COC Bescheinigung

  • Hallo Freunde,


    Ich habe ein kleines Problem bei der Zulassung meines Audi cabriolets E89 Baujahr 1994.


    Es kommt aus dem EU Ausland, den Niederlanden und Für die Anmeldung brauche ich folgende Unterlagen (siehe Bild)


    Allerdings fehlt mir (der letzte Punkt auf dem Bild) die COC Bescheinigung. Das Audi Zentrum sagt, das Auto sei zu alt es könne mir keine Bescheinigung ausgestellt werden.


    Hat jemand von euch evtl eine solche Bescheinigung und könnte sie mir per Email zukommen lassen?
    Eigentlich ist diese Bescheinigung auch Fahrgestellnr.-gebunden. Oder könnt ihr mir vllt sagen wie ich nun vorgehen soll?


    Beste Grüße


    Viktor

  • Hi, ja also die vollabnahme reicht theoretisch aus. Ich bin gerade in Bayern hier brauche ich die vollabnahme durch den TÜV. Allerdings steht das Auto in NRW, dort habe ich Die GÜV Abnahme gemacht. GÜV ist jedoch nicht berechtigt eine vollabnahme nach 21stvo zu machen. Nun war ich beim TÜV und die haben gesagt, dass ein Steinschlag im sichtfeld ist. Daher bekomme ich keinen TÜV mit den Coc Bescheinigungen. Also mein Problem ist das ich diese Coc Papiere benötige, dann würde der GÜV aus NRW auch ausreichen für eine Anmeldung. Und den Steinschlag im sichtfeld zu reparieren, dafür brauche ich eine neue Scheibe. Das Auto ist allerdings noch nicht versichert, bzw noch zu neu in meinem Besitz um es als versicherungsschaden anzugeben....

  • Naja, Steinschlag im Sichtfeld is nunmal KO-Kriterium beim TÜV. Neue Scheibe rein, und ab durch die Abnahme. Da gehts ja nich ums COC, sondern um ne gültige HU.

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Wechsel die Scheibe doch selber. Oder machs anders. Wie sag ich lieber mal net. Aber ist schon richtig so. Würde ich genauso so machen. Versicherungsbetrug, schön in die Welt heraus rufen. Poste es noch auf Facebook und Co. Kam schon immer gut an...
    Ich würde bei der Versicherung gleich anrufen und sie schon mal darauf aufmerksam machen, dass ich in 3monaten Geld benötige. Da geht's schneller übern Tisch.
    Einmannfrei...

  • Zur Vollabnahme:


    Den §21 = "Vollgutachten" darf nur die zuständige „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ vornehmen.
    das ist in den alten Bundesländern = ausschließlich der TÜV ((hier ist die DEKRA nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
    das ist in den neuen Bundesländer = ausschließlich die DEKRA ((hier ist der TÜV nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
    Ausnahme ist das Bundesland Berlin = hier ist sowohl die DEKRA als auch der TÜV eine „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“.




    Noch nebenbei, falls Du den Wagen per Kurzzeitkennzeichen oder Händlerkennzeichen überführst:
    rein rechtlich ist der Wagen noch ein niederländisches Fahrzeug und darf daher nur mit einem niederländischen Kennzeichen betrieben werden. Gerade in Bayern machen sie seit einiger Zeit extreme Jagd auf ausländische Fahrzeuge (meist "Italiener") die mit dt. Kennzeichen unterwegs sind ... ich würde den Wagen per Hänger nach Bayern überführen.




    Die TÜV-Prüfstelle darfst Du Dir frei auswählen - bundesweit.



    Da Dein Cabrio eine europäische Zulassung verfügt und über eine gültige deutsche HU,
    würde ich alles versuchen anderweitig die "technischen Daten" vorzulegen - z.B. mit einer Kopie eines deutschen Kfz-Briefes / Zulassungsbescheinigung Teil II eines identischen Fahrzeuges.
    Also eine Kopie der dt. Papiere eines Cabrios mit der gleichen Motorisierung und dem gleichen Modelljahr wie Deines.


    Falls Du ein MJ 1998 Audi Cabrio 2.6 (110 kW) erworben hast, könnte ich Dir schon mal weiterhelfen ;)

  • Wie geschrieben - Du brauchst eigentlich kein COC. Rein rechtlich musst Du nur die "technischen Daten" vorlegen, da Dein Wagen eine europäische Zulassung verfügt.
    Die technischen Daten werden in aller Regel auch von einem gleichen (Modelljahr + Motorisierung) Fahrzeug mit dt. Zulassung übertragen.
    Insgesamt ist das nicht großartig mehr als eine Umschreibung - lediglich ein gültiger Kaufvertrag und/oder Rechnung muss vorgelegt werden.

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