn nur als kleinen Fünfzylinder zu bezeichnen abzutun wäre verkehrt, so weit liegen die beiden auch wieder nicht auseinander. Wenn man einen guten 90er sucht wird man sicher mit beiden glücklich werden.Nun hier gibts noch eine deutlich günstigeren 1.8S Comfort Edition mit lackierten Stoßfängern und Nebelleuchten , der sollte vllt. etwas exclusiver sein
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Das Ende ist noch lange nicht nahen Wuppertaler. Wenn die 5 Zylinder Fraktion hier auf die 4 Zylinder Fraktion trifft bleibt selten ein Auge trocken. Was ich hier oft lachend vor dem Rechner sitze nur vom mitlesen ist nicht mehr feierlich.
Albert, das die 90er im Preis steigen ist schon richtig, aber unterschätze die Kassengestelle nicht. Ich hab von 10-15 Jahren genau so gedacht wie Du nur eben beim Opel Ascona B. Diese Eimer haben zu der Zeit im richtig gutem Zustand zwischen 500 -1500 D-Mark gelegen. Heute kosten diese Fahrzeuge in Zustand 3+ bis 6000 Euro! Ein Ascona B 400 geht bei 79000 Euro los und das Weltmeisterauto von Walter Röhrl dürfte 6 Stellig im Wert sein wenn nicht sogar unbezahlbar und wir reden immer noch von einem Ascona B. ( das Auto ist von Seltenheitswert mit einem Sportquattro vergleichbar)
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Nun also die meisten hier hätten wohl (mindestens) den NG in ihrer B3 Limo, da dies aber nicht so ist gibt eben noch einen Haufen 1.8S.
Die 90er in guten Zustand, sehr wenig km usw. werden immer (zumindest etwas) über den normalen B3 liegen, keine Sorge. Schon alleine weil man einfach kaum mehr einen findet, sondern nur noch vereinzeilt. Und dann für gutes Geld.
Dennoch sind entsprechende so abwertend bezeichnete Kassengestelle auch zunehmend interessant und sicher nicht wertlos, soviele gibts da auch nicht mehr.
Sehe keinen Grund wieso man die Modelle herabsetzen muss, die Exclusivität der 90er ist für Kenner so oder so gegeben... -
so ich les jetzt schon 2 Tage den "Teilweise" mist hier mit, jetzt muss ich auch mal ein paar Worte loswerden!
was habt ihr alle für ein Problem mit einen 4 Zyl den 5zyl der vom Zustand her mit einen solchen Audi mithalten kann müsst ihr euch erst bauen! und sollte es einen geben kann man für das Geld nen schönen S2 kaufen!
und warum sollte ein originaler im sehr guten Zustand mit wenigen KM nicht gut sein es kann muss aber ned alles Kaputt gestanden sein. meinen silbernen hab ich mit ca. 100 tsd km auf der Uhr gekauft nachweisbar mit dem regelmäßig geführten Scheckheft bei Audi zuletzt 2/16 und bis auf die Domlager einer Birne und ein Kabel der Zündspule war keine einzige Reparatur von Nöten. !
außer Service arbeiten wie Bremsen und Öl, Filter Riemen. aber das sollte ganz normal sein!
speziell jetzt zu diesen Auto es ist einfach nicht so viel wert auch wen er in guten Zustand ist. ich hab damals für meinen 1350 Bezahlt und hab ein Wertgutachten aus 2014 da liegen mit 1650€ für die Note 2 werde aber nach der H Zulassung noch eins machen lassen. mal schaun was dann drauf steht.
und Wuppertaler wunder dich ned das dieser Tread so ausartet weil es speziell für solche Inserate einen Tred gibt den der Shorty damals eröffnet hat damit sowas nicht immer in den Ebay Tread untergeht. da ich jetzt davon ausgehe das du nicht vor hast den zu kaufen is das einfach der falsche Bereich.
Grüße
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Abschliessend noch von mir:
Mir wär der goldene auch viel zu teuer.
Der rote in dem anderen Link aber auch.Mein B3 hat 500 gekostet und mit den Unterlagen/Serviceheft/TüV Berichte sind die knapp unter 100 tkm auch einigermassen belegbar.
Mit grosser Inspektion mit ZRW und TüV neu und KLR und Sportlenkrad, orig Radio hat er dann 1,5 t€ gekostet. Auch dieser Wagen ruht im Winter gut belüftet auf einer Tenne und hat fürn Sommer eine Garage.
Ein paar KompfortExtras, die auch funktionieren hat auch, ua Servo, Schiebedach und ZV.
Ist mal eine Ausgangsbasis und Einstieg in die..."Audis zum Aufheben"...
Und wenn ich mal keine Lust mehr hab...für so einen Preis würd ich den auch wieder los werden (denk ich). Ist aber nicht beabsichtigt.VG
Tom -
Du kannst als Händler aufgrund der aktuellen Rechtslage ein > 20 Jahres Auto nicht mehr verkaufen.
Warum kann ein Händler kein Auto älter als 20 Jahre verkaufen? Wer fast 7.000 Euro aufruft, muss mir schon etwas mehr bieten als eine lausige Onlineanzeige ohne viel wissenswerte Hintergrundinformationen. Würde er 500 oder meinetwegen auch 1.000 Euro fordern, mag das anders aussehen. Außerdem verdienen mehr als genug Händler mit Youngtimern ihr Geld und haben kein Problem Gewährleitung zu geben und mir mehr Informationen zum Fahrzeug zu liefern. Viele davon verstehen ihr Geschäft und wissen, dass ein Teil ihres Geschäftes die Historie des Fahrzeugs ist.
Bei einer Summe von 7.000 Euro sollte die Investition in eine ordentliches Gutachten von einem auf Youngtimer / Oldtimer spezialiserten Gutachter, der Mitglied in ein Prüfverbund á la Classic Data ist, selbstverständlich sein. So ein Gutachten ist dann Vertragsbestandteil und sollte ich feststellen, dass das Gutachten aus Gefälligkeit erstellt wurde, habe ich etwas mehr in der Hand als einen läppischen Privatverkaufsvertrag. Dass dem Verkäufer so ein Gutachten nicht gefällt, ist bei dem dann im Gutachten stehenden
Das Mindeste was ich bei so einer Summe erwarte ist ein ordentliches Gutachten, die Wartungsübersicht über die letzten Jahre mit den getätigten Investitionen und einen Überblick über anstehende Investitionen. Selbst für meinen blöden e36 Touring für die "Gartenarbeit" habe ich einen Hefter incl. Rewchnungen über die letzten Jahre samt Fotos der durchgeführten Arbeiten erhalten. Und zu meinem fast 30 jährigen HP Anhänger habe ich neben dem originalen Verkaufsprospekt samt Kaufvertrag, Bedienungsanleitung, originalen Brief sogar noch eine Handvoll Ersatzteile erhalten. Alles schön sortiert in einer hübschen Plastikmappe.
Streitwert guter 90'er 10 t€
Streitwert guter SL 50 t€ aufwärts.
Wenn einer in der SL Liga bescheisst lohnt sichs Klagen vielleicht...vielleicht.
Drunter verdienen nur die Rechtsanwälte.Bei solchen Fällen verdienen weniger die Rechtsanwälte sondern die Gutachter und gute 90er als 2.3 quattro mögen in den letzten Jahren vom Preis her deutlich angezogen haben, sind aber normalerweise nach wir vor keine 10k Euro wert. Besonders gut ausgestattete Exemplare mit belegbarer (Wartungs)Historie und überschaubarer Laufleistung aus Erstbesitz mal ausgenommen
(gabs was billigeres als einen B3 1.8s ohne Ausstattung?)
Ja, gab es. Der Spaß fing beim 1.6er mit 75 PS ohne Kat an bzw. mit Kat und sagenhaften 69 PS.
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Erik,
Darf ich Dich mal fragen wie alt Du bist?
VG
Tom -
Erik,
Darf ich Dich mal fragen wie alt Du bist?
VG
Tom
Hallo Tom,ich bin alt genug, um (meist) zu wissen, wovon ich schreibe und der neben seinem Typ 89 Coupé ein 100 Coupé S in der Garage zu stehen hat. Den einen davon habe ich teuer, den anderen eher billig gekauft.
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...haben offensichtlich einige Angst vor dieser Frage....
VG
Tom -
Ich habe mal kurz im Internet recherchiert, wirklich nur ganz kurz und ich garantiere auch nicht für die Richtigkeit der folgenden Aussagen (Als Privatperson muss ich das auch nicht :D) Wer konkrete Fakten will, soll zum Anwalt gehen oder Gerichtsurteile nachlesen.
Also es ist wohl so, dass es keine Möglichkeit für Händler gibt die Gewährleistung bei einem Verkauf an eine Privatperson auszuschließen, egal welches Alter des Fahrzeuges. Auch ein Schein-Privatverkauf ist nicht erlaubt.
maudib Deine Frage nach dem Alter der Diskutierenden ist in sich schon lächerlich, da es hier nicht um Lebenserfahrung, sondern blanke Fakten geht. Die Frage nach einer Quelle für deine Aussage ist gerechtfertigt.
PS: jedes Mal wenn ich mir denke boah geiles Forum, tauchen solche Diskussionen auf
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...haben offensichtlich einige Angst vor dieser Frage....
Absolut nicht, aber das Internet ist an vielen Stellen bedingt anonym, vergisst nie und auf die Integrität unserer Daten können nur wir (bis zu einem bestimmten Punkt) Acht geben. All das ist jedoch ein anderes Thema und hat wenig mit der eigentlichen Frage dieses Threads zu tun.
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...haben offensichtlich einige Angst vor dieser Frage....
VG
Tom
Es gibt in diesem Forum Leute, die sind kaum älter als Ihre Audis. Befassen sich aber fast nur damit...Dann gibt es Leute, in deren Jugend diese Audis Neuwagen waren...
Wer hat jetzt mehr Ahnung ? Pauschal jemand nach dem Alter zu fragen um eine Diskussionsgrundlage zu haben ist nicht zielführend.
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Weil...
wenn ich schreib, dass Händler in der 5-10 t€ Klasse bei Fahzeugen über 20 Jahre keine Gewährleistung geben Können und dann so Kiga kommt ich schon an Jugend denken muss.
Wenn ich die 90'er mit bewusst hohen 10 t€ angebe und die SL mit bewusst niedrigem 50 t€ so sollte das verdeutlichen, dass es sich in der niedrigen StreitwertKlasse nicht lohnt zu klagen.
Dass...da verdienen nur die RA...heisst, da verdienen Alle (Gutachter,Gericht,Rechtsanwälte) nur nicht der Kläger. Der kriegt sein Vergleich.
Dass auch ICH das gute Auto von Albert und Erik in 1000 km so belastend fahren kann, dass wir - vorausgesetzt es wären Händler - uns vor den Kadi treffen könnten.
Umgekehrt hab ich jetzt 25 Jahre einen 124'er und mit 380 tkm noch ersten Motor,Getriebe und Kupplung. Man kann sehr Autoschonend fahren und doch flott unterwegs. Man kann aber auch ein gutes Kfz in kurzer Zeit erheblich beschädigen ohne Anzufahren. Daher KANN ein Händler bei einem Kfz > 20 Jahren keine Gewährleistung geben.
Jedenfalls nicht in der 5-10 t€ Klasse.
Alles andere zu behaupten ist m.E.
Kiga.
VG
Tom -
Ob der Händler Gewährleistung geben kann oder will ist völlig wurscht. Er muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Deshalb deklarieren viele Händler auch ihre Verkäufe als "Privatverkauf". In der Annahme, dass keine Gewährleistung übernommen werden muss. Und selbst das ist ein Irrglaube.
Mal gaqaaanz kurz OT:
wovon ich schreibe und der neben seinem Typ 89 Coupé ein 100 Coupé S in der Garage zu stehen hat.
Oohhh du Glücklicher.
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Ob der Händler Gewährleistung geben kann oder will ist völlig wurscht. Er muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Deshalb deklarieren viele Händler auch ihre Verkäufe als "Privatverkauf". In der Annahme, dass keine Gewährleistung übernommen werden muss. Und selbst das ist ein Irrglaube.
Soweit mir bekannt, ist der Handel zwischen Gewerbetreibenden die einzige Möglichkeit, eine Gewährleistung auszuschließen.
Ansonsten sollte man sich bewusst sein, dass man Gewährleistungsnasprüche gegenüber dem Verkäufer hat, und zwar selbst dann wenn diese im Vertrag ausgeschlossen worden sind. Voraussetzung ist natürlich, dass konkrete Angaben zum Fahrzeug gemacht wurden, die sich nach dem Kauf nicht als korrekt erweisen. Das wären z. B. Kilometerlaufleistung, Instandsetzungen, Unfallfreiheit usw.. Werden solche Angaben nicht im Vertrag fixiert sondern nur mündlcih kommuniziert, ist die eigene Beweislage schwierig.
Dass...da verdienen nur die RA...heisst, da verdienen Alle (Gutachter,Gericht,Rechtsanwälte) nur nicht der Kläger. Der kriegt sein Vergleich.
Das Gericht kostet und der Vergleich vor Gericht ist so beliebt, weil der Richter dann kein Urteil fällen muss und dieses schriftlich begründen muss. Dieses kleinen aber feinen Details sollte man sich bewusst sein, weil es, ohne Richtern zu Nahe treten zu wollen, die angenehmere Lösung ist.
Dass auch ICH das gute Auto von Albert und Erik in 1000 km so belastend fahren kann, dass wir - vorausgesetzt es wären Händler - uns vor den Kadi treffen könnten.
Wenn der Händler den Zustand des Fahrzeugs entsprechend schriftlich (Zustandbeschreibung, Investionen der letzten Jahren) und otisch (Fotodokumentaion) fixiert hat, optimalerweise ein Gutachten und diverse weitere Faktoren (Kompressionsmeldung usw.) protokolliert hat, sehe ich wenig Probleme einen gepflegten Youngtimer als Händler anzubieten. Nur diese Leistungen bieten eben die wenigsten Händler, weil sie es einerseits nicht können, nicht wollen und / oder weil es eben nicht ihrem Geschäftsmodell entspricht. Aber dann sollen sie bitte auch nicht auf den schnellen Euro schauen und billig Opas 80er ankaufen sondern diesem den normalen Verkaufsweg gehen lassen, ohne "Ich kaufe jeden Wagen Schlidchen" hinter meinem Wischerblatt.
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Aus diesem Grund wurden früher die bei den Händler stehenden Fahrzeuge nur i.A. (im Auftrag) verkauft. Der Vertrag kommt zwischen dem Vorbesitzer und dem Käufer zustande, der Händler ist allenfalls Vermittler.
Oder Alt 2:
Im Vertrag steht, dass Verkauf nur an Händler und dass man mit Abgabe eines Gebotes bestätigt Händler zu sein (ebay)
Oder Alt 3:
Ein Gebot bekommt die Qualifikation .."ich mache dem Händler ein Angebot"...das ist dann rechtlich was anderes, als wenn der Händler mir was verkauft. Gesehen bei ebay motors.
Oder Alt 4:
Das übliche, Kfz werden als Teileträger, für Zwecke des Schlachtens mit Motor/Getriebeschadem und Durchrostungen verkauft im Sinne von..ich schreib alles rein was sein könnte um mich vor Regress zu schützen. Es gibt zwar Urteile, dass es nicht möglich sei auf diese Weise pauschal alles auszuschliessen, ABER:
Versuch das mal durchzuklagen.
Das = nur Rechtstheorie.Zum Punkt mit dem Gutachten:
Ein Gutachten ist immer nur eine gegenwärtige, meistens eine vergangenorientierte Darstellung eines Zustandes. Eine Gewährleistung aber eine Zukünftige Entwicklung.
Je weiter das Alter des Gegenstandes in die Vergangenheit geht und in die Zukunft reicht, desto grösser steigt das Risiko.
Ich les hier bei Anzeigen um den 80'er immer wieder mit, dass er den letzten Vorbesitzern zu langsam war und ob es Möglichkeiten der Leistungssteigerung gibt. Natürlich sind 90 PS keine Rakete,auch nicht 115 oder 136 wenn man Power möchte. Fakt ist aber, dass junge Publikum im 80"er auch eine Möglichkeit sieht an günstigen Fahrspass. Ein 80'er hat halt wahrscheinlich nicht die gleiche Klientel als ein /8.
Und unter diesem Hintergrund kann kein Händler für Kfz in der paar tsd € Klasse Gewährleistung geben. Selbst wenn ich das Kfz schone, wenn ich den als Alltagskfz einsetze mit einer Laufleistung von 150 km/Tag auf BAB/Stadt ist es eben warscheinlicher dass nach sagen wir 10 oder 20 tkm laufende Schäden auftreten..z.B. Kupplung oder Ventilschaftdichtung oder ZKD und dafür nehm ich meinen Händler dann in Gewährleistung weil innerhalb der Frist...
Wie "Erik" so schön schreibt..es ist eine Frage der Beweislage..und wenn im Kaufvertrag zum Motor/Getriebe/Elektrik nix steht bzw. dem Wagen ev. sogar ein überdurchschnittlicher Zustand im Gutachten beschieden wird, so kann man als Käufer doch erwarten dass er innerhalb der Gewährleistungsfrist auch die entsprechende km Leistung problemlos = Schadenslos runterspult..auch wenn das dann 50 tkm sind.Niemand kann in das Ersthand Kfz mit 99 tkm reinschauen. Mir persönlich ist das laufend gefahrere und gut gewartete Kfz lieber, weil kalkulierbarer. Bin dabei aber ziemlich einsam.Die meisten wollen den niederen abgelesenen km Stand und ignonieren die Tatsache daß Bauteile auch durchs Alter leiden und nicht nur durchs fahren.
Daher finde ich es in der Guppe immer wieder witzig schöne Fahrzeuge als Teileträger aufm Papier zu sehen, die dann im Zustand viel besser waren.
VG
TomPS:
Recht-Gerechtigkeit-Gericht-Urteil-Vergleich.
BGB - Würdigung eines Sachverhalt, der von den Parteien meist unterschiedlich gesehen wird.
Gerechtigkeit - für wen - Kläger oder Beklagten?
Gericht: Schiedstelle für Kläger und Beklagten.
Vergleich: Beliebt beim Richter, weil Klappe zu, geht nicht in nächste Instanz und Richter spart sich den Urteilstext.
Urteil: für engstirnige Parteien, immer noch auf die Vollumfängliche Gerechtigkeit hoffen.
Faktisch nix anders als ein Vergleich.
Und Diesen VERGLEICH meinte ich mit ..."das gibts bei Gericht"...
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