Das ist natürlich gut, wenn man da an der Quelle sitzt. Kannst du jedes Design zu einer Folie verarbeiten ? Auch anhand eines Bildes/Grafik ?
Audi 80 in "Polizeilook"
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Theoretisch schon.
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nice...mit suicidedoors
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servus!
Zwar kein Audi- aber so als Idee schonmal nicht schlecht...Gruß Thomas
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Das neue EU-Design ist doch so was von langweilig... habt doch mal ein bisschen Phantasie.
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Nachdem mein Folierer endlich für mich Zeit hatte, haben wir uns rangemacht und das Auto foliert. Es ist WAHNSINN, wie vorsichtig die umgebenen Autofahrer auf einmal fahren können!
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entscheidend ist auf jeden Fall, daß es dir gefällt. Meins isses nich.
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Ist ne blaue Lampe aufm Dach erlaubt?Für die Pozilei immer, ja, für den Normalbürger nur auf abgesperrtem Privatgelände.
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Beispiel:
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Schriftzug kommt früher oder später auch noch, weiß aber nicht genau was ich raufschreiben werde.
Blaulicht habe ich verbaut (oben in der Scheibe und im kühlergrill)
Man darf blaulicht aufs auto bauen, allerdings muss es auf der Straße abgedeckt sein. Zudem sollte man es eintragen lassen, da es nun doch sehr auffällt.
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Man darf blaulicht aufs auto bauen, allerdings muss es auf der Straße abgedeckt sein.Zudem sollte man es eintragen lassen, da es nun doch sehr auffällt.Sieht da die Exekutive im Falle einer Kontrolle genau so ? Die STVO macht hier keine wirklichen Zugeständnisse. Und wie willst du das abnehmen lassen ? Als Zusatzscheinwerfer oder als was ?
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Schriftzug kommt früher oder später auch noch, weiß aber nicht genau was ich raufschreiben werde.
Blaulicht habe ich verbaut (oben in der Scheibe und im kühlergrill)
Man darf blaulicht aufs auto bauen, allerdings muss es auf der Straße abgedeckt sein. Zudem sollte man es eintragen lassen, da es nun doch sehr auffällt.
Blaulicht auf Privatfahrzeugen ist nicht eintragungsfähig; ohne Wenn und Aber. Bei Inaugenscheinnahme der abgedeckten Lichtzeichensondersignalanlage werden die überprüfenden Beamten voraussetzen, dass selbige funktionsfähig ist, dein Part ist dann, das Gegenteil zu beweisen - also besser eine mechanische UND elektrische Trennung vorsehen. Sollten die Leuchtmittel/ LED's dann doch merkwürdigerweise die Arbeit aufnehmen, hast du schlagartig ein paar sehr interessierte Freunde mehr. Übrigens: die Abnahme bzw. Zulassung geschieht über die aaS und die Zulassungsstelle bzw. Kreisverwaltung/ Regierungspräsidium, diese regeln dann auch die Aufhebung der Zulassung bei Zuwiderhandlung. Die Polizei ist nur für die Überprüfung der Vorgaben zuständig, im Rahmen ihrer Amtsgewalt kann dein Fahrzeug im Verdachtsfall an Ort und Stelle stillgelegt werden; egal, was die Papiere sagen. Das gilt für alle Eintragungen. Ich befasse mich seit 15 Jahren mit diesem Thema; grob gesagt steht man mit einem ehemaligen Einsatzfahrzeug ( gilt auch für Fakes ) immer ein wenig ausserhalb der Legalität. -
Also originäre ehemalige Einsatzfahrzeuge können unter bestimmten Umständen wieder in voll funktionfähigen Zustand gebracht werden, zB wenn sie als Oldtimer zugelassen werden. Hier in der Gegend fahren 1 oder 2 ehemalige BFW-Hanomags oder Magirus aus den 60ern herum, alles voll einsatzfähig, auch die Sondersignalanlage. Auch alte VP-Streifenwagen aus den 70ern habe ich schon gesehen, an denen alles funktioniert. Aber bei "normalen" Privatautos muss man da höllisch aufpassen, die besonderen Mützen mögen hier keine "Konkurrenz". Wenn man so was bauen will, dann die Funzeln in Orange oder Rot machen, das gibt dann einen Mängelschein, wegen was auch immer, aber der Mist mit der Amtsanmaßung bleibt außen vor.
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Selbst wenn dich jemand erwischt, das kostet 20 euro strafe und ist sogar billiger als keine Warnweste mit zu haben.
Weshalb auch immer. .... -
Mit 20 € kommst hier nicht davon:
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. - http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html
Und so eine Strafanzeige bekommst du, wenn du halt Polizei spielen willst im öffentlichen Verkehr.
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Im Bußgeld Katalog stehts mit 20 euro drin.
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so lang du nur aus Spaß mal das Blaulicht blinken lässt is es nur mit Bußgeld zu verfolgen
wenn du jetzt jemand mit so einen Spaß zum anhalten zwingst usw. dann ist es eine Amtsanmaßung
und das mit dem 20€ stimmt!
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so lang du nur aus Spaß mal das Blaulicht blinken lässt is es nur mit Bußgeld zu verfolgen
wenn du jetzt jemand mit so einen Spaß zum anhalten zwingst usw. dann ist es eine Amtsanmaßung
und das mit dem 20€ stimmt!
genau so ist es
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so lang du nur aus Spaß mal das Blaulicht blinken lässt is es nur mit Bußgeld zu verfolgenDa diese aber gem. STVO immer nur an Fzgen der sog. BOS zulässig ist und verbaut werden darf, ist bereits diesem Falle der oben genannte Straftatbestand erfüllt. Selbst gelbe/orange Leuchten bedürfen hierzulande einer Genehmigung, zB für Abschlepper. Da man sich hiermit aber kein Sonder-/Wegerecht erzwingen kann, bleibt da wenigstens das STGB außen vor. Probiert es aus, die Exekutive und dann die Justiz werden euch das schon erklären.
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