AHK nachrüsten Erfahrungen

  • HI,


    die Hänger darf nicht schwerer sein als Leergewicht des Zugfahrzeugs Regelung ist dieses Jahr gefallen.


    Es gilt mit Führerschein Klasse B max 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht des Zuges und der Hänger muss zum Zugfahrzeug passen. Sprich die Tatsächliche Masse des Hängers darf nicht Schwerer sein als das was der Wagen ziehen darf und die Stützlast muss auch stimmen.


    MfG


    BB


    PS: Gut das ich C1E hab.


  • das ist so nicht ganz richtig. als ich anfang des jahres beim anhängerverleih wegen meinem 200er, wurde mir ganz anderes kund getan.
    für führerscheine B gilt die 3,5t regel. jedoch gilt nicht die zulässige gesamtmasse, sondern die tatsächliche masse.
    d.h. ist früher der anhänger bis 2,7t zulässige gesamtmasse zugelassen, so durfte man den nicht fahren. nun zählt aber das gewicht des anhängers und der zuladung.


    hat man nun einen trailer mit wagen, so schaut die polizei, BAG, etc. in die papieres des wagens auf dem anhänger. hat man diese nicht, so gehts auf die waage. bei gut glück kann man je gutachter 20% überlast der gesamtmasse überschreiten...
    die zulässige stützlast auf der ahk ist eigentlich irrelevant. jeder der einen trailer schon mal beladen gezogen hat weis, dass das geladen fahrzeug erst gut gezogen wird, wenn sich im zugfahrzeug die federn neigen und das ist sicherlich mehr als 150kg stützlast. bei einhaltung der stützlast eines trailers, ist der trailer selber das reinste schaukelschiff und eine qual für jeden fahrer...

  • http://www.adac.de/infotestrat…k-und-zubehoer/anhaenger/


    Wenn du B hast kannst du zb 2 Tonnen zulässige Gesamtmasse PKW und 1,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse Hänger fahren, dann ist Schluss. Egal was das ding wiegt mit dem Führerschein darfst du nicht mehr fahren.


    Dann muss der PKW noch 1,5 tonnen ziehen dürfen. PUNKT:


    Ich hab den alten 3er. Also bis 7,5 Tonnen und dann noch mal 1,5 fahre als Anhänger. Bei mir ist das mit den 3,5 Tonnen also wurscht.


    Hat einer BE darf er Hänger bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Wobei er dann nen 3,5 Tonnen Zugfahrzeug braucht das auch 3,5 Tonnen ziehen darf. Für mehr Braucht man dann C1E weil C1 nur 7,5 Tonnen Kleinlaster sind mit nem Hänger von nicht mehr als 750kg.
    http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU…rerschein-2013_164693.pdf



    So das war es dann.


    Achtung wenn ihr irgend einen Hänger zieht den man aufgrund der zulässigen Gesamtmasse nicht fahren darf, fährt er ohne Führerschein und das ist richtig teuer. Darf man das Gespann fahren (von wegen Führerschein) und hat es nur überladen dann gibt es ärger wegen überladenem Anhänger. Die Ladung sollte auch immer richtig gesichert sein.


    ZB. gibt es Ärger wenn man nen Planenanhänger mit Ladung bis unters dach voll macht, die verrutschen kann. ZB. Umzugskisten. Die plane ist nur ein Wetterschutz und Verhindert zb. bei Ausweichmanövern nicht das Ladung auf die Straße fällt. Wird man erwischt kostet das Geld und man darf solange nicht weiter fahren bis die Ladung richtig gesichert ist.


    Ach und noch eins. Bei der Maximalen Stützlast ist Schluss. Die Autobahnpolizei hat die Wage im Kofferraum. Einmal kurz abhängen und die Haben Gewissheit. Kostet dann auch wieder Feld. Dabei reicht jede Personenwaage um zumindest die Stützlast nicht zu überschreiten.


    MfG


    BB

  • Erik da hat er dir beim Verleih Käse erzählt. Rein um das Gespann erstmal fahren zu dürfen, zählen die Zahlen auf dem Papier. Gewogen wird, um die tatsächliche Anhängelast zu bestimmen, falls der Verdacht besteht, das diese überschritten ist. Auf die Art dürftest du dann einen schweren Anhänger ziehen (z.B. 2t bei 1,2t Anhängelast solange du innerhalb der 3,5t Regel des Gespannes liegst), diesen aber halt nicht voll beladest um deine Anhängelast nicht zu überschreiten. Die Regelung die ausserdem bei der B noch bestand, nämlich das das zulässige Gersamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, wurde gestrichen. Deswegen sage ich ja, das hier langsam keiner mehr mitkommt. Und ich hab mir noch so schön nach alter Regel extra nen ANhänger gekauft diesen Monat. Ist aber egal, weil mit 800kg Nutzlast, ist der mehr als ausreichend für mich. Zum Thema Stützlast, so irrelevant ist die gar nicht. Zum Beispiel wird bei der Bestimmung des Leergewichtes eines Eigenbau-Anhängers die Stützlast abgezogen. Stützlast ist wichtig um das Gespann ruhig zu halten. Deine 150kg sind hier etwas übertrieben. Es gilt hier noch das Hebelgesetz. 50kg wären hier zum Beispiel voll ausreichend. Das Gewicht ist einfach nötig um ein ungewolltest entlasten der Hinterachse zu vermeiden. Andernfalls neigt das Gespann zum schlingern. Wird die Stützlast brutal überschritten, besteht die Gefahr das Auto oder AHK oder Anhänger die weiße Flagge hissen.

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