B4 Blinker am B3, einfach so ohne Papierkram?

  • Ich war gestern beim TÜV, nur Kleinigkeiten. U.a. wurde mein Blinker links vorne wegen nem Knacks beanstandet. Als mein Vater das letzte Mal beim TÜV war, war dieser aber schon drin, wurde aber offensichtlich nicht bemängelt. Da ich also diesen erneuern muss, könnte ich auch gleich die klaren Blinker vom B4 reinmachen. Dass da dann ne gelbe Birne reinmuss ist klar, dass die beiden Blinkergehäuse unterschiedliche Fassungen haben auch. Aber geht das dann bei der Nachprüfung einfach so? Brauch ich nicht noch irgendnen Zettel o.ä.? Könnten ja auch irgendwelche Klarglasblinker von ner Tuningfirma sein. Oder macht der TÜV-Onkel dann ne Einzelabnahme? ?( :snoob:

  • Im Grunde genommen ist es Wurscht, welche du nimmst, so lange ein E-Prüfzeichen drauf ist und bei Klarglas oder weißen Blinken das Leuchtmittel auch entsprechend richtig ist, wie z.B. gelbe Birnen.
    Alles mit E-Prüfzeichen nach §17 Stv(Z)O kannst du am Fahrzeug verwenden, so lange die Einbaurichtungen (Vorne WEISS, Hinten ROT, Seitlich GELB) eingehalten werden.


    B4-Blinker @ B3-Blinker einbauen: Kannst du machen, so lange sicher gestellt ist, dass es auch funktioniert mit E-geprüften Bauteilen (Kabel,Stecker etc.)
    Eine separate Eintragung oder mitführen einer ABE erübrigt sich durch den gut sichtbar in das Material eingestanzten/eingeprägten E-Prüfzeichen!


    Zusatz: Nur als Information noch; Bei Tagfahrlichten muss das "RL00"-Zeichen drauf sein sowie das "R87"-Modul entweder integriert bzw. separat, jedoch in Verbindung, verbaut sein! :D




    Wagenhistorie
    01/2008 - 05/2015: Audi 80 B3 1,8s, PM-Motor, 90PS/66KW, BJ 02/1990, 418500 Km
    06/2015 - d a t o : Audi A6 4B C5, ALF-Motor, 165PS/121KW, BJ 04/1999, 221000 Km

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