Problem mit Händler, bitte um Hilfe

  • Hallo
    Leute, ich habe vor bereits 4 Wochen bei einem Tuning und Kfz Laden in
    35638 Leun einen Satz Brock B1 gekauft. Seitdem bekomme ich keine
    Antwort mehr, hatte ihn nur einmal ans Telefon bekommen wo er meinte er
    hat viel zutun und schickt die Felgen Anfang nächster Woche los. Was
    letzte Woche war.


    Bevor ich jetzt Anwalt und Polizei einschalte
    wollte ich mal fragen ob da jemand in der Nähe wohnt und mal rumfahren
    kann. Natürlich nicht unentgeltlich.
    Hatte mal heute einen Kumpel gefragt ob er den mal anschreibt und fragt wegen Teile, kam prompt eine Antwort.
    Um folgenden Inhaber handelt es sich:
    http://kleinanzeigen.ebay.de/a…-teile/286158691-223-4842

  • Ruf ihn doch mal mit ner andern oder unterdrückten Nummer an. Kleinanzeigen is halt immer recht risikoreich. Hab auch bei so nem Kunden über kleinanzeigen teile geordert. Hat fast nen Monat gedauert bis er mal Bilder von dem Zeug hatte. Bin gespannt ob ich für die 100€ auch was bekomm. Wenn nicht, dann fahr ich persönlich vorbei und verbieg ihm sein Fressgestell.

  • Das Anrufen kannst du dir sparen. Wenn du eine genaue Anschrift hast, dann mach das schriftlich ansonsten per E-Mail. Setze ihm eine 14-tägige Frist, wenn er nicht drauf reagiert einen weiteren Brief mit einer weiteren Woche und der Androhung von rechtlichen Schritten. Wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt Anzeige wegen Betrug stellen. Hebe jeglichen Schriftwechsel auf, schreib dir auf wann du mit ihm telefonierst hast etc. Umso mehr du solche Unterlagen bei der Polizei einreichen kannst, desto besser.

  • Auf Anrufe hat er heute nicht reagiert auch nicht mit unterdrückter Nummer. Habe den ne SMS geschrieben das ich bis Freitag die Ware haben möchte ansonsten weitere Schritte einleiten werde... Hinfahren ist doof weil fast 500km entfernt, deswegen ja meine Frage ob jemand in der Nähe wohnt.

  • Sorry, aber das ist in meinen Augen kein fairer Zug.
    Das der Händler nicht in die Pötte kommt ist inakzeptabel - Okay. Da setzt man dann aber erstmal Schriftlich eine Frist. Verstreicht diese kann man immer noch weitere Schritte gehen.
    Eine Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden. Selbst wenn der Händler jetzt mal seinen Teil erfüllt. Die Folgen daraus (sein Ruf) können weitreichender sein als es dir und ihm lieb ist. Ich denke das es so eher die Fronten verhärtet als klärt.

  • Eine Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden


    ist das neu? denn ich dacht schon das eine anzeige zurückgezogen werden kann. hatte mal eine anzeige wegen sachbeschädigung, um die jahrtausendwende rum. ich habe mich dann in anwesenheit der polizei mit der geschädigten (es ging um einen zaun) geeinigt das ich die sache in ordnung bringe und sie hat ihre anzeige zurückgezogen.

  • Zitat

    Letzt­lich wer­den alle Behör­den, die bis zur Anklage am Straf­ver­fah­ren betei­ligt sind, grund­sätz­lich (grds.) für die Staats­an­walt­schaft tätig. Und diese “hat” nun nach § 160 Absatz (Abs.) 1 StPO den Sach­ver­halt zu erfor­schen, um ent­schei­den zu kön­nen, ob öffent­li­che Klage (also die Anklage) erho­ben wer­den soll.


    Hier ist zunächst der Wille des Anzei­gen­den oder auch des Ver­letz­ten egal. Die Behörde muss von sich aus tätig wer­den und bleiben.


    war schon immer so, zumindest lt. gesetz

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