• Hi, es ist so: Tag der ersten Zulassung ist richtig. 30Jahre muss das Fahrzeug sein. Das H-Kennzeichen kostet 191,73€ Steuer im Jahr. Hier gibt es kein Saisonkennzeichen. Fakt ist: hat man Euro 2 im Fahrzeug (KLR) so ist die Steuer wesentlich niedriger (ca. 135€/Jahr bei einem 1,8S /90PS). Wenn man Euro 1 hat ist es natürlich günstiger. Einbau eines Kaltlaufreglers kostet ungefähr 200€. Es ist also eine Rechensache H-Kennzeichen oder KLR. Ich habe meinen B3 auf KLR umgerüstet, nach gut 3Jahren habe ich durch die Steuerersparnis die Einbaukosten raus.

  • da magst du schon recht haben aber wie gesagt gibt es noch ganz andere Motoren die nicht umrüstbar sind oder selbst umgerüstet noch mehr als die 191€ kosten.


    mein RN 1,6 kostete ohne den Kat irgendwas mit 400€ Steuer KV 7a Fahrer werden sich da auch noch freuen.


    und einen wichtigen Faktor sollte man nicht vergessen die Versicherungsprämie

  • Bei Fahrzeugen ohne oder mit ungeregelten Katalysator stimme ich Dir absolut zu und wenn diese bis heute keinen haben, würde ich auch keinen mehr nachrüsten. Habe ich schließlich auch bei meinem Coupé S nicht gemacht.


    Was das ganze jetzt mit Paris zu tun hat keine Ahnung. Beim H geht's auch nicht darum das jeder Hinz und Kunz mit seinen mehr oder weniger schlechten alltagskarren durch die Altstadt donnern kann. Sondern jemand der sein Auto besonders pflegt zu belohnen das er Fahrzeuge am Leben erhält die alle nachfolgenden Baureihen geprägt haben.

    Paris ist nicht mehr und nicht weniger als ein Platzhalter für verschärfte und sich ändernde Vorgaben. Die blaue Plakette mag bei uns aktuell gestoppt sein, Frankreich hat das Pendant dazu eingeführt und Paris hat mit noch einmal schärferen Bedingungen nachgezogen. Für mich bedeutet dies z. B., dass ich mit meinem Youngtimer eben nicht mehr problemlos in die Stadt hineinfahren kann und was ich auf einer ausgedehnten Tour mit meinem Coupé S durch Frankreich vor einigen Jahren noch konnte. Nun rollen wir dies einmal in ähnlicher Form auf deutsche Städte wie Hamburg, Berlin, Leipzig, Stuttgart, München usw. aus und bekommen eine Vorstellung, was die Kosequenzen sein können. Bei klaren Vorgaben und Restriktionen ist ein (womöglich elektrisch betriebenes) Erstfahzeug noch die harmloseste Variante. Es reicht eine (politische) Wahl und die Vorgaben können sich sehr schnell verschieben. Die Diskussion, dass jedes und nicht nur jedes zweite Auto Luxus ist und entsprechend besteuert gehört, ist nie verschwunden. Dabei war es immer egal, was für ein expandierender und floriender Wirtschaftszweig das Restaurierungsgewerbe mit all seinen Nachunternehmern ist.


    Was die Nutzung des H-Kennzeichen angeht, brauche ich nur am Wochenende durch Berlin zu gehen und sehe diverse zum Teil top gepflegte Fahrzeuge, die nach ihrer Ausfahrt wahrscheinlich wieder die heimische Garage sehen, genauso wie gut gepflegte Laternenparker und Fahrzeuge wo ich mich frage, auf welcher Tombola sie das H gewonnen haben. Wirklich fasziniert bin ich immer von den ausrangierten Feuerwehr-, Rettungs- und Liefertransportern oder regelmäßig im Einsatz befindelichen Taxen mit H-Kennzeichen, die sich auf die eine oder andere Art im Dauereinsatz befinden.


    Gut 13 Jahre vor der geforderten Einstellung von Verbrennungskraftmotoren in Fahrzeugen mache ich mir schon Gedanken, wie lange sich die mobilen Youngtimer noch auf der Straße bewegen lassen oder ob ich irgendwann ein Umrüstkit für einen E-Motor erstehe, um nicht irgendwann nur noch auf immobile Standzeuge zur Erinnerung an ihre mobilen Zeiten zu schauen.


    Esst mehr Buchstabensuppe, dann kotzt Ihr schönere Worte!

    Einmal editiert, zuletzt von ErikS () aus folgendem Grund: Übersicht und Schreibfehler

  • mal gucken ob der lupo 2029 H-kennzeichen bekommt. :D
    mein audi auf jeden fall nie mehr.


    opas 124er wird interessant. aber ich glaub den bau ich vorher von 300d auf 250td um.

    Sommer: Audi Coupé Quattro R5 Bj. '89 | 2.3 Liter | 7A | 170 PS | Weiß Perlmutteffekt L0A9 | Euro 1


    Daily 2019-... : BMW 525d Touring F11 Bj. '11| 3,0 Liter | N57 | 204 PS | Schwarz | Euro 5

  • sollte der Tag kommen an den mein 16v einer überdemensonierten Lichtmaschine weichen muss, wandere ich aus versprochen :P
    dann können die Idioten in Berlin machen was sie wollen.


    sollen die erstmal ein bezahlbares Elektro Auto bauen was auch den gleichen nutzen wie ein Fahrzeug aufweist das mit Fossilen Brennstoff betrieben wird.


    und wen man sich die Strompreise so anschaut kostet das KW bestimmt auch bald soviel wie ein Liter Benzin..




    warum müssen eig. 80 Millionen Deutsche Treibhausgase reduzieren die 1,5 Milliarden Chinesen produzieren.
    wir deutschen sind doch wirklich die allerdummsten auf dieser Welt. und alles zu lasten des kleinen Volks. Stahlwerke bekommen Prozente beim Strompreis und der Blödmann der zuhause seine paar KW verbrennt muss dafür blechen.
    der Trump hatte schon recht das wir unser eigenes Land kaputt machen, aber was will man machen. wen soll man wählen. nach den grünen müssen wir alle Fahrradfahren und selbst werden sie im 750 I rumgefahren usw.



    traurig ich mach mir echt schon schon sorgen wens um meine Hobbys geht. das ich zuhause noch mein Auto waschen darf ist auch nur den geschuldet das ich auf den Land wohne :chainsaw:

  • Hi, es ist so: Tag der ersten Zulassung ist richtig.


    Das ist eben nicht mehr richtig ...
    Ab und zu frag ich mich, ob ich hier swahili schreibe.


    Bis zum 31.10.2011 wurde das so umgesetzt - obwohl das im Gesetzestext schon immer anders stand:
    da stand nämlich nie "H-Kennzeichen ab EZ"

    - im §2 Nr. 22 FZV steht "die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind".


    Was ist nun "in Verkehr gekommen"?
    Das hat nichts mit einer Erstzulassung zu tun.
    Es sagt lediglich, dass das Fahrzeug die Eigenschaften/ABE besaß -quasi zulassungsfähig und verkehrstauglich- zu diesem Zeitpunkt war. Es ist damit sehr viel näher an der Binnemarkt-Eigenschaft "In den Verkehr bringen" als das irgendetwas mit einer Erstzulassung zu tun hat(te).


    Es umfasst damit auch Sonderfälle wie die Fahrzeuge der in Deutschland stationierten Nato-Truppen ("Besatzungstruppen" die im übrigen die Fahrzeuge von Deutschland bekommen haben - deshalb fuhren die Ford Sierra, VW Golf & Co. ... das zahlte der Dt. Steuerzahler),
    der Bundeswehr und der ehemaligen NVA, sowie Fahrzeuge die nicht regulär zugelassen werden mussten, wie Rennwägen, interne Werksfahrzeuge etc. Aber auch die Fahrzeuge, die vormals "Zulassungsfrei" waren -> Beispiel DDR Kleinkrafträder ... die hatten in der DDR gar keine Erstzulassung ... sie sind aber jeweils in den Verkehr gekommen. Sei es auf Privatstraßen, auf Rennstrecken oder dass die Nutzer keine reguläre Zulassungen benötigten.


    Wichtig ist nun (=derzeit) lediglich,
    dass nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug 30 Jahre alt ist. Und das es vor mind. dreißig Jahren in Verkehr gebracht worden ist/zulassungsfähig war
    - Das Fahrzeug also ein Typschild und eine VIN/Fahrzeugnummer hat.
    Wenn diese vorhanden ist und bestätigt werden kann, dass das Fahrzeug 30 Jahre alt ist, dann steht einem H-Kennzeichen nichts (mehr) im Wege*.


    Dieses Problem wurde also gelöst. Wortlaut TÜV-SÜD: Wenn die Erstzulassung nicht ´passt , dann "unterliegen (unterliegt es) der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich."
    Dann muss man eben nachweisen, dass der Wagen schon 30 Jahre alt ist. Sei es durch Dokumente, Typschild, Bestätigung der Herstellers usw.


    * Beispiel: hier wäre ein großer Unterschied, ob bei einem Komplettaufbau das Fahrzeug eine bestehende VIN hat
    oder eine komplett neue eingeschlagen wird. Das hätte dann auch massive Auswirkungen auf die Zulassung bzw. ob der Wagen überhaupt noch zugelassen werden kann.


    ----


    PS: gerade bei den ersten beiden Audi 80-Jahren ist das H-Kennzeichen recht attraktiv. SF, SD, RN, RU, DZ ... mitunter ein Grund warum von den sehr Frühen nicht mehr soviele auf der Straße sind. Diese U-Kat, ohne-Kat, Diesel Audi 80 wurden gerne Exportiert und das schon vor zwanzig Jahren, als hochwertige Gebrauchte - als es die ersten Strafsteuern hierzulande dafür hagelte.
    Mein SF bekommt im März sein H - der hat noch den originalen U-Kat. Wurde in den ersten beiden Jahren übrigens noch wie ein G-Kat Fahrzeug besteuert (1995/1996).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!