Hab im Netz schon ein wenig rumgestöbert, komme aber auf keinen gemeinsamen Nenner . Also wenn ich mir nen abgemeldeten Wagen kaufe. Darf ich diesen dann per Stange zu mir schleppen? Habe gehört, daß man dazu im Besitz der FSK 2 ( Also LKW ) sein sollte. Wäre bei mir dann ok. Dann habe ich gehört, daß das zu schleppende Fahrzeug Elektrisch mit dem Schleppendem Fahrzeug verbunden sein muss ( Lichtschine hinten: Blinker Bremslicht usw. )
Natürlich kann man sich nen Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann wäre es sowieso möglich. Das wäre aber nicht das Ziel dieser Frage .
Also irgentwie gehen da die Meinungen auseinander. Ist hier vielleicht jemand, der mir auf Deutsch erklären kann, ob und wenn ja, wie man das machen kann?