Petition gegen Änderung am Kurzzeitkennzeichen ab 2015

  • Spiegel Online ist nicht schlecht ... da könnten jetzt noch ein paar Medien aufspringen. Spiegel Online ist bei solchen ´unwichtigen´ Sachen derzeit so etwas wie die Benchmark, also das, was es auf Seite 7 schafft (= "National - Unwichtig"). Eben die günstige Alternative zu dpa, AFP etc. Sprich die Lückenfüller in Magazinen und Tageszeitungen.


    Die Petition entwickelt sich eigentlich recht gut. Also 20tsd Unterschriften werden bereits wahrgenommen.
    Eine direkte Wirkung entfaltet so etwas sowieso nicht - sowas dient nur zur Aufmerksamkeit erreichen,


    das Ganze ist ja "nur" ein locker genommener Gesetzesentwurf von einer Arbeitsgemeinschaft,
    so etwas entscheiden zwanzig Leute ...
    kommt zu viel Gegenwind, wird nachgebessert - kommt keiner, wird es ohne Änderungen übernommen.
    Die Entscheider solcher Sachen sind selten unmittelbar davon betroffen (bzw. darf auch gar nicht sonderlich davon betroffen sein, ansonsten bekommt die Sache ein gewisses ´Geschmäckle´ - Stichwort Lobby).


    Kurzum, wenn es sich weiter so positiv entwickelt,
    und dadurch dass man selbst meint, dass es Einbrüche bei den Zulassungsstellen gibt,
    könnte sich der Vorschlag schon noch so entwickeln, dass es nur beim benennen des Fahrzeuges bleibt,
    und die "TÜV"-Vorgabe entfällt


    Wobei die Überwachungsorganisationen wahrscheinlich stark darauf hinwirken,
    das gerade dass nicht eintritt.

  • Hallo,


    es sind tiefgreifende Änderungen an der Regelung für Kurzzeitkennzeichen angekündigt, welche dieses de facto ad absurdum führen.
    Man erhält es demnach nur noch nach Vorlage der Papiere des Fahrzeuges an dem das Kennzeichen verwendet werden soll
    Zudem muss das Fahrzeug über eine gültige HU verfügen!!!
    Was das für Auswirkungen hat kann sich wohl jeder hier ausmalen.


    Kommentar von Autopapst Andreas Keßler


    Petition gegen diesen Unfug:


    https://www.openpetition.de/pe…eiterhin-ohne-tuev-und-au


    Bitte auch die Werbetrommel rühren.

  • Das stimmt nicht.


    Bei 120.000 Unterschriften geht das ganze von der freien Internetplattform openpetition.de aus direkt an die betreffende Stelle,
    ohne ein zutun des Initiators.


    Wenn die Beteiligung darunter liegt, bekommt der Petitionseröffner auf Wunsch die Unterschriften und kann sie selbst an der betreffenden Stelle einbringen.
    Es stehen inzwischen einige relativ starke Gemeinschaften dahinter, die sich darum kümmern, dass es dazu auch kommt - z.B. die NVG (Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft).


    Über Erfolg oder Nichterfolg entscheidet es übrigens so und so nicht.



    Sinn macht die Sache aber, da diese Änderung im kleinen, geheimen und nebenher durchgewunken wurde,
    selbst Mitglieder und Ausschüsse die direkt davon betroffen sind, wie Carsten Müller (MdB) -Vorsitzender des Parlamentskreises „Automobiles Kulturgut“- wurden erst durch die Petition auf die Änderung aufmerksam ...



    Problem ist halt, dass man keinen größeren Auto-Lobby-Club mit ins Boot holen kann - die meisten sind dort für die Änderung (z.B. der ADAC) oder sind nicht bereit eine Position zu beziehen. Dafür sind aber inzwischen einige Medien darauf Aufmerksam geworden - z.B. die Oldtimer Markt/Oldtimer Praxis und nicht zuletzt das Spiegel Online-Portal. Auch einige Zeitungen haben inzwischen darüber berichtet.



    Es wäre sehr sinnvoll, wenn sich jeder hier einsetzen würde - zumindest bei den eigenen Freunden/Verwandten hausieren gehen für Unterschriften. Auch ein Brief an seinen MdB wäre nicht schlecht ...


    Dann falls die Änderung so 1:1 durchkommt, wird es ein weiteres massives aussterben von Teileträgern und Rest-TÜV-Fahrzeugen geben.
    Nach einer kurzen Phase von sehr billigen Fahrzeugen, wird wieder sehr sehr viel in den Schrott wandern - also ein ähnliches Phänomen wie vor fünf Jahren bei der Abwrackprämie entstehen.
    Danach werden die Typ89-Fahrer ähnlich belämmert bei Ersatzteile-Suche dastehen wie jetzt die B2-Fahrer ... und die B4-Fans werden dann kurze Zeit später ebenfalls davon betroffen sein.

  • Zitat

    Nach einer kurzen Phase von sehr billigen Fahrzeugen, wird wieder sehr sehr viel in den Schrott wandern - also ein ähnliches Phänomen wie vor fünf Jahren bei der Abwrackprämie entstehen.
    Danach werden die Typ89-Fahrer ähnlich belämmert bei Ersatzteile-Suche dastehen wie jetzt die B2-Fahrer ... und die B4-Fans werden dann kurze Zeit später ebenfalls davon betroffen sein.


    Ist doch jetzt schon sauschwer was brauchbares zu finden, vor allem wenns ned um ranzige ABT/PM Teile geht.

  • Es gibt mehr Formen als Diktatur und Demokratie ...


    ... z.B. die Plutokratie


    und wenn man dann so sieht, wer alles hinter solcher Änderungen steht und wer es bewirkt, dass sie klammheimlich durchgesetzt werden ...
    (könnte ja wieder die ein oder andere Neuwagenfinanzierung dabei rausschauen, wenn man solche Kennzeichen zur Sinnlosigkeit verdonnert.)


    Gerade bei diesen Ausschüssen, wo zwanzig Leute in irgendwelchen Arbeitsgemeinschaften Vorschläge einbringen,
    und diese Vorschläge von sechzehn Leuten = der Ausschuss, durchgewunken werden ...


    Über solche Gesetzesänderungen bestimmen dann sechsunddreißig Personen ... in Zahlen: 36 Leute.
    Demokratisch? Ja ... kommt halt auf den eigenen Standpunkt bzw. der eigenen Sinnstiftung an ...

  • Du darfst aber ein Auto, welches keinen TÜV hat, auch nicht zum TÜV fahren mit den KzKz.


    Warum nicht?


    Zitat

    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

  • Sam


    in Deinem Absatz geht es ausschließlich um eine Fahrt mit abgestempelten Kennzeichen - das hat nichts mit dem Kurzzeitkennzeichen an sich zu tun.


    ----


    Die Änderungen sind:


    - das Kurzzeitkennzeichen darf nur noch an nicht zugelassenen Fahrzeugen für Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
    Also der Passus Prüfungsfahrt entfällt.


    Eine Probefahrt ist per Definition eine Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern.


    Eine Überführungsfahrt ist per Definition eine Fahrt zur Verbringung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort, vor allem von der Herstellungs- zur Verkaufsstätte, bei Eigentumswechsel oder der Veränderung des Einstellortes sowie Fahrt zum Zwecke des Abschleppens eines Kfz (vgl. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    Die dann entfallene Prüfungsfahrt ist per Definition eine Fahrt zur Feststellung der Fahreigenschaften und/oder der Bau- und Betriebsart des Kraftfahrzeuges (§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    Man sollte also bei einer Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen den richtigen Satz auswendig lernen, was man gerade mit dem Kennzeichen anstellt.



    Voraussetzungen für die Zuteilung:
    - wie bisher: Vorlage einer Versicherungsbestätigung


    - die bereits schon von einigen Zulassungsstellen in die Praxis umgesetzte Eintragung der geforderten Daten durch die Zulassungsstelle. Die Daten können also nicht mehr vor Ort individuell eingetragen werden.


    - und: Für das Fahrzeug ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.


    Ist das Fahrzeug nicht mangelfrei, dürfen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle und zurück auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft wird.
    Diese Fahrten dürfen im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden
    .


    Wie der zweite Passus behandelt wird und wie das kenntlich gemacht wird, dass mit dem Fahrzeug ohne TÜV nur diese Fahrten gemacht werden (dürften) ... das wird spannend. Gerade auch, wie man vorab fest stellt, ob das Fahrzeug verkehrsunsicher ist ...
    rechtsdeutsch heißt das nämlich jetzt so: mit Anhänger o.ä. zur Prüfstelle und nachweisen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und im Anschluss bekommt man das KZK und kann dann eingeschränkt damit zur Werkstatt und zum TÜV ...
    an dem zweiten Passus wird noch gearbeitet. Die Änderung bzw. der Unfug soll am 01.04.2015 in Kraft treten.


    Weitere Änderungen:


    -Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Diese Fahrten sind zulässig bis zur
    nächsten Begutachtungsstelle in dem Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk.


    Die einzige positive Änderung:
    - zuständige Behörde: Der Antrag ist bei der Zulassungsstelle des Wohnorts oder bei der Zulassungsstelle des Fahrzeugstandortes zu stellen.


    Stand: Oktober 2014, Quelle ADAC - der wie von mir schon geschrieben, diesen Unsinn mit unterstützt. Was mich aber inzwischen nicht verwundert.



    Der gesamte Kram wird weiterhin das Kennzeichen zusätzlich massiv verteuern - man geht inzwischen von einer Verdoppelung der Kosten aus
    zusätzlich mit einem Einbruch der Zuteilungen um ca. ein Viertel bis ein Drittel ...
    Kurzum: das wird empfindlich teurer werden. Wahrscheinlich werden die Verluste weiterhin auch auf andere Zulassungskosten (Wunschkennzeichen etc) abgewickelt werden.
    Von einem gewissen organisatorischen Chaos wegen den Kzk-Fahrten mit/ohne TÜV gar nicht erst zu sprechen ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!