Unfall und Ersatzteil Ersatzlos entfallen

  • Gute Morgen, ,


    Hier mal ein fiktiver Sachverhalt auf den ich keine Antwort gefunden habe:


    Also angenommen bei einem Auffahrunfall werden bei meiner B4 Limo die schwarzen Hella Rückleuchten beschädigt, sagen wir mal alle 4 Teile.


    Wie verhält es sich nun mit dem Kostenvoranschlag und Reparatur?


    Da diese Rückleuchten Ersatzlos entfallen sind gibt es weder einen Preis der angegeben werden kann noch die Möglichkeit diese zu Ersetzen.
    Für mich ein Totalschaden :D
    Nein mal spass bei Seite,
    wie würde man in diesem fall die beschadigten Teile berechnen?
    mfg

  • Vorab muss man feststellen um welchen Unfall bzw. Schadensfall es handelt - Eigenverschulden und/oder Fremdverschulden mit evtl. eigenen Anteil.
    Sprich: Gegnerische Haftpflicht, eigene Teil- oder Vollkasko mit teilweiser Aufzahlung.



    Die Versicherung hat den Schaden in diesen Fällen (gegn. Haftpflicht, Kasko) wieder herzustellen.



    In der Praxis sieht es bei einem Laien in der Regel so aus:
    er fährt mit dem zerstörten Fahrzeug zum Händler/Reparaturbetrieb. Dort wird festgestellt, dass die Sonderleuchten nicht mehr lieferbar sind,
    dem Kunden/Unfallgeschädigten wird das berichtet oder auch nicht,
    und die zerstörten Leuchten werden mit neuen Standardleuchten repariert und die Versicherung übernimmt diese Kosten.
    Da niemand von den Beteiligten -weder der Laie als Besitzer, noch der normale Reparaturbetrieb, noch die Versicherung-
    den eigentlichen Wert dieser Leuchten weiß, hat das in ca. 60-80% der Schadenfälle keine Auswirkungen.
    Der entfallene "Sonderkram" wird einfach mit Standard ersetzt. Es wird dadurch auch kein Ausgleich o.ä. gezahlt. **



    Für denjenigen, der die Brisanz kennt und weiß, der sendet der gegn. Versicherung oder der eigenen Kasko eine Reihe von z.B. ebay-Angeboten oder Angebote von Spezialisten zu,
    inkl. der Aussage von Audi/VAG, dass die verbauten Rückleuchten nicht mehr lieferbar sind.
    Üblicherweise bekommt man bei solchen geringen Werten dann entweder eine Pauschale ausgezahlt oder den Betrag des günstigsten vorgelegten Angebotes lt. eBay, Spezialisten etc.,


    *Nur in recht seltenen Fällen verweigert die gegn. Versicherung, eigene Kasko dieses vorgehen. Dann kann man sich auf einen Vergleich einigen (was dann in der Regel neue Basis-Leuchten + 100 EUR Vergleich bedeutet) oder man kann dann auch den Klageweg anstreben ... wobei ich persönlich bei geringen Werten dass bleiben lassen würde.*


    Etwas schwerwiegender wird es bei wirklich speziellen Tunings oder Komplettumbauten etc. (ABT, Hohenester, Bergmeister)


    ... - vor allem wenn bei solchen Unfällen z.B. ein 20.000 EUR-Turbomotor, ein verstärktes Getriebe oder ein originaler 2,5 Liter 20V-Motor etc. verbaut wurde,
    dass den Wagen vom Wert in eine Ganz andere Liga als ein Basisfahrzeug versetzt (hat). ...


    Wobei wir schon beim eigentlichen Hauptproblem wären: der wirtschaftliche Totalschaden. Angenommen man hat einen praktisch wertlosen Audi 80,
    mit sehr vielen ´Upgrades´: Kamei-Stoßstangen, Treser, Bolero, ...
    und kommt in einen ungeschickten Unfall,
    dann kann es sehr schnell passieren, dass man einen wirtschaftlichen Totalschaden hat: Versicherungswert des PKW 2.000 EUR - Schaden *durch den vom Besitzer vorgezeigten Sonderkram*: 2.300 EUR
    = wirtschaftlicher Totalschaden: man bekommt kaum mehr, als derjenige, dem das Malheur mit einem absoluten Basisfahrzeug passiert ist.



    -



    ** mir fällt eine unterhaltsame Off-Topic-Geschichte dazu ein: in den USA wurde vor ... -ich glaube es war 2013 und an der Ostküste- in einem Bundesstaat eine große Waffensammlung von privater Haushalte gestartet. Durch den massiven Schusswaffenbestand der USA liegt da auch sehr viel defektes, unbrauchbares, unbeliebtes, vererbtes, veraltetes an Schusswaffen rum, was nur allzu gerne im Sperrmüll oder der Mülltonne landet und von dort nicht selten auf die schiefe Bahn gerät.
    Um das zu umgehen, startete die Polizei zusammen mit den Ämtern eine große "Waffensammel-Aktion" für nicht mehr benötigtes Schießzeug.
    Zumindest wurde in einer Polizeistelle zur Zerstörung und Verschrottung anonym eine vermeintliche "Kalaschnikow" abgegeben. Bis ein Polizist kurz vor der Verschrottung erkannte, dass das keine AK ist,
    sondern ein nicht markiertes altes -im Bestzustand befindliches- Sturmgewehr 44. Ein Kriegsmitbringsel eines amerikanischen Soldaten aus dem 2. Weltkrieg. Ohne Nachbeschuss, vollkommen Original. Derzeitiger Sammlerwert ca. 70.000 USD/$.
    Das StG wurde dann auch gewinnbringend auktioniert.


    PS: ... ich will mir gar nicht vorstellen, was überhaupt an Werten Jahr für Jahr im Haus- und Sperrmüll weggeworfen wird :D

  • OT: der allergrößte Teil dieser erhaltenen Gewehre stammen aus Jugoslawien, DDR, CSSR, Syrien, Ungarn, wohin sie nach Kriegsende von Frankreich und der UdSSR als Kriegsbeute verkauft wurden. Entsprechend sind die Waffen in der Regel auch gestempelt.
    Kurz: Original Gewehre ohne entsprechende Markierungen sind selten.


    Ich finde leider die Auktion nicht mehr aber den ersten Artikel als die Waffe aufgetaucht ist:
    http://www.nydailynews.com/new…e-found-article-1.1216973

  • Wobei wir schon beim eigentlichen Hauptproblem wären: der wirtschaftliche Totalschaden. Angenommen man hat einen praktisch wertlosen Audi 80,
    mit sehr vielen ´Upgrades´: Kamei-Stoßstangen, Treser, Bolero, ...
    und kommt in einen ungeschickten Unfall,
    dann kann es sehr schnell passieren, dass man einen wirtschaftlichen Totalschaden hat: Versicherungswert des PKW 2.000 EUR - Schaden *durch den vom Besitzer vorgezeigten Sonderkram*: 2.300 EUR
    = wirtschaftlicher Totalschaden: man bekommt kaum mehr, als derjenige, dem das Malheur mit einem absoluten Basisfahrzeug passiert ist.


    Abhilfe schafft dabei dann doch aber ein Wertgutachten, richtig? ?(

  • Nicht bei einem Haftpflichtschaden - hier wird rein nach der normalen Schwacke- oder Classic-Data-Liste
    bzw. falls das Fahrzeug bei beiden nicht gelistet ist:
    nach dem ´üblichen Marktpreis´ (lt. Mobile, Autoscout, Kleinanzeigen etc.)


    berechnet bzw. vom Gutachter geschätzt.



    Das Fahrzeugbezogene Wertgutachten wird zwar meist auch beim Haftpflichtschaden (leicht) berücksichtigt


    *Beispiel: wenn man bei seinem Audi V8 im Bestzustand zwei Jahre davor 8.000 EUR an Reparaturen und Restaurationen reingerichtet hat und ein entsprechendes Wertgutachten wohlwollend ausfällt,
    dann wird beim Totalschaden vielleicht 40% besser gewertet als der 08/15 Audi V8 aus Mobile.de*


    aber die gegnerische Versicherung ist in keinem Fall an das Wertgutachten gebunden.




    - übrigens auch nicht die eigene Kaskoversicherung: außer man macht anhand des Wertgutachtens einen entsprechenden Tarif aus,
    der sich aufgrund des Wertgutachtens berechnet (kostet dann meistens auch mehr als die 08/15-Kasko). Selbst bei Oldtimerversicherungen die sich anhand des Wertgutachtens berechnen, heißt es noch lange nicht, dass sie danach im Schadenfall auszahlen. Sehr oft findet man auch hier im Kleingedruckten, dass das Wertgutachten alleine als Berechnungsgrundlage dient,
    im Schadenfall aber nach den 08/15-Listen abgerechnet wird.


    Z.B. Fahrzeugwertgutachten des eigenen Audi S2 = 20.000 EUR. -> Jene werden aber nur zur Risikoberechnung genommen (gepflegt, restauriert, Garagenwagen ...)
    Classic-Data-Wert = z.B. 12.500 EUR
    Wenn ein Schadenfall eintritt = ... werden die 12.500 EUR genommen ;)


    Ich würde immer jedem empfehlen die Verträge zu lesen und falls man etwas nicht versteht, diese überprüfen zu lassen. Es fallen regelmäßig auch Oldie-Besitzer dadurch auf die Schnauze, weil sie unterversichert sind.




    Man kann natürlich immer noch eines drauf setzen: bei hochpreisigen Fahrzeugen gibt es Spezialversicherungen bis hin zum kompletten Wiederaufbau.
    Also z.B. wenn einem der Bugatti Royale abfackelt, dann wird er einem komplett neu aufgebaut usw.




    Zusammengefasst hilft aber ein aktuelles Wertgutachten aber immer beim Schadenfall (bei einem Liebhaberfahrzeug): man bekommt immer etwas mehr, als wenn man keines hat,
    und nur noch das zerstörte Wrack und eine Handvoll Bilder davon vorhanden sind.


    Aber der Rückschluss, das anhand dieses Gutachtens dann abgerechnet wird, ist meistens nicht der Fall (außer man hat im Kaskofall eine entsprechende Police wo exakt das drinnen steht).

  • Danke für die Hilfreichen antworten.


    Traurig das Versicherungen da so vorgehen. ich mein solche teile haben ja immer hin schon sammlerwert teilweise.


    Ich glaube ich lass mein AHK noch bis zum ende des winters dran :)
    Bisschen vorbeugen kann ja nicht schaden :)


    Gleich noch ne frage hinterher bekommt man iwo noch die kleinen reflektoren für die Stoßstange?
    Wollte probleme mit der Rennleitung vermeiden :)


    In diesem sinne, schönes Wochenende.

  • Kann das wirklich so sein? MAn würde dem Unfallgegner einen viel höheren Schaden erzeugen und er würde dafür je nach Investition ins "Tuning" nicht annähernd entschädigt.
    Wäre ja der Freischein für Neider. Man kann seltene Teile beschädigen und müsste dann nur den 0815 Teile Preis zahlen :)


    Wenn man daheim besondere Gegenstände hat und die werden von dritter Person beschädigt, zahlt dort die Haftpflicht des Zerstörers ja auch (sofern nicht durch bestimmte Begebenheiten der Versicherungsschutz nicht wirksam werden muss).


    Was ist dann, wenn z.B. bei dem Auffahrunfall etwas besonders im Kofferraum kaputt geht, weil man z.B. gerade am Umziehen ist und das 1k € Teure Porzellangeschirr aus Erbschaft im Kofferraum hatte, das durch den Unfallverursacher pullverisiert wurde? Da zahlt die Versicherung doch auch? Also dann müsste man sagen, die Rückleuchten lagen im Kofferraum :D

    Audi 80 1.8S Typ89 90PS MKB: PM
    17Zoll Musketier | Supersport ESD | KW40/40 | BeckerGPS+Pioneer, 2Subs,2Amp, DSP
    Audi S4 Avant 2.2T C4 230PS MKB: AAN
    17Zoll RH | Eibach 35/30 | Kenwood, 6ch Amp, 2 Subs
    Audi TT 1.8T 8N 180PS MKB: AJQ
    18Zoll RH | Eibach/Bilstein | VR6 Front | Remus ESD | Kenwood, Bose
    Audi A6 2.0T C7 252PS

    Moderator
    Moderation für:
    "Scene Exclusiv"

    Einmal editiert, zuletzt von PhysX@Rothaus ()

  • Z.B. Fahrzeugwertgutachten des eigenen Audi S2 = 20.000 EUR. -> Jene werden aber nur zur Risikoberechnung genommen (gepflegt, restauriert, Garagenwagen ...)
    Classic-Data-Wert = z.B. 12.500 EUR
    Wenn ein Schadenfall eintritt = ... werden die 12.500 EUR genommen ;)


    Und deswegen steht meiner nur in der Garage, zum Heulen.....

  • Kann das wirklich so sein? MAn würde dem Unfallgegner einen viel höheren Schaden erzeugen und er würde dafür je nach Investition ins "Tuning" nicht annähernd entschädigt.
    Wäre ja der Freischein für Neider. Man kann seltene Teile beschädigen und müsste dann nur den 0815 Teile Preis zahlen :)


    Wenn man daheim besondere Gegenstände hat und die werden von dritter Person beschädigt, zahlt dort die Haftpflicht des Zerstörers ja auch (sofern nicht durch bestimmte Begebenheiten der Versicherungsschutz nicht wirksam werden muss).


    Was ist dann, wenn z.B. bei dem Auffahrunfall etwas besonders im Kofferraum kaputt geht, weil man z.B. gerade am Umziehen ist und das 1k € Teure Porzellangeschirr aus Erbschaft im Kofferraum hatte, das durch den Unfallverursacher pullverisiert wurde? Da zahlt die Versicherung doch auch? Also dann müsste man sagen, die Rückleuchten lagen im Kofferraum :D


    Pirvat-Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht sind strikt getrennt. Weder das eine, noch das andere darf ineinander greifen.
    Kurzum: nicht zum Fahrzeug gehörende Inhalte werden nicht von der Kfz-Haftpflicht übernommen -
    genauso wenig wie eine Privathaftpflicht irgendetwas übernimmt, was mit den Fahrzeugen zu tun hat.


    Will man den Autoinhalt bzw. die Ladung versichern, muss man die entsprechende Versicherung abschließen. Ausnahmen gibt es lediglich beim Diebstahl. Vor allem bei der Hausratversicherung aber auch kulanterweise übernimmt die Teilkasko öfter Teile, die nicht direkt zum Auto gehören (Handy mit Navi-Funktion, Tablet und Notebooks etc.).


    -> Bitte hier immer die AGBs studieren und falls man etwas nicht versteht, immer nachfragen. Ich reagiere immer fassungslos, wenn Leute (gefühlt 99,99% der Bevölkerung) irgendwelche Verträge unterschreiben und die AGBs nicht durchlesen (angefangen vom sog. "Handyvertrag" bis hin zu notariellen Verträgen á la Immobilienkäufen, Eheverträgen, Erbschaften usw.). Ein Vertrag ist eine Selbstverpflichtung - das scheinen viele nicht zu verstehen. Wie ich schon oben einmal geschrieben habe, nicht wenige sind unterversichert - einige überversichert aber die allerwenigsten (mein Gefühl) richtig versichert, was sich irgendwie immer erst rausstellt, wenn das Kind im Brunnen ersoffen ist.


    -


    Es geht rein um den wirtschaftlichen Totalschaden - hier hat man einfach Pech, wenn das Basisfahrzeug keinen nennenswerten Wert aufweist. Z.B. kann man an einen Porsche 993 Turbo auch 50.000 EUR-Felgen fahren - ein gut erhaltenes Fahrzeug hat derzeit einen Fahrzeugwert von rund 150.000 EUR (Liste), da kann schon extrem viel kaputt gehen, bis da ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht.
    Ein "Ferrari" Dino 246 GT könnte schon fast abbrennen (Liste derzeit um die 320.000 EUR) -
    kurzum, wer mit sehr teurem Tuning rumfährt (ab 15tsd EUR), sollte sich überlegen den Wagen richtig zu versichern - und das ist dann nicht mehr die 08/15-Teil- und Vollkasko die auf dem regulären, ungetunten Fahrzeug basiert und sich davon berechnet.


    Man muss bei dem jeweiligen Tarif davon ausgehen, dass sie jedes dieser Fahrzeuge einschließt. Von der Rest-TÜV-Gurke, für die kaum noch jemand 200 EUR geben würde, bis zum Superzuckerl, das noch nie einen Regentropfen gesehen hat. Davon wird der Schnitt genommen und auch berechnet. Gut für denjenigen, der eine Fehlfarbe hat oder bei dem sich ein teurer Defekt bereits ankündigt* - schlecht für denjenigen, der eine Top-Farbe und/oder einen Top-Zustand hat.


    * nur mal angenommen, der Motorblock hat einen Riss und man wird auf dem Weg zum Schlachter/Kiesplatzhändler nochmal kurz ´abgeschossen´ - und bekommt statt 180,- EUR vom Kiesplatzhändler/Verschrotter auf einmal 1.500,- EUR von der gegn. Versicherung.

  • Es geht aber auch noch um etwas anderes. Wenn jemand sein Gerät durch Tuning etc. aufwertet, aber die Versicherung weiß nix davon, dann gibts da auch nichts extra.


    Und noch ein Aspekt: das Eigenrisiko ist immer mit im Spiel. Es wird nicht gelingen alles auf die Versicherung abzuwälzen. Auch wenn man es gern so hätte.

    B4 Limo 2,8 Quattro - der Bolide ist verkauft
    B4 TDi 1,9 Chiptuned - Winterfräse und Alltagshure
    Cabrio NG vulkanschwarz - Schönling auf 18"
    Audi A4 B5 2,5 TDi Quattro - fast Vollausstattung

  • Dies mag zwar auf die eigene Kaskoversicherung zutreffen, hier geht es aber um Fremdverschulden. Ich hab das ganze auch schon mal durch. Steinschlag ausserhalb des Sichtbereiches auf der Windschutzscheibe, wobei der "Steinschlag" durch ein faustgroßes Stück WC-Schüssel verursacht wurde, das zuerst auf die Motorhaube und dann gegen die Windschutzscheibe schlug. Die gegnerische Versicherung wollte die Windschutzscheibe erst auch nicht ersetzern, sondern nur reparieren, da nicht im Sichtbereich. Sie mussten trotzdem die komplette Scheibe bezahlen, da der Schaden trotz der Reparatur zu sehen gewesen wäre.


    Also. Der Unfallgegner hat aus eigenverschulden etwas an deinem Auto kaputt gemacht, daher muss dieser Schaden auch wieder so repariert werden, dass dein Fahrzeug technisch und optisch wie vor dem Unfall dasteht. Problematisch wird es, wenn die Reparaturkosten den Wagenwert übersteigen. Wirtschaftlicher Totalschaden. Hier hilft ein Wertgutachten in jeden Fall weiter, auch wenn sich die gegnerische Versicherung nicht nach diesen Gutachten richten müssen und meist ein eigenes erstellen. Bei einem Streitfall vor Gericht hat man aber bessere Karten sein Geld zu bekommen. Hier wird dann normalerweise ein von Gericht bestellter Gutachter ein weiteres Gutachten erstellen. Man trifft sich dann meist irgendwo in der Mitte. Meistens lassen sich die Versicherungen aber erst gar nicht soweit kommen und handeln vorher schonmal ein Vergleich aus.
    Bei genannten Hella-Leuchten wird der Wiederbeschaffungswert der Leuchten herran gezogen, auch wenn es die Leuchten nicht mehr im Handel gibt. Auch Gutachter gucken sich die Preise von solchen Teilen bei E-Bay usw. an. Und wenn der Durchschnittspreis von solchen Leuchten bei 450,-€ liegen, ist es ebend der Wiederbeschaffungswert und wird im Unfallgutachten so eingetragen.

  • Pirvat-Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht sind strikt getrennt. Weder das eine, noch das andere darf ineinander greifen.
    Kurzum: nicht zum Fahrzeug gehörende Inhalte werden nicht von der Kfz-Haftpflicht übernommen -
    genauso wenig wie eine Privathaftpflicht irgendetwas übernimmt, was mit den Fahrzeugen zu tun hat.


    Scheint auch hier Ausnahmen zu geben. Liegt denke auch am Sachbearbeiter der, Kraft seiner Wassersuppe, über den Fall entscheidet.
    Auf jeden Fall hat eine Privathaftpflichtversicherung einen durch meine/n BeifahrerIn verursachten Schaden an meinem Fahrzeug bezuschusst. Waren ca. 50% vom Angebot der Werkstatt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!