es is serie (also normal) das die NSW nur angehen wenn mindestens das standlicht an is!
Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht umbauen
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Hey IQrd , bei meinem ist es so, dass sie erst mit dem Abblendlicht angehen ...nisch originol, oder
Wir haben bereits eine Abgriffleitung gelegt und möchten jetzt wissen, wo wir das Kabel kappen müssen im Neblerkreislauf ...
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Ohne das ich jemanden auf die Füße treten will, aber ist es jetzt langsam mal drin, bei unerlaubten Sachen KEINE!!! Hilfestellung zu geben? Es wurde nun oft genug diskutiert das NSW nicht als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. Auch alle anderen Schaltungen sind in Deutschland einfach VERBOTEN!!! Findet euch damit ab und schaltet ebend das Abblendlicht ein oder kauft euch Tagfahrlichter zum nachrüsten. Ich weiß nämlich worauf das am Ende hinausläuft, wenn man euch wirklich mal kontrolliert. Ihr lenkt ein Fahrzeug ohne ABE. Das kostet teuer Geld und erbringt euch Punkte in Flensburg. Und dann heisst: "Aber, aber der und der hat gesagt..."
Sorry, aber das musste jetzt mal raus.
Wenn bei dir das Relais für NSW fehlt, wurden deine NSW wahrscheinlich nachgerüstet. Man kann es jetzt so umklemmen das sie bei Standlicht sich schon einschalten lassen.
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finde die Tagfahrlichter sowieso sowas von Schrotthässlich, Scheiss Dorftuning. Licht an oder Licht aus und Fertig.
Gibt hier bestimmt auch genug solche Spinner die bei Dämmerung mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfahren, denen sollte man die Nebler gleich mutwillig ausbauen.
Aber ich hab nichts gegen die Leute die sich nen Kopf machen und wegen der Besseren Lichtleistung Neue "Tuning"-Klarglasscheinwerfer einbauen.
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Die schweden schaltung ist nicht wirklich verboten nur mal so zur info
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Weil da die Rücklichter mit einschalten. Das stimmt. Andernfalls wäre es wieder nicht zulässig. Keine Scheinwerfer ohne Rücklicht in Dtl. Da kann man aber das Licht gleich komplett auf Zündungsplus schalten und ist fertig damit. Tacho- und Kennzeichenbeleuchtung machen das Kraut nicht mehr fett.
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Ohne hier jemandem eine Lehrstunde in EU-Recht erteilen zu wollen: Wir sind alle erwachsen oder tuen zumindest so !!! Ich bin nicht ( NICHT ) dabei eine Atombombe zu bauen oder meinen Wagen mit Plutonium zu befeuern. Und ich weiß auch, dass ich für mein handeln selbst verantwortlich bin !! Und JA , ich komme dafür in die Hölle...
So, wie ich es umbauen möchte oder lasse,kann ich jedem Polizisten erklären was da los ist und fertig...
Im Übrigen habe ich von allen Personen, die mir hier helfen, die vollständige Adresse und ich werde sie wegen "Fahrlässiger Beihilfe zu sicherheitsrelevanter Beleuchtung" anzeigen
Jetzt bitte zurück zum Thema....
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Ohne das ich jemanden auf die Füße treten will, aber ist es jetzt langsam mal drin, bei unerlaubten Sachen KEINE!!! Hilfestellung zu geben? Es wurde nun oft genug diskutiert das NSW nicht als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. Auch alle anderen Schaltungen sind in Deutschland einfach VERBOTEN!!! Findet euch damit ab und schaltet ebend das Abblendlicht ein oder kauft euch Tagfahrlichter zum nachrüsten. Ich weiß nämlich worauf das am Ende hinausläuft, wenn man euch wirklich mal kontrolliert. Ihr lenkt ein Fahrzeug ohne ABE. Das kostet teuer Geld und erbringt euch Punkte in Flensburg. Und dann heisst: "Aber, aber der und der hat gesagt..."
Sorry, aber das musste jetzt mal raus.
komisch Überhangmandate der Bundestagswahlen der letzten Jahrzehnte sind auch illegal... und interessiert es jemanden?
Es sollte jeder selber wissen. Zumal das vielleicht auch Leute lesen, die nicht gerade in dem Paragraphenstaat wohnen und es Ihnen erlaubt ist...
Wie gesagt mein QP hat das Stadtfahrlich original ab Werk...Wie wir jetzt wissen sind Stadtfahrlicht und Tagfahrlicht zwei unterschiedliche Paar Schuhe...
Grüße
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ahm durch die Konversation mit Mondi ist mir gerade auf gefallen das man garnicht irgend welchen Umklemmhumbug machen barucht
man nehme sich eine Bruecke, wie die bei dem Automatikrelais drin ist so fern man einen Schalter hat,
ziehe das NSWRelais raus und packt diese Bruecke da rein und gut dann laufen die Neblers per X kontakt und Schalter
das heist dann wenn man den Schalter an hat und der Schluesel hat das Schloss entriegelt brennen die Neblers Punkt um.
so einfach ist das. -
Welche beiden "Löcher" sollte man denn dann vom Relaissteckplatz 1 verbinden ???
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Wir werden weiter forschen, sind aber heute, dank deiner Hilfe, der Lösung ein Stück näher gekommen !!!
Ich werde hier weite berichten, wenn wir weiter sind !!! Good Night
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So da ich gefragt wurde welche Bruecke ich meine hier die Bilder.
Hier ist die Bruecke auf dem Relais Platz fuer das Automatikgetriebe
Dies ist auch nur bei Schaltfahrzeugen so und muss auch so den sonst kannman das Fahrzeug nicht startet.
Bei Automatik Fahrzeugen ist hier ein Relais gesezt
Dieses ist die Bruecke die mann denke ich kaufen kann bei Audi oder man Baut sie sich selber zwei mittels Flachsteckern und einem steuck 2.5quadrat kabel
Hier ist besagte Bruecke auf dem NSW Relais Platz (zum besseren Bold machen habe ich das vordere Relais raus gebaut).
Und so sieht das ganze aus sorry wegen der Unschaerfe die Kamera ist nicht gerade was fuers Dunkle.Ich habe auch gerade festtellen muessen das die NSW nur bei Zuendung gehen somit ist der kontakt 75 nur bei zuendung mit Aktiv heist das ist dann etwas anderes als der 86s das habe ich damit verwechselt.
Und fuer Alle diese Art ist eine dunklgraue Zohne. Man veraendert Technisch wenig. Nur im StOV ist das einschalten der NSW geregelt diese besagen
ZitatNebelscheinwerfer dürfen laut StVO erst eingeschaltet werden, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Fällt die Sichtweite unter 50 Meter dürfen Sie zusätzlich zu Nebelscheinwerfern auch die Nebelschlussleuchte einschalten. Wann das der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt.
Nebelscheinwerfer statt Tagfahrlicht?
Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden. Noch strikter ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchte geregelt: Diese darf ausschließlich bei starkem Nebel und bei der erwähnten Sichtweite von weniger als 50 Metern angeschaltet werden. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.
Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorsichtig und halten Sie unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen. Hilfreich ist auch, wenn Sie möglichst vorausschauend fahren: Vermeiden Sie also vor allem abruptes Bremsen und ruckartiges Beschleunigen.
Bußgelder für falsche Beleuchtung
Sowohl für die Nebelscheinwerfer als auch für die Nebelschlussleuchte gilt: Schalten Sie sie sofort aus, sobald die Sichtverhältnisse es wieder zulassen. Tun Sie das nicht, können Sie andere Autofahrer blenden und Unfälle provozieren. In solchen Fällen drohen erhebliche Bußgelder.
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 20 Euro
mit Gefährdung 25 Euro
mit Sachbeschädigung 35 EuroNur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro
mit Gefährdung 15 Euro
mit Sachbeschädigung 35 EuroKein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen
innerorts 25 Euro
außerorts 40 Euro 3 Pk.Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro
mit Sachbeschädigung 35 EuroFahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro
Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro
mit Belästigung 20 EuroEinsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro
Und was weis ich noch. -
ahm durch die Konversation mit Mondi ist mir gerade auf gefallen das man garnicht irgend welchen Umklemmhumbug machen barucht
man nehme sich eine Bruecke, wie die bei dem Automatikrelais drin ist so fern man einen Schalter hat,
ziehe das NSWRelais raus und packt diese Bruecke da rein und gut dann laufen die Neblers per X kontakt und Schalter
das heist dann wenn man den Schalter an hat und der Schluesel hat das Schloss entriegelt brennen die Neblers Punkt um.
so einfach ist das.Das mag zwar sein, das die NSW brennen, aber der NSW-Schalter ist für 2x55W =110W nicht ausgelegt, dafür ist das NSW-Relais, dann sind die NSW als TFL nicht zulässig, das sie der ECE-Norm R87,R48 nicht entsprechen.
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noe
schau dir den Schaltplan an
und schau dir deine schaltung am auto an
die 110W knallen echt ueber den Schalterdas NSW Ralais wird vom schalter garnicht Geschalten
das wird nur von 58 geschalten -
Joa der Schalter dürfte hierbei gar keine Funktion mehr haben. Nur wird das bei Mondi so nicht gehen da die Elektik erstmal auf den Originalzustand gebracht werden müsste.
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doch der Schalter hat Funktion die ist wie sonst auch
aber wie du schon sagtes erst mal auf die orginal Verstrickung wieder setzen -
Herzliche Dank erstmal, wir basteln und werden hier in den nächsten Tagen berichten
Die Brücke ist da, sieht zwar etwas anders aus, aber da wird schon -
doch der Schalter hat Funktion die ist wie sonst auch ...
Versteh ich jetzt nicht, mit der Brücke statt dem Relais hast du doch ein dauerhaft auf Durchgang geschaltetes Relais simuliert oder nich? Was kannst du dann mit dem Schalter noch schalten?
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