Volltreffer
Prosit 2009 - nur noch wenige Tage, dann verabschieden wir uns vom Jahr 2008.
Für einige Autofahrer könnte es am Neujahrstag aber schon ein böses
Erwachen geben, wenn Silvesterraketen und -knaller am parkenden
Fahrzeug Schäden angerichtet haben.
Wenn der Täter nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene
Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu
bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat
dieses Unglück auf keinen Fall. Ist der Täter bekannt oder hat er sich
reumütig gemeldet, so muss er für die Schäden aufkommen. Andernfalls
sollte der Schaden in jedem Fall vor dem Gang zur Versicherung bei der
Polizei angezeigt werden.
Vorbeugen
Gegen mögliche Schäden kann man bedingt vorsorgen: Man sollte sein Auto etwa
nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird.
Am besten ist natürlich die eigene Garage oder ein Unterstand. Wer
diese Möglichkeit nicht hat, sollte sich seinen Parkplatz eher abseits
der Straße oder im Hof suchen. So ist der Wagen weitest möglich auch
gegen alkoholisierte Vandalen geschützt. Entkommen diese unerkannt,
werden diese Schäden nur von der eigenen Vollkaskoversicherung bezahlt.
Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes ist bei Inanspruchnahme
obligatorisch.
Außerdem sollten Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern entweder
demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter
keine Knallkörper fangen können. Und ein sauberes Auto mit gewachstem
Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit - Feuerwerkskörper
gleiten leichter ab und Schmauchspuren können gegebenenfalls mit
Lackreiniger entfernt werden.
Vorsicht bei Cabrios
Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Bei ihnen zahlt die
Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion
hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabriodaches durch
glimmende Raketenreste deckt sie hingegen nicht ab. "Für einen
Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. Ansonsten
greift hier nur die Vollkaskoversicherung", sagen Rechtsexperten. (mid)
Quelle: AutoScout24